DJ DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2010 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2010 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.07.2010 15:24 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.=--------------------------------------------------------------------
Rheda-Wiedenbrück
- ISIN: DE0007775231 -
- WKN: 777 523 -
Wir laden hiermit unsere Vorzugsaktionäre zu der am Dienstag, dem 24.
August 2010, im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße 100,
im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, frühestens jedoch ab
12.30 Uhr, stattfindenden
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
ein.
T a g e s o r d n u n g
1. Zustimmung zu dem Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung vom gleichen Tage über die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals I sowie eine Satzungsänderung (Top
8)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss
der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2010 zuzustimmen:
Es wird ein neues Genehmigtes Kapital I in Höhe von EUR
5.840.000,00 geschaffen. Hierzu wird § 3 Ziffer 2. der Satzung
wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 5.840.000,00
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stammaktien
und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bereits
ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen,
gegen Bareinlage bis spätestens zum 24. August 2015 zu
erhöhen.
Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen, ferner das Bezugsrecht der Aktionäre
bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
insgesamt EUR 300.000,00 auszuschließen, um die neuen Aktien
an Mitarbeiter auszugeben sowie bei gleichzeitiger Ausgabe
von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des bestehenden
Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen das
Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien
der anderen Gattung auszuschließen.'
2. Zustimmung zu dem Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung vom gleichen Tage über die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals II sowie eine Satzungsänderung (Top
9)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss
der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2010 zuzustimmen:
Es wird ein neues Genehmigtes Kapital II in Höhe von EUR
1.460.000,00 geschaffen. § 3 Ziffer 3. der Satzung wird hierzu
wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 24. August 2015 um bis zu insgesamt
EUR 1.460.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer
Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
a) sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag
ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich
unterschreitet,
b) um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen
zu erwerben, wenn der Erwerb des Unternehmens oder der
Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft
liegt und/oder
c) soweit dies erforderlich ist, um im gleichen
Bezugsverhältnis den Stammaktionären ausschließlich neue
Stammaktien und den Vorzugsaktionären ausschließlich neue
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Bezug anzubieten.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum
Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das
Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge
ausgeschlossen werden. Die Ermächtigung umfasst auch die
Befugnis, Vorzugsaktien auszugeben, die den früher
ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder
des Gesellschaftsvermögens gleichstehen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.'
Voraussetzungen
für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind
nur diejenigen Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nur diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter
der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in
Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes
übermitteln:
Westag & Getalit AG
c/o Commerzbank AG
WASHV dwpbank AG
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03.
August 2010, 00:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), beziehen und
der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2010
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und die Ausübung des
Stimmrechts als Vorzugsaktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Vorzugsaktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Vorzugsaktien besitzen und erst danach
Vorzugsaktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Vorzugsaktionären Eintrittskarten für die gesonderte
Versammlung der Vorzugsaktionäre übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Vorzugsaktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung
Vorzugsaktionäre, die nicht persönlich an der gesonderten Versammlung
der Vorzugsaktionäre teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß §
135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedarf die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b
BGB).
Vorzugsaktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen
oder Personen möglicherweise eine gesonderte Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesem Fall mit dem
zu Bevollmächtigenden über eine Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der gesonderten
Versammlung der Vorzugsaktionäre durch den Bevollmächtigten erbracht
werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder
per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:
Westag & Getalit AG
Investor Relations
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: +49 5242 17-5603
E-Mail: zentral@westag-getalit.de
Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, die nach der ordnungsgemäßen Anmeldung zugeschickt
wird.
Darüber hinaus bieten wir unseren Vorzugsaktionären an, dass sie sich
durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Mitarbeiter der Gesellschaft in der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre vertreten lassen können. Vorzugsaktionäre, die von
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July 06, 2010 09:24 ET (13:24 GMT)
DJ DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: -2-
dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Das auf der Rückseite dieser Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und das gesonderte Formular zur Weisungserteilung, das mit der Eintrittskarte zugeschickt wird, sind ausgefüllt und in Textform ausschließlich an die vorgenannte Anschrift zu senden. Die Unterlagen müssen spätestens am 18. August 2010 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Der Stimmrechtsvertreter ist an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §§ 122 Abs. 2, 138 AktG Aktionäre, d.h. Stamm- und/oder Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Stamm- und/oder Vorzugsaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Westag & Getalit Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, also spätestens bis zum 24. Juli 2010 bis 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: Westag & Getalit AG Vorstand Hellweg 15 33378 Rheda-Wiedenbrück Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis (einschließlich) zur Absendung der Antragstellung gehalten haben. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.westag-getalit.de/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 138 AktG Etwaige Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG von Aktionären, d.h. Stamm- und/oder Vorzugsaktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Westag & Getalit AG Investor Relations Hellweg 15 33378 Rheda-Wiedenbrück Telefax: +49 5242 17-5603 Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die bis mindestens 14 Tage vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, also bis zum 09. August 2010, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.westag-getalit.de/hauptversammlung veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Vorzugsaktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre erforderlich ist. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Vorzugsaktionäre können im Internet unter http://www.westag-getalit.de/hauptversammlung eingesehen werden. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.westag-getalit.de/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG Von den insgesamt 5.720.000 Stückaktien entfallen 2.860.000 auf Stammaktien und 2.860.0000 auf Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind alle 2.860.000 Vorzugsaktien stimmberechtigt, wobei die Stimmrechte aus 265.250 eigenen Vorzugsaktien, die sich derzeit im Besitz der Gesellschaft befinden, gemäß § 71 b AktG ruhen. Die vorgenannte Anzahl der ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre noch verändern. Die Stammaktien sind in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Rheda-Wiedenbrück, im Juli 2010 WESTAG & GETALIT AG Der Vorstand Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung der Westag & Getalit AG zu Punkt 8 und 9 der Tagesordnung sowie an die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre zu Punkt 1 und 2 der Tagesordnung der Westag & Getalit AG am 24. August 2010 gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 und § 203 Absatz 2 AktG Insoweit wird auf die Ausführungen zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen. Rheda-Wiedenbrück, im Juli 2010 WESTAG & GETALIT AG Der Vorstand 06.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Westag & Getalit Aktiengesellschaft Hellweg 15 33378 Rheda-Wiedenbrück Deutschland Telefon: +49 5242 1750 Fax: +49 5242 175603 E-Mail: zentral@westag-getalit.de Internet: http://www.westag-getalit.de ISIN: DE0007775231 WKN: 777523 Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 93612 06.07.2010(END) Dow Jones Newswires
July 06, 2010 09:24 ET (13:24 GMT)
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