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DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry -3-

DJ DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Starnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
DCI Database for Commerce and Industry AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Starnberg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft 
 
   Starnberg 
 
   ISIN: DE0005295307//WKN: 529530 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Mittwoch, den 30.05.2012, um 15.00 Uhr 
   im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, 82319 
   Starnberg, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           DCI Database for Commerce and Industry AG zum 31.12.2011 und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des 
           Lageberichts für die DCI Database for Commerce and Industry AG 
           und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- 
           und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
           festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 Herrn 
           Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dirk Klatt, Mühlenweg 40, 56567 
           Neuwied, zu wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit 
           Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt 
           sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung 
           zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl 
           der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
           Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann 
           eine kürzere Amtszeit bestimmen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
       a)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thorsten 
             Köster, selbständiger Unternehmensberater in Grasbrunn, 
             wohnhaft Grasbrunn, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 
             beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Köster ist derzeit nicht Mitglied eines anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       b)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. 
             Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bernd Kollmannsberger, 
             Geschäftsführer der Geirhos, Berchtenbreiter & Kollegen 
             Steuerberatungsgesellschaft mbH in Augsburg, wohnhaft 
             Neusäß, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
             die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den 
             Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Kollmannsberger ist derzeit nicht Mitglied eines 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       c)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas 
             Friedbichler, geschäftsführender Gesellschafter der Marc 
             Antón Medien, Marketing und Video GmbH in Neusäß, wohnhaft 
             Neusäß/Westheim, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 
             beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Friedbichler ist derzeit nicht Mitglied eines anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
             Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen, 
             Herrn Friedbichler zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu 
             wählen. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse anmelden und für die bei der Gesellschaft ein 
   besonderer, durch das depotführende Institut ausgestellter Nachweis 
   des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   hat sich auf den Beginn des Mittwoch, 9. Mai 2012, 0.00 Uhr, zu 
   beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter 
   der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis 
   spätestens Mittwoch, den 23. Mai 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform 
   und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   DCI Database for Commerce and Industry AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Telefax-Nummer: 089/ 210 27 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Gemäß § 123 Abs. 3 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur DCI Database 
   for Commerce and Industry AG für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
   des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder 
   der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes wird in diesem Fall durch 
   das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
   Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
   ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung 
   unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, 
   noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 
   Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung 
   des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur 
   Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte 
   Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 Aktiengesetz) 
   sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 
   Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die 
   Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie 
   muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
   verbundene Erklärungen enthalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 
   welches die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry -2-

Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, und steht auch unter der 
   Internetseite der Gesellschaft www.dci.de im Bereich 'Investor 
   Relations' zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner 
   kann der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten der DCI 
   Database for Commerce and Industry AG an die Adresse DCI Database for 
   Commerce and Industry AG, c/o Haubrok Corporate Events GmbH, 
   Landshuter Allee 10, 80637 München, per Telefax an die Telefax-Nummer 
   089/210 27 289 oder auch elektronisch an die E-Mail-Adresse 
   vollmacht@haubrok-ce.de übermittelt werden. 
 
   Stimmrechtsvertreter 
 
   Als besonderen Service bietet die DCI Database for Commerce and 
   Industry AG ihren Aktionären wieder an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben 
   das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
   erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die 
   Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
   Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
   Auch diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich 
   rechtzeitig unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der 
   Internetadresse der Gesellschaft www.dci.de im Bereich 'Investor 
   Relations' zum Download zur Verfügung oder können direkt bei der 
   Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer 
   oder E-Mail-Adresse angefordert werden. 
 
   Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter sind bis 
   möglichst Dienstag, den 29. Mai 2012, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft 
   - bei der für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse - eingehend zurückzusenden, andernfalls können diese 
   nicht berücksichtigt werden. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Einsehbare Unterlagen 
 
   Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der 
   Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2011 sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach 
   §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB können im Internet unter www.dci.de im 
   Bereich 'Investor Relations' eingesehen werden. Die Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausgelegt. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten 
   Angaben und Erläuterungen ist über die Internetseite der Gesellschaft 
   www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' zugänglich. Gleiches gilt 
   auch für die weiteren Informationen nach § 124 a Aktiengesetz, die 
   ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft www.dci.de im 
   Bereich 'Investor Relations' zugänglich sind. Die 
   Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
   (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Aktiengesetz) 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen 
   (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt oder bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der DCI Database for 
   Commerce and Industry AG zu richten und muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 29. April 2012 bis 24.00 Uhr zugehen. 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des 
   Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
   bis (einschließlich) zur Absendung der Antragstellung gehalten haben. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten: 
 
   DCI Database for Commerce and Industry AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
   ausschließlich zu richten an 
 
   DCI Database for Commerce and Industry AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Telefax-Nummer: 089/ 210 27 298 
 
   Die DCI Database for Commerce and Industry AG wird alle Gegenanträge 
   zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und 
   Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer 
   Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz 
   nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im 
   Internet unter www.dci.de im Bereich 'Investor Relations' 
   veröffentlichen, wenn sie der DCI Database for Commerce and Industry 
   AG spätestens bis zum 15. Mai 2012, 24.00 Uhr, unter der oben 
   genannten Adresse zugehen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie 
   während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. 
   Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes 
   (Tagesordnungspunkt 5) und zur Wahl des Abschlussprüfers 
   (Tagesordnungspunkt 4) auch ohne vorherige und fristgerechte 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 Abs. 1 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 
   Aktiengesetz) der Aktionäre können im Internet unter www.dci.de im 
   Bereich 'Investor Relations' eingesehen werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.464.592,00 und ist eingeteilt in 
   8.464.592 Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte an 
   der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt damit 
   jeweils 8.464.592. Aus von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß 
   § 71d Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien können keine 
   Stimmrechte ausgeübt werden; zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger hält 
   die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
   Starnberg, im April 2012 
 
   DCI Database for Commerce and Industry AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
19.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    DCI Database for Commerce and Industry AG 
                Enzianstraße 2 
                82319 Starnberg 
                Deutschland 
E-Mail:         info@dci.de 
Internet:       http://www.dci.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
165692 19.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 19, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.