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DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.04.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   TOM TAILOR Holding AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A0STST2/WKN A0STST 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Freitag, den 18. Mai 2012, um 11:00 Uhr (MESZ), 
 
   in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, 
   Albert-Schäfer-Saal, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR Holding AG 
           für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Lageberichts für die TOM 
           TAILOR Holding AG einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, des Konzernlageberichts für den TOM TAILOR 
           Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, und 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats 
           betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 19. März 
           2012 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. 
 
 
           Die genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der 
           Gesellschaft unter http://www.tom-tailor.com unter dem 
           Menüpunkt 'Company Page', 'Investor Relations', 
           'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und zum Download zur 
           Verfügung. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in 
           den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Garstedter Weg 
           14, 22453 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf 
           Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft 
           unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen 
           zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 10.290.390,37 eine 
           Dividende in Höhe von EUR 0,17 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie und damit insgesamt EUR 2.809.788,73 an die 
           Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in 
           Höhe von EUR 7.480.601,64 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Die Dividende wird am 21. Mai 2012 ausgezahlt. 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden 
           sind, wird der Beschlussvorschlag dahin gehend modifiziert 
           werden, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,17 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend höheren 
           verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & 
           Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer, zum 
           Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der 
           Gesellschaft und ausgewählte Führungskräfte unterhalb der 
           Vorstandsebene der Gesellschaft und von verbundenen 
           Unternehmen, über die Schaffung eines bedingten Kapitals 2012 
           in Höhe von EUR 1.500.000 zur Bedienung der Aktienoptionen und 
           entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Es ist beabsichtigt, ein Aktienoptionsprogramm der 
           Gesellschaft zu beschließen, um Mitgliedern des Vorstands der 
           Gesellschaft und ausgewählten Führungskräften unterhalb der 
           Vorstandsebene der Gesellschaft und von verbundenen 
           Unternehmen Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft 
           einräumen zu können ('Langfristiges Aktienoptionsprogramm'). 
           Das Programm dient einer zielgerichteten Incentivierung der 
           Programmteilnehmer und soll gleichzeitig eine Bindungswirkung 
           der Teilnehmer an die Gesellschaft erreichen. Die Höhe der 
           jeweiligen Incentivierung basiert dabei auf einer mehrjährigen 
           Bemessungsgrundlage und steht im Einklang mit den rechtlichen 
           Anforderungen des Aktiengesetzes und dem deutschen Corporate 
           Governance Kodex. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen deshalb vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
     a)    Langfristiges Aktienoptionsprogramm 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           im Rahmen des Langfristigen Aktienoptionsprogramms bis zu 
           1.500.000 Bezugsrechte ('Aktienoptionsrechte') auf bis zu 
           1.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft 
           zu gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an 
           Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist allein der 
           Aufsichtsrat nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen 
           ermächtigt. 
 
 
           Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte und der Aktien zur 
           Bedienung der Aktienoptionsrechte nach deren Ausübung erfolgt 
           nach Maßgabe der folgenden Eckpunkte: 
 
 
     aa)   Aktienoptionsrecht 
 
 
           Jedes Aktienoptionsrecht gewährt das Recht, nach näherer 
           Maßgabe der Aktienoptionsbedingungen gegen Zahlung des unter 
           lit. ff) bestimmten maßgeblichen Ausübungspreises eine auf den 
           Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem auf jede 
           Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
           1,00 zu erwerben. 
 
 
           Die Aktienoptionsbedingungen können vorsehen, dass die 
           Gesellschaft den Berechtigten zur Bedienung der 
           Aktienoptionsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem 
           Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren kann. 
           Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft handelt, hat hierüber der 
           Aufsichtsrat zu entscheiden. Der Erwerb eigener Aktien zur 
           alternativen Erfüllung der Aktienoptionsrechte muss den 
           gesetzlichen Vorgaben entsprechen; eine Ermächtigung zum 
           Erwerb eigener Aktien ist durch diesen Beschluss nicht 
           erteilt. Die Barzahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen 
           dem Ausübungskurs und dem Ausübungspreis. Der Ausübungskurs 
           ist der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im 
           elektronischen Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in 
           Frankfurt am Main (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
           am letzten Handelstag vor dem Tag der Ausübung der 
           Aktienoptionsrechte ('Ausübungskurs'). 
 
 
           Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am 
           Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen 
           Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. 
 
 
           Die Aktienoptionsrechte haben eine maximale Laufzeit von 
           sieben Jahren ab dem Tag ihrer jeweiligen Ausgabe 
           ('Höchstlaufzeit') 
           und verfallen hiernach entschädigungslos. 
 
 
     bb)   Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung der 
           Aktienoptionsrechte 
 
 
           Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft und ausgewählte Führungskräfte 
           unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft und von 
           verbundenen Unternehmen. Die Festlegung des genauen Kreises 
           der Bezugsberechtigten sowie der Umfang der ihnen jeweils zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

gewährenden Aktienoptionsrechte obliegen dem Vorstand mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats. Soweit Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft Aktienoptionsrechte erhalten sollen, obliegt 
           diese Festlegung und die Ausgabe der Aktienoptionsrechte 
           ausschließlich dem Aufsichtsrat. 
 
 
           Den Aktionären steht kein gesetzliches Bezugsrecht auf die 
           Aktienoptionsrechte zu. 
 
 
           Das Gesamtvolumen der bis zu 1.500.000 Aktienoptionsrechte 
           verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt: 
 
 
       (i)   insgesamt bis zu Stück 1.000.000 
             Aktienoptionsrechte (ca. 66,66 %) an Mitglieder des 
             Vorstands der Gesellschaft ('Gruppe 1'), 
 
 
       (ii)  insgesamt bis zu Stück 100.000 
             Aktienoptionsrechte (ca. 6,66 %) an Mitglieder der 
             Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen ('Gruppe 2'), 
 
 
       (iii) insgesamt bis zu Stück 400.000 
             Aktienoptionsrechte (ca. 26,66 %) an sonstige Führungskräfte 
             der Gesellschaft und von verbundenen Unternehmen ('Gruppe 3'). 
 
 
 
           Personen, die unter mehrere der vorgenannten Personengruppen 
           fallen, erhalten Aktienoptionsrechte nur aufgrund der 
           Zugehörigkeit zu einer Personengruppe und jeweils nur aus dem 
           Volumen der Aktienoptionsrechte, das für die betreffende 
           Personengruppe vorgesehen ist; Doppelbezüge sind unzulässig. 
           Die Bezugsberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der 
           Bezugsrechte in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur 
           Gesellschaft oder zu einem verbundenen Unternehmen stehen oder 
           Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (jeweils 
           'Beschäftigungsverhältnis') 
           sein. 
 
 
     cc)   Ausgabezeiträume 
 
 
           Die Aktienoptionsrechte können in zwei Zeiträumen ausgegeben 
           werden. 
 
 
           In einem ersten Ausgabezeitraum können bis zu 1.200.000 
           Aktienoptionsrechte ausgegeben werden. Diese 
           Aktienoptionsrechte können nur innerhalb von drei Monaten nach 
           der Eintragung der unter lit. c) vorgeschlagenen 
           Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2012) im Handelsregister 
           der Gesellschaft ausgegeben werden. 
 
 
           In einem zweiten Ausgabezeitraum können bis zu 300.000 
           Aktienoptionsrechte ausgegeben werden. Diese 
           Aktienoptionsrechte können nur innerhalb eines Jahres nach 
           Ablauf des ersten Ausgabezeitraumes ausgegeben werden und sind 
           solchen Berechtigten vorbehalten, die innerhalb dieser 
           Jahresfrist durch Neuaufnahme eines 
           Beschäftigungsverhältnisses den Gruppen 1, 2 oder 3 
           hinzutreten. 
 
 
           Die Aktienoptionsrechte können auch von einem Kreditinstitut 
           übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der 
           Gesellschaft an die Bezugsberechtigten der verschiedenen 
           Gruppen zu übertragen, die allein zur Ausübung der 
           Bezugsrechte berechtigt sind. 
 
 
           Die Ausgabe erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen 
           Begebungsvertrags zwischen der Gesellschaft bzw. dem 
           beauftragten Kreditinstitut und dem Berechtigten. 
 
 
           Innerhalb der beiden Ausgabezeiträume erhält der jeweilige 
           Bezugsberechtigte Aktienoptionsrechte mit drei 
           unterschiedlichen Ausübungspreisen im nachstehenden 
           Verhältnis. Die Gesamtzahl der jeweils auszugebenden 
           Aktienoptionsrechte setzt sich dabei aus den nachstehenden 
           Gattungen ('Optionsgattungen') wie folgt zusammen: 
 
 
       (i)   Aktienoptionsrechte A: 20 % 
 
 
       (ii)  Aktienoptionsrechte B: 30 % 
 
 
       (iii) Aktienoptionsrechte C: 50 % 
 
 
 
           Die Gesamtzahl der Aktienoptionsrechte, die in jedem 
           Ausgabezeitraum an einen Berechtigten ausgegeben werden kann, 
           muss durch zehn teilbar sein. 
 
 
     dd)   Wartezeit, Zeitraum der Optionsrechtsausübung, 
           Laufzeit des Aktienoptionsrechts, depotmäßige Buchung 
 
 
           Die Aktienoptionsrechte können frühestens vier Jahre nach dem 
           Tag ihrer Ausgabe ausgeübt werden ('Wartezeit'). Nach Ablauf 
           der Wartezeit können die Aktienoptionsrechte, für die das 
           Erfolgsziel gemäß lit. ee) erreicht ist, außerhalb der 
           Ausübungssperrfristen jederzeit ausgeübt werden. 
           Ausübungssperrfristen sind jeweils die folgenden Zeiträume: 
 
 
       (i)   der Zeitraum ab Ablauf der Frist zur Anmeldung zu 
             einer Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Ablauf des 
             Tages der Hauptversammlung, 
 
 
       (ii)  der Zeitraum von dem Tag, an dem die Gesellschaft 
             ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien 
             veröffentlicht bis zu dem Tag, an dem die bezugsberechtigten 
             Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse 
             erstmals ex-Bezugsrecht notiert werden, 
 
 
       (iii) der Zeitraum vom Stichtag des jeweiligen 
             Berichtszeitraums bis zur Veröffentlichung der 
             Quartalsergebnisse bzw. der Halbjahresergebnisse bzw. der 
             Jahresergebnisse, und 
 
 
       (iv)  der Zeitraum vom 15. Dezember eines Jahres bis 
             zum Ablauf des 15. Januar des Folgejahres. 
 
 
 
           Die vorstehend genannten Ausübungssperrfristen verstehen sich 
           jeweils einschließlich der bezeichneten Anfangs- und 
           Endzeitpunkte. Im Übrigen sind die Einschränkungen zu 
           beachten, die sich aus den allgemeinen Rechtsvorschriften, 
           insbesondere dem Insiderhandelsverbot (§ 14 WpHG) ergeben. 
           Sofern der Vorstand der Gesellschaft betroffen ist, kann der 
           Aufsichtsrat, und sofern die übrigen Berechtigten betroffen 
           sind, der Vorstand der Gesellschaft in begründeten 
           Ausnahmefällen weitere Ausübungssperrfristen festlegen, deren 
           Beginn den Berechtigten jeweils rechtzeitig vorher mitgeteilt 
           wird. 
 
 
           Die Ausübung der Aktienoptionsrechte ist - unter Beachtung der 
           Wartezeit, der Ausübungssperrfristen und der Erfolgsziele - 
           innerhalb der Höchstlaufzeit möglich, soweit die 
           Aktienoptionsrechte nicht bereits vorher verfallen sind. 
 
 
           Die Zahl der jeweils ausgeübten Aktienoptionsrechte muss durch 
           zehn teilbar sein. Die einzelnen Optionsgattungen sind hierbei 
           entsprechend ihrem Verhältnis zur Gesamtzahl der zugeteilten 
           Aktienoptionsrechte verhältniswahrend auszuüben. 
 
 
           Die Aktienoptionsrechte können nur ausgeübt werden, wenn in 
           der entsprechenden Bezugserklärung ein Wertpapierdepot benannt 
           wird, auf das die bezogenen Aktien der Gesellschaft 
           zulässigerweise und ordnungsgemäß geliefert und gebucht werden 
           können. 
 
 
     ee)   Erfolgsziele, Ausübungsvoraussetzungen und 
           Ausgabekurs 
 
 
           Die Aktienoptionsrechte können nur ausgeübt werden, wenn und 
           soweit die nachfolgenden Erfolgsziele erreicht wurden: 
 
 
           Der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im 
           elektronischen Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in 
           Frankfurt am Main (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
           liegt an fünf Handelstagen innerhalb der Wartezeit mindestens 
           30 % über dem Ausgabekurs. Der Ausgabekurs entspricht dem 
           durchschnittlichen Schlussauktionspreis (arithmetisches 
           Mittel) der Aktien der Gesellschaft im elektronischen 
           Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in Frankfurt am 
           Main (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den 
           letzten 30 Handelstagen vor dem Tag der Ausgabe des jeweiligen 
           Aktienoptionsrechts ('Ausgabekurs'). 
 
 
     ff)   Ausübungspreis 
 
 
           Der bei Erwerb einer Aktie der Gesellschaft infolge der 
           Ausübung eines Aktienoptionsrechts zu zahlende Preis 
           ('Ausübungspreis') 
           bestimmt sich nach folgender Maßgabe, sofern sich nicht nach 
           Maßgabe von lit. gg) Änderungen ergeben: 
 
 
           Für Aktienoptionsrechte A beträgt der Ausübungspreis 70 % des 
           Ausgabekurses. 
 
 
           Für Aktienoptionsrechte B entspricht der Ausübungspreis dem 
           Ausgabekurs. 
 
 
           Für Aktienoptionsrechte C beträgt der Ausübungspreis 130 % des 
           Ausgabekurses. 
 
 
           Der durch die Ausübung der Aktienoptionsrechte erzielbare 
           Gewinn des Optionsinhabers in Form der Differenz zwischen dem 
           Ausübungskurs und dem Ausübungspreis darf das Vierfache des 
           Ausgabekurses nicht überschreiten ('Cap'). Im Falle einer 
           Überschreitung des Cap wird der Ausübungspreis der jeweils 
           betroffenen Optionsgattung so angepasst, dass die Differenz 
           zwischen dem Ausübungskurs und dem angepassten Ausübungspreis 
           das Vierfache des Ausgabekurses nicht übersteigt. 
 
 
     gg)   Verwässerungsschutz 
 
 
           Führt die Gesellschaft innerhalb der Laufzeit der 
           Aktienoptionsrechte Kapital- und Strukturmaßnahmen durch, ist 
           der Vorstand der Gesellschaft oder, soweit Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, der Aufsichtsrat 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.