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DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in 56377 Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2012 in 56377 Nassau/Lahn mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Leifheit Aktiengesellschaft 
 
   Nassau/Lahn 
 
   ISIN DE0006464506 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 24. Mai 
   2012, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, 
   Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           Aktiengesetz ('AktG') am 28. März 2012 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem 
           Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches können im Internet eingesehen werden unter 
 
           http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE 
           0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen 
           Jahresabschluss der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. 
           Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen 
           Geschäftsjahr 2011 beträgt 14.650.000,00 EUR. 
 
 
           Die Leifheit AG hält 253.954 eigene Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
           die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von 1,30 EUR Dividende je dividendenberechtigter 
           Stückaktie ein entsprechend angepasster 
           Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
           2011 in Höhe von 14.650.000,00 EUR wird eine Dividende von 
           1,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 
           4.746.046 Stückaktien insgesamt 6.169.859,80 EUR - an die 
           Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 
           8.480.140,20 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 25. Mai 2012 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000 auf den 
   Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der 
   Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren. 
 
   Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 253.954 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein 
   Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der 
   Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
   depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') 
   erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 3. Mai 2012 (d. h. 3. Mai 
   2012, 0:00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung 
   im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine 
   Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. 
 
   Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt 
   maßgeblich; d. h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens 
   am Donnerstag, 17. Mai 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse 
   eingehen: 
 
                                Leifheit AG 
                                c/o Deutsche Bank AG 
                                Securities Production 
                                General Meetings 
                                Postfach 20 01 07 
                                60605 Frankfurt am Main 
 
        oder per Telefax an:    +49 69 12012-86045 
 
        oder per E-Mail an:     WP.HV@Xchanging.com 
 
   Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur 
   Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug für Ihre 
   Eintrittskarte. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein 
   entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine 
   Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -, 
   frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht 
   und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte unter 
   entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von 
   dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den 
   Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. 
 
   Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter 
   http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012 
   abgerufen oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden: 
 
                                Leifheit AG 
                                Postfach 11 65 
                                56371 Nassau/Lahn 
 
        oder per Telefax an:    +49 2604 977-340 
 
        oder per E-Mail an:     HV2012@leifheit.com 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per 
   E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
   HV2012@leifheit.com. Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung 
   erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung, wie vorstehend 
   beschrieben, elektronisch übermittelt wird. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten 
   Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
   der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung 
   der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen 
   bedürfen der Textform. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung enthält 
   ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung 
   Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Informationen. 
 
   Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter 
   http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012 
   abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das 
   Verlangen ist zu richten an: 
 
                                Leifheit AG 
                                Postfach 11 65 
                                56371 Nassau/Lahn 
 
        oder per Telefax an:    +49 2604 977-340 
 
        oder per E-Mail an:     HV2012@leifheit.com 
 
   Das ausgefüllte Formular für die von uns benannten 
   Stimmrechtsvertreter ist - bitte bis zum 23. Mai 2012, 24:00 Uhr, 
   eingehend - an die vorgenannte Adresse zu richten. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Briefwahl 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen 
   auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   ('Briefwahl') abgeben. Hierzu steht ebenfalls das auf der 
   Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. 
 
   Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter 
   http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012 
   abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das 
   Verlangen ist zu richten an: 
 
                                Leifheit AG 
                                Postfach 11 65 
                                56371 Nassau/Lahn 
 
        oder per Telefax an:    +49 2604 977-340 
 
        oder per E-Mail an:     HV2012@leifheit.com 
 
   Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 
   Mittwoch, 23. Mai 2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der 
   vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen 
   eventuellen Widerruf zu. 
 
   Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger können 
   sich der Briefwahl bedienen. 
 
   Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 
   1 AktG 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
   500.000 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung (also spätestens seit dem 24. Februar 2012) Inhaber 
   des Mindestaktienbesitzes ist/sind. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei 
   der Gesellschaft spätestens am Montag, 23. April 2012, 24:00 Uhr, 
   unter der folgenden Adresse eingehen: 
 
            Leifheit AG 
            Postfach 11 65 
            56371 Nassau/Lahn 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag 
   ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
   spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach 
   näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
   spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im 
   Internet zugänglich machen unter 
   http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012, 
   sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der 
   genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende 
   Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den 
   gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
                                Leifheit AG 
                                Postfach 11 65 
                                56371 Nassau/Lahn 
 
        oder per Telefax an:    +49 2604 977-340 
 
        oder per E-Mail an:     HV2012@leifheit.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). 
 
   Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne 
   dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung 
   bedürfte. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den 
   Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter 
   http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012. 
 
   Nassau/Lahn, im April 2012 
 
   Leifheit Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Leifheit Aktiengesellschaft 
                Leifheitstraße 
                56377 Nassau 
                Deutschland 
Telefon:        +49 2604 9770 
Fax:            +49 2604 977300 
E-Mail:         ir@leifheit.com 
Internet:       http://www.leifheit.com 
ISIN:           DE0006464506 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                Hamburg, Hannover, Stuttgart, elektronischer Handel 
                XETRA 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
164706 12.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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