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29.09.2009 | 12:42
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dpa-AFX · Mehr Nachrichten von dpa-AFX

DGAP-Adhoc: OnVista AG: Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers

OnVista AG: Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers

OnVista AG / Rechtssache

29.09.2009

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


29.09.2009 - Der OnVista AG ist heute vom Landgericht Köln ein Antrag von Aktionären nach § 315 AktG auf Bestellung eines Sonderprüfers zugegangen. Der Antrag zielt auf die Überprüfung der geschäftlichen Beziehungen zwischen der OnVista AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften und der Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A., Frankreich. Die OnVista AG ist der Auffassung, dass die geschäftlichen Beziehungen zu ihrer Mehrheitsaktionärin nicht zu Nachteilen für die Gesellschaft geführt haben und dass alle aktienrechtlichen Vorgaben beachtet wurden. Somit besteht nach Auffassung der OnVista AG kein Anlass für eine Sonderprüfung. Eine Entscheidung des Gerichts erwartet die OnVista AG im Laufe des nächsten Jahres.

Kontakt: Linh Chung Haubrok Investor Relations GmbH Tel.: 0211/30126-101 E-Mail: L.Chung@haubrok.de

29.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


Sprache: Deutsch Unternehmen: OnVista AG Sophienstr. 3 51149 Köln Deutschland Telefon: +49 (0) 2203/ 9146-0 Fax: +49 (0) 2203/ 180 640 E-Mail: ir@onvista.de Internet: http://www.onvista-group.de ISIN: DE0005461602 WKN: 546160 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


ISIN DE0005461602

AXC0097 2009-09-29/12:42


© 2009 dpa-AFX

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