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DGAP-HV: Muehlhan AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Muehlhan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
04.04.2012 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Muehlhan AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN: DE000A0KD0F7 
   Wertpapierkennnummer: A0KD0F 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 
 
   15. Mai 2012 um 11:00 Uhr 
 
   im 
 
   Hotel Hafen Hamburg 
   Elbkuppelsaal 
   Seewartenstraße 9 
   20459 Hamburg 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der 
           Lageberichte des Vorstands für die Muehlhan AG und den Konzern 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die 
           genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr 
           lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall 
           des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts 
           haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu 
           stellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2011 in Höhe von EUR 804.767,36 auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Hauptversammlung 
 
 
     1.    Teilnahmeberechtigung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
           Gesellschaft rechtzeitig angemeldet und ihren Aktienbesitz 
           durch einen von ihrem depotführenden Institut in Textform in 
           deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen 
           Nachweis nachgewiesen haben. 
 
 
           Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der 
           nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse 
           spätestens bis Dienstag, 8. Mai 2012, 24:00 Uhr zugehen: 
 
 
   Muehlhan AG 
   c/o WestLB AG 
   vertreten durch dwpbank 
   WASHO 
   Einsteinring 9 
   85609 Aschheim-Dornach 
   Fax: (069) 5099 1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
           Der Nachweis hat sich auf Dienstag, 24. April 2012, 
           00:00 Uhr, zu beziehen. Dieser Nachweisstichtag ist also der 
           Zeitpunkt, zu dem der für das Bestehen und den Umfang des 
           Rechts zur Teilnahme an der Hauptversammlung und des 
           Stimmrechts maßgebliche Aktienbesitz bestimmt wird. Erwerbe 
           und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag sind 
           zulässig, für die vorgenannten Rechte aber ohne Bedeutung. Für 
           die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag hingegen 
           irrelevant. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
           bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
           ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die Vorlage der 
           Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung erleichtert die 
           Einlasskontrolle; sie ist nicht Voraussetzung für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts. 
 
 
     2.    Stimmrechtsvollmachten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen 
           Dritten, ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 Satz 1 AktG). Auch in 
           diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
           rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend dem 
           vorstehenden Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung' erforderlich. 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 
           Abs. 3 Satz 2 AktG). 
 
 
           Vollmachten an andere Personen als an Kreditinstitute, diesen 
           nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
           Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs. 
           10 AktG gleichgestellte Personen sind schriftlich oder durch 
           Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Telefax an die Nummer 
           +49 (0) 40 75271123 zu erteilen. Im ersteren Fall ist die 
           Bevollmächtigung nachzuweisen; der Nachweis hat dadurch zu 
           erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung 
           die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist oder eine Kopie 
           der Vollmacht per Telefax an die vorgenannte Nummer 
           übermittelt. Zur Erteilung der Vollmacht kann insbesondere 
           auch das über die Internetadresse www.muehlhan.com unter 
           Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> Termine -> HV2012 
           abrufbare Formular verwendet werden. 
 
 
           Die Anforderungen an die Erteilung von Vollmachten an 
           Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
           gleichgestellte Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen 
           nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen bestimmen 
           sich nach § 135 Abs. 2 AktG und den von den genannten Stellen 
           gemachten Vorgaben. 
 
 
           Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der 
           Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
           vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu 
           müssen schriftlich oder per Telefax an die Nummer +49 (0) 40 
           75271123 auf dem dafür vorgesehenen dem Aktionär nach 
           erfolgter Anmeldung zugesandten und auch über die 
           Internetadresse www.muehlhan.com unter Muehlhan Gruppe -> 
           Investor Relations -> Termine -> HV2012 abrufbaren Formular 
           erteilt werden. Vollmachten und Weisungen an 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 11. Mai 
           2012 bei der Gesellschaft eingegangen sein; anderenfalls 
           können sie nicht berücksichtigt werden. Wir bitten, insoweit 
           auch die Hinweise in den Unterlagen zu beachten. 
 
 
     3.    Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Diese Einladung zur Hauptversammlung, der Einzelabschluss der 
           Muehlhan AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht, der 
           Geschäftsbericht für den Konzern, der den Konzernabschluss zum 
           31. Dezember 2011, den Lagebericht für den Konzern und den 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 enthält, 
           sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit 
           der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung 
           über die Internetseite 
 
 
   www.muehlhan.com unter Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> 
   Termine -> HV2012 
 
           abrufbar. 
 
 
           Für die Dauer der Hauptversammlung am 15. Mai 2012 
           werden die vorgenannten Unterlagen im Versammlungsraum 
           ausliegen. 
 
 
           Etwaige bei der Muehlhan AG eingehende und 
           veröffentlichungspflichtige Verlangen nach Ergänzung der 
           Tagesordnung sowie Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der 
           Verwaltung und Wahlvorschläge werden ebenfalls über die eben 
           genannte Internetseite zugänglich gemacht. 
 
 
   Hamburg, im April 2012 
 
   Muehlhan AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
04.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Muehlhan AG 
                Schlinckstr. 3 
                21107 Hamburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 752710 
Fax:            +49 40 75271123 
E-Mail:         myag@muehlhan.com 
Internet:       http://www.muehlhan.com 
ISIN:           DE000A0KD0F7 
WKN:            A0KD0F 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
163953 04.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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