DJ DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Starnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry AG / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
DCI Database for Commerce and Industry AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Starnberg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.04.2012 / 15:09
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DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft
Starnberg
ISIN: DE0005295307//WKN: 529530
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 30.05.2012, um 15.00 Uhr
im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, 82319
Starnberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
DCI Database for Commerce and Industry AG zum 31.12.2011 und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des
Lageberichts für die DCI Database for Commerce and Industry AG
und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-
und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 Herrn
Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dirk Klatt, Mühlenweg 40, 56567
Neuwied, zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit
Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt
sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann
eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thorsten
Köster, selbständiger Unternehmensberater in Grasbrunn,
wohnhaft Grasbrunn, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Köster ist derzeit nicht Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm.
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bernd Kollmannsberger,
Geschäftsführer der Geirhos, Berchtenbreiter & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH in Augsburg, wohnhaft
Neusäß, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Kollmannsberger ist derzeit nicht Mitglied eines
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas
Friedbichler, geschäftsführender Gesellschafter der Marc
Antón Medien, Marketing und Video GmbH in Neusäß, wohnhaft
Neusäß/Westheim, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Friedbichler ist derzeit nicht Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen,
Herrn Friedbichler zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu
wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse anmelden und für die bei der Gesellschaft ein
besonderer, durch das depotführende Institut ausgestellter Nachweis
des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des Mittwoch, 9. Mai 2012, 0.00 Uhr, zu
beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter
der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis
spätestens Mittwoch, den 23. Mai 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform
und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
DCI Database for Commerce and Industry AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nummer: 089/ 210 27 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Gemäß § 123 Abs. 3 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur DCI Database
for Commerce and Industry AG für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder
der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes wird in diesem Fall durch
das depotführende Institut vorgenommen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung
unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut,
noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135
Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung
des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur
Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte
Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 Aktiengesetz)
sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8
Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die
Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger
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April 19, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, und steht auch unter der Internetseite der Gesellschaft www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten der DCI Database for Commerce and Industry AG an die Adresse DCI Database for Commerce and Industry AG, c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, per Telefax an die Telefax-Nummer 089/210 27 289 oder auch elektronisch an die E-Mail-Adresse vollmacht@haubrok-ce.de übermittelt werden. Stimmrechtsvertreter Als besonderen Service bietet die DCI Database for Commerce and Industry AG ihren Aktionären wieder an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Auch diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich rechtzeitig unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse der Gesellschaft www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' zum Download zur Verfügung oder können direkt bei der Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter sind bis möglichst Dienstag, den 29. Mai 2012, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft - bei der für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse - eingehend zurückzusenden, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Einsehbare Unterlagen Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB können im Internet unter www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist über die Internetseite der Gesellschaft www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' zugänglich. Gleiches gilt auch für die weiteren Informationen nach § 124 a Aktiengesetz, die ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' zugänglich sind. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Aktiengesetz) Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der DCI Database for Commerce and Industry AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 29. April 2012 bis 24.00 Uhr zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis (einschließlich) zur Absendung der Antragstellung gehalten haben. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten: DCI Database for Commerce and Industry AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an DCI Database for Commerce and Industry AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax-Nummer: 089/ 210 27 298 Die DCI Database for Commerce and Industry AG wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen, wenn sie der DCI Database for Commerce and Industry AG spätestens bis zum 15. Mai 2012, 24.00 Uhr, unter der oben genannten Adresse zugehen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes (Tagesordnungspunkt 5) und zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der Aktionäre können im Internet unter www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' eingesehen werden. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.464.592,00 und ist eingeteilt in 8.464.592 Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt damit jeweils 8.464.592. Aus von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden; zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Starnberg, im April 2012 DCI Database for Commerce and Industry AG Der Vorstand =-------------------------------------------------------------------- 19.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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