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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   United Internet AG 
 
   Montabaur 
 
   ISIN DE0005089031 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Donnerstag, 
   den 31. Mai 2012, um 11.00 Uhr in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
   Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und der 
           Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des 
           Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United 
           Internet AG in Höhe von EUR 455.738.799,44 unter 
           Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Einberufung von der 
           United Internet AG gehaltenen 21.225.158 eigenen Aktien wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       *     Ein Teilbetrag von EUR 58.132.452,60 wird als 
             Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der 
             Einberufung sind 193.774.842 Aktien für das Geschäftsjahr 
             2011 dividendenberechtigt (unter Berücksichtigung der von 
             der United Internet AG gehaltenen 21.225.158 eigenen 
             Aktien). Daraus resultiert eine Gesamtdividende von EUR 0,30 
             pro Aktie; 
 
 
       *     Ein weiterer Teilbetrag von EUR 250.000.000,00 
             wird in die andere Gewinnrücklage eingestellt; 
 
 
       *     Der Restbetrag von EUR 147.606.346,84 wird auf 
             neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
           Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für 
           das Geschäftsjahr 2011 dividendenberechtigten Aktien erhöhen 
           oder vermindern, z.B. dadurch, dass die Gesellschaft Aktien 
           aus dem Bestand eigener Aktien veräußert oder eigene Aktien 
           zurückkauft. In diesem Fall werden der Vorstand und der 
           Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten 
           Beschlussvorschlag unterbreiten, der unverändert eine 
           Ausschüttung einer Gesamtdividende von EUR 0,30 pro 
           dividendenberechtigter Aktie vorsieht. Die Anpassung geschieht 
           dabei wie folgt: Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. Vermindert sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit der 
           Ausschüttungsbetrag, erhöht sich der auf neue Rechnung 
           vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
 
           Die Dividende wird am 1. Juni 2012 gezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
           beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main 
 
 
       *     zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen; sowie 
 
 
       *     zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
             Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern 
             die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer 
             prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung 
           eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und 
           Bezugsrechts 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 beschlossene 
           Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           eigene Aktien zu erwerben, zu veräußern oder einzuziehen, 
           läuft zum 26. November 2012 aus; sie ist zu einem Teil bereits 
           ausgenutzt. Um die Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick 
           auf die Vorteile des Erwerbs und der Veräußerung eigener 
           Aktien zu erhalten, soll der Gesellschaft eine neue 
           Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Zeitraum von 
           18 Monaten erteilt werden. 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
             AktG ermächtigt, eigene Aktien ('United Internet Aktien') im 
             Umfang von bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu 
             erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, 
             einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke von der 
             Gesellschaft ausgeübt werden; sie kann aber auch von 
             abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft 
             stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von 
             Dritten ausgeübt werden. Auf die erworbenen United Internet 
             Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen United Internet 
             Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder 
             ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
             Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals 
             entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des 
             Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. 
 
 
       b)    Der Erwerb der United Internet Aktien kann auf 
             alle gesetzlich zulässigen Weisen erfolgen, insbesondere 
             durch Rückkauf über die Börse und/oder mittels einer 
             öffentlichen Kaufofferte. 
 
 
             Bei einem Erwerb über eine öffentliche Kaufofferte gelten 
             die nachfolgenden detaillierten Bestimmungen. Bei allen 
             übrigen Erwerben, insbesondere beim Erwerb über die Börse, 
             darf der Gegenwert für den Erwerb der United Internet Aktien 
             (ohne Erwerbsnebenkosten) zehn vom Hundert des Börsenkurses 
             nicht unterschreiten und den Börsenkurs nicht um mehr als 
             zehn vom Hundert überschreiten. 
 
 
             Beim Erwerb von United Internet Aktien über eine öffentliche 
             Kaufofferte kann die Gesellschaft (i) ein formelles Angebot 
             veröffentlichen oder (ii) zur Abgabe von Angeboten 
             öffentlich auffordern, und dabei (iii) jeweils als 
             Gegenleistung Barzahlung oder die Übertragung liquider 
             Aktien vorsehen. 
 
 
         (i)   Wird ein formelles Angebot der Gesellschaft 
               veröffentlicht, so legt die Gesellschaft einen Kaufpreis 
               oder eine Kaufpreisspanne je United Internet Aktie fest. 
               Im Falle der Festlegung einer Kaufpreisspanne wird der 
               endgültige Preis aus den vorliegenden Annahmeerklärungen 
               ermittelt. Das Angebot kann eine Annahmefrist, Bedingungen 
               sowie die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne 
               während der Annahmefrist anzupassen, wenn sich nach der 
               Veröffentlichung eines formellen Angebots während der 
               Annahmefrist erhebliche Kursbewegungen ergeben. 
 
 
               Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne je United Internet 
               Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den 
               durchschnittlichen Schlusskurs einer United Internet Aktie 
               im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des 
               XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren 
               Nachfolgesystems) an den letzten fünf Handelstagen vor dem 
               Stichtag um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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