DJ DGAP-HV: HCI Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: HCI Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HCI Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
13.04.2012 / 15:21
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HCI Capital AG
Hamburg
ISIN DE000A0D9Y97 / WKN A0D9Y9
ISIN DE000A1EWVW2 / WKN A1EWVW
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der HCI Capital AG ein, die am
Donnerstag, den 24. Mai 2012, um 10:00 Uhr (MESZ)
(Einlass ab 09:00 Uhr (MESZ)),
im
Theater Kehrwieder
Speicherstadt Hamburg
Kehrwieder 6
20457 Hamburg
stattfindet.
I. Tagesordnung
TOP 1:Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der HCI
Capital AG, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg, zur Einsichtnahme der
Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter www.hci-capital.de zum
Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei
zugesandt sowie in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
TOP 2:Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr
2011 zu erteilen.
TOP 3:Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das
Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
TOP 4:Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer (Einzel- und Konzernabschluss) der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Dies umfasst auch
die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 aufgestellt werden, soweit die
prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
TOP 5:Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1
Aktiengesetz i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die
von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jochen Thomas Döhle, Dr. John
Benjamin Schroeder und Stefan Viering endet mit Beendigung dieser
Hauptversammlung. Somit sind in dieser Hauptversammlung drei
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die vorgenannten drei Mitglieder
des Aufsichtsrats stehen zur Wiederwahl zur Verfügung. Es ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über
die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den folgenden
Beschlussvorschlägen zustimmt.
5.1
Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Jochen Thomas Döhle,
Schifffahrtskaufmann, Hamburg, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur
Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für
das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei
wird das Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet.
Herr Döhle ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA,
Bremen (Mitglied des Aufsichtsrats)
- EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
(Mitglied des Aufsichtsrats)
- SPLOSNA PLOVBA d.o.o., Portoroz, Slowenien
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg (Mitglied des
Verwaltungsrats)
5.2
Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Dr. John Benjamin Schroeder,
Kaufmann, Hamburg, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das dritte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Herr Dr. Schroeder ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- CCC Machinery GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats)
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird bekanntgegeben, dass Herr Dr. Schroeder im Falle seiner
Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
5.3
Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Stefan Viering,
Kaufmann, Quickborn, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung
der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das dritte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Herr Viering ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- NIMOS Immobilienprojekt AG, Wien, Österreich
(Aufsichtsratsvorsitzender)
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 36.692.645,00. Es ist eingeteilt
in 36.692.645 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme,
so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 36.692.645 beträgt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 17. Mai 2012,
24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter einer der
nachfolgenden Adressen
Hauptversammlung der HCI Capital AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder Telefax: +49-69-256 270 49
oder E-Mail: hauptversammlung@hci-capital.de
angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister
eingetragen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2
Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die
Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden
allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 17. Mai 2012 bis zum Ende der
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten
Umschreibung am 17. Mai 2012. Der Umschreibestopp bedeutet keine
Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 17. Mai 2012 bei der Gesellschaft
eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen
bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem
im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig über ihr
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 13, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
DJ DGAP-HV: HCI Capital AG: Bekanntmachung der -2-
depotführendes Kreditinstitut zu stellen.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein
Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. § 125
Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestelltes Institut oder Unternehmen oder
eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige in § 135 Abs. 8
Aktiengesetz gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft
unter der Anschrift
Hauptversammlung der HCI Capital AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder Telefax: +49-69-256 270 49
oder E-Mail: hauptversammlung@hci-capital.de
übersandt werden.
Sowohl mit dem Anmeldebogen als auch mit der Eintrittskarte werden den
Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären
auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet
unter www.hci-capital.de in der Rubrik 'Unternehmen'/'Investor
Relations'/'Hauptversammlungen' unter 'Hauptversammlung 2012'
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels
des den Aktionären mit der Tagesordnung übermittelten
Vollmachtsformulars zu erteilen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines ihm nach § 135
Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellten
Instituts oder Unternehmens oder einer Aktionärsvereinigung oder einer
sonstigen in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Person besteht
weder nach Gesetz noch Satzung ein Textformerfordernis. Diese
Empfänger von Vollmachten setzen gegebenenfalls eigene
Formerfordernisse fest. Die Aktionäre werden deshalb gebeten, sich in
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. §
125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestelltes Institut oder Unternehmen
oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige in § 135 Abs. 8
Aktiengesetz gleichgestellte Person darf das Stimmrecht für Aktien,
die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es oder sie aber im
Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer Ermächtigung des
Aktionärs ausüben.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Diese können in Textform mit dem den Aktionären
mit dem Anmeldebogen zugesandten Formular bevollmächtigt werden. Die
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten
Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht
und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu ausschließlich
das mit dem Anmeldebogen übersandte und auch im Internet unter
www.hci-capital.de in der Rubrik 'Unternehmen'/'Investor
Relations'/'Hauptversammlungen' unter 'Hauptversammlung 2012'
abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter
der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 17. Mai 2012 zugehen.
Weitere Unterlagen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten
finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung und/oder die Vollmachtserteilung kann das von der
Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten das
Formular per Post zugesandt. Das Anmelde- und/oder Vollmachtsformular
steht darüber hinaus unter der Internetadresse www.hci-capital.de zur
Verfügung. Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf
der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 Aktiengesetz)
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§
122 Abs. 2 Aktiengesetz). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 23.
April 2012, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
HCI Capital AG
Vorstand/Hauptversammlung 2012
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er oder sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also
spätestens seit dem Beginn des 24. Februar 2012) Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen
halten. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 Aktiengesetz zu
beachten.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in
gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz)
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des
Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich, per Telefax
oder per E-Mail ausschließlich an die nachstehende Postanschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
HCI Capital AG
Investor Relations
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Telefax: +49-40-88881-44-1100
E-Mail: hauptversammlung@hci-capital.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt
werden.
Mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, d.h. spätestens
bis zum Ablauf des 09. Mai 2012, unter vorstehender Adresse
zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge werden nach Nachweis der
Aktionärseigenschaft des Antragsstellers unverzüglich unter der
Internet-Adresse www.hci-capital.de einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung sowie eventuellen Stellungnahmen der
Verwaltung zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung nicht
zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126
Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt. Das gilt beispielsweise dann, wenn sich
der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn
der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung in wesentlichen
Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie
Beleidigungen enthält. Die Begründung eines Gegenantrags muss auch
dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab
zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen während der
Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die
vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht
zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127
Aktiengesetz).
Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz)
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
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April 13, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs.
1 Aktiengesetz). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung
u.a. der Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt
sich die Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
zu stellen.
Nach § 131 Abs. 3 Aktiengesetz darf der Vorstand unter bestimmten
Umständen die Auskunft verweigern. Das gilt insbesondere insoweit, als
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit
sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen
würde.
§ 15 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz sind auch im Internet unter
www.hci-capital.de abrufbar.
Informationen nach § 124a Aktiengesetz
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und die weiteren in § 124a Aktiengesetz genannten
Informationen sind im Internet unter www.hci-capital.de zugänglich.
Hamburg, im April 2012
HCI Capital AG
- Der Vorstand -
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13.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HCI Capital AG
Burchardstr. 8
20095 Hamburg
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@hci-capital.de
Internet: http://www.hci-capital.de/HCI/Deutsch/Unternehmen/Inves
tor-Relations/Hauptversammlungen/Hauptversammlung-2012
ISIN: DE000A0D9Y97, DE000A1EWVW2
WKN: A0D9Y9, A1EWVW
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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164881 13.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 13, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
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