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DGAP-HV: 3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Marburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 3U Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.05.2012 in Marburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
20.04.2012 / 17:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Berichtigung der Veröffentlichung vom 20. April 2012 
 
   Im einleitenden Satz wurde die Reihenfolge der Zeilen richtiggestellt. 
 
 
   3U HOLDING AG 
 
   Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg 
   - WKN 516 790 - 
   - ISIN DE0005167902 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Donnerstag, den 31. Mai 2012, um 11.00 Uhr 
 
   im Vila Vita Hotel & Residenz Rosenpark, Raum Vivaldi, 
   Anneliese-Pohl-Allee 7-17, 35037 Marburg, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der 
           Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in 
   diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen 
   Regelung zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 3U 
   HOLDING AG, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und stehen unter der Internetadresse www.3u.net zur 
   Verfügung. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf 
   Anfrage kostenlos zugesandt. 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
           2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 1.272.141,80 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    1.272.141,80 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,03 je       EUR    1.059.420,48 
   Stückaktie auf 35.314.016 dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen                 EUR            0,00 
 
   Gewinnvortrag                                      EUR      212.721,32 
 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene 
   Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über den 
   Gewinnverwendungsvorschlag nach § 170 Abs. 2 AktG gehaltenen Stück 
   3.923.770 eigenen Aktien. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern, wird bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 0,03 je dividendenberechtigte 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden. 
 
   Die beschlossene Dividende wird am 1. Juni 2012 ausgezahlt. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr 2012 zum 
   Abschlussprüfer der 3U HOLDING AG und des Konzerns sowie zum Prüfer 
   für den Halbjahresfinanzbericht, sofern dieser einer prüferischen 
   Durchsicht unterzogen wird, zu bestellen. 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 19. August 2010 hat die Gesellschaft 
           gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien in Höhe 
           von bis zu 10 % des Grundkapitals ermächtigt. Diese 
           Ermächtigung, die von der Gesellschaft fast vollständig 
           ausgenutzt wurde und die am 18. August 2015 auslaufen würde, 
           soll durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
             AktG bis zum 30. Mai 2017 ermächtigt, Aktien der 
             Gesellschaft zu den gesetzlich zulässigen Zwecken zu 
             erwerben, insbesondere um sie 
 
 
         -     Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit 
               oder des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran 
               anbieten zu können, 
 
 
         -     strategisch wichtigen Geschäftspartnern als 
               Gegenleistung für vertraglich erbrachte Leistungen aller 
               Art anzubieten, 
 
 
         -     zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte zu 
               verwenden, die im Rahmen des in der Hauptversammlung am 
               19. August 2010 zu Punkt 9 der Tagesordnung beschlossenen 
               Aktienoptionsplans an Führungskräfte und Mitarbeiter des 
               3U Konzerns gewährt wurden bzw. werden, als 
               Belegschaftsaktien Mitarbeitern der Gesellschaft und der 
               mit der Gesellschaft i. S. d. § 15 AktG verbundenen 
               Unternehmen zum Erwerb anzubieten, oder 
 
 
         -     einzuziehen. 
 
 
 
       b)    Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von 10 % des 
             derzeitigen Grundkapitals von EUR 39.237.786,00, also 
             3.923.778 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von EUR 3.923.778,00, oder, falls dieser Wert geringer ist, 
             des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden 
             Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in 
             Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder 
             mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für 
             Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen 
             ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft 
             nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt 
             werden. 
 
 
       c)    Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über 
             die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der 
             Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder 
             mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Einladung zur 
             Abgabe von Verkaufsofferten. 
 
 
       d)    Erfolgt der Erwerb über die Börse darf der von 
             der Gesellschaft gezahlte Gegenwert (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktien im 
             Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor dem 
             Rückerwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. 25 % 
             unterschreiten. 
 
 
       e)    Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
             Kaufangebot an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis 
             oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie 
             (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktie im 
             XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor dem Tag 
             der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % 
             überschreiten und nicht mehr als 25 % unterschreiten. 
 
 
       f)    Im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten 
             Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten darf der von der 
             Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der 
             Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im 
             Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 
             letzten drei Börsenhandelstagen vor Veröffentlichung der 
             Einladung zur Abgabe der Verkaufsofferten um nicht mehr als 
             10 % über- oder 25 % unterschreiten. 
 
 
       g)    Ergeben sich nach Veröffentlichung eines 
             Kaufangebots bzw. der Einladung zur Abgabe von 
             Verkaufsofferten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen 
             Kurses, so kann das Angebot bzw. die Einladung zur Abgabe 
             von Verkaufsofferten angepasst werden. In diesem Fall ist 
             Ausgangspunkt für die Bestimmung der relevanten Zeiträume 
             zur Ermittlung der vorgenannten durchschnittlichen 
             Börsenkurse nicht der Tag der Veröffentlichung des 
             Kaufangebots bzw. der Einladung zur Abgabe von 

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April 20, 2012 11:19 ET (15:19 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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