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20.04.2012 | 17:50
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Dow Jones News · Mehr Nachrichten von Dow Jones News

DJ DGAP-HV: 3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Marburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 3U Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.05.2012 in Marburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
20.04.2012 / 17:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Berichtigung der Veröffentlichung vom 20. April 2012 
 
   Im einleitenden Satz wurde die Reihenfolge der Zeilen richtiggestellt. 
 
 
   3U HOLDING AG 
 
   Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg 
   - WKN 516 790 - 
   - ISIN DE0005167902 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Donnerstag, den 31. Mai 2012, um 11.00 Uhr 
 
   im Vila Vita Hotel & Residenz Rosenpark, Raum Vivaldi, 
   Anneliese-Pohl-Allee 7-17, 35037 Marburg, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der 
           Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in 
   diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen 
   Regelung zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 3U 
   HOLDING AG, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und stehen unter der Internetadresse www.3u.net zur 
   Verfügung. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf 
   Anfrage kostenlos zugesandt. 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
           2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 1.272.141,80 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    1.272.141,80 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,03 je       EUR    1.059.420,48 
   Stückaktie auf 35.314.016 dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen                 EUR            0,00 
 
   Gewinnvortrag                                      EUR      212.721,32 
 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene 
   Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über den 
   Gewinnverwendungsvorschlag nach § 170 Abs. 2 AktG gehaltenen Stück 
   3.923.770 eigenen Aktien. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern, wird bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 0,03 je dividendenberechtigte 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden. 
 
   Die beschlossene Dividende wird am 1. Juni 2012 ausgezahlt. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr 2012 zum 
   Abschlussprüfer der 3U HOLDING AG und des Konzerns sowie zum Prüfer 
   für den Halbjahresfinanzbericht, sofern dieser einer prüferischen 
   Durchsicht unterzogen wird, zu bestellen. 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 19. August 2010 hat die Gesellschaft 
           gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien in Höhe 
           von bis zu 10 % des Grundkapitals ermächtigt. Diese 
           Ermächtigung, die von der Gesellschaft fast vollständig 
           ausgenutzt wurde und die am 18. August 2015 auslaufen würde, 
           soll durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
             AktG bis zum 30. Mai 2017 ermächtigt, Aktien der 
             Gesellschaft zu den gesetzlich zulässigen Zwecken zu 
             erwerben, insbesondere um sie 
 
 
         -     Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit 
               oder des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran 
               anbieten zu können, 
 
 
         -     strategisch wichtigen Geschäftspartnern als 
               Gegenleistung für vertraglich erbrachte Leistungen aller 
               Art anzubieten, 
 
 
         -     zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte zu 
               verwenden, die im Rahmen des in der Hauptversammlung am 
               19. August 2010 zu Punkt 9 der Tagesordnung beschlossenen 
               Aktienoptionsplans an Führungskräfte und Mitarbeiter des 
               3U Konzerns gewährt wurden bzw. werden, als 
               Belegschaftsaktien Mitarbeitern der Gesellschaft und der 
               mit der Gesellschaft i. S. d. § 15 AktG verbundenen 
               Unternehmen zum Erwerb anzubieten, oder 
 
 
         -     einzuziehen. 
 
 
 
       b)    Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von 10 % des 
             derzeitigen Grundkapitals von EUR 39.237.786,00, also 
             3.923.778 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von EUR 3.923.778,00, oder, falls dieser Wert geringer ist, 
             des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden 
             Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in 
             Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder 
             mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für 
             Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen 
             ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft 
             nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt 
             werden. 
 
 
       c)    Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über 
             die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der 
             Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder 
             mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Einladung zur 
             Abgabe von Verkaufsofferten. 
 
 
       d)    Erfolgt der Erwerb über die Börse darf der von 
             der Gesellschaft gezahlte Gegenwert (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktien im 
             Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor dem 
             Rückerwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. 25 % 
             unterschreiten. 
 
 
       e)    Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
             Kaufangebot an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis 
             oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie 
             (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktie im 
             XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor dem Tag 
             der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % 
             überschreiten und nicht mehr als 25 % unterschreiten. 
 
 
       f)    Im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten 
             Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten darf der von der 
             Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der 
             Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im 
             Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 
             letzten drei Börsenhandelstagen vor Veröffentlichung der 
             Einladung zur Abgabe der Verkaufsofferten um nicht mehr als 
             10 % über- oder 25 % unterschreiten. 
 
 
       g)    Ergeben sich nach Veröffentlichung eines 
             Kaufangebots bzw. der Einladung zur Abgabe von 
             Verkaufsofferten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen 
             Kurses, so kann das Angebot bzw. die Einladung zur Abgabe 
             von Verkaufsofferten angepasst werden. In diesem Fall ist 
             Ausgangspunkt für die Bestimmung der relevanten Zeiträume 
             zur Ermittlung der vorgenannten durchschnittlichen 
             Börsenkurse nicht der Tag der Veröffentlichung des 
             Kaufangebots bzw. der Einladung zur Abgabe von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2012 11:19 ET (15:19 GMT)

DJ DGAP-HV: 3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung -2-

Verkaufsofferten, sondern der Tag der Anpassung. Das 
             Kaufangebot bzw. die Einladung zur Abgabe von 
             Verkaufsofferten kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern 
             ein öffentliches Angebot oder eine öffentliche Einladung zur 
             Abgabe von Verkaufsofferten überzeichnet ist, muss die 
             Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme 
             geringer Stückzahlen bis zu 1000 Stück angedienter Aktien je 
             Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen 
             können vorgesehen werden. 
 
 
       h)    Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der 
             Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung 
             erworben wurden, 
 
 
         -     Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit 
               oder des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen 
               anzubieten; 
 
 
         -     strategisch wichtigen Geschäftspartnern als 
               Gegenleistung für vertraglich erbrachte Leistungen aller 
               Art anzubieten; 
 
 
         -     zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte zu 
               verwenden, die im Rahmen des in der Hauptversammlung am 
               19. August 2010 zu Punkt 9 der Tagesordnung beschlossenen 
               Aktienoptionsplans an Führungskräfte und Mitarbeiter des 
               3U Konzerns gewährt wurden bzw. werden. Soweit eigene 
               Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
               übertragen werden sollen, obliegt die Entscheidung 
               hierüber dem Aufsichtsrat der Gesellschaft; 
 
 
         -     an Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der 
               Gesellschaft i. S. d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen 
               auszugeben; 
 
 
         -     mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu veräußern. 
               Die Veräußerung kann dabei auch in anderer Weise als über 
               die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot an alle 
               Aktionäre vorgenommen werden, sofern die erworbenen 
               eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den 
               Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher 
               Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich 
               unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der 
               vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der 
               Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel 
               (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der 
               Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf 
               Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktien. Der 
               zusammengenommene, auf die Anzahl der unter dieser 
               Ermächtigung veräußerten Aktien entfallende anteilige 
               Betrag des Grundkapitals darf zusammen mit dem anteiligen 
               Betrag des Grundkapitals, das auf Aktien oder Options- 
               oder Wandlungsrechte entfällt, die während der Laufzeit 
               dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in 
               unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 
               3 S. 4 AktG ausgegeben werden, insgesamt 10 % des zum 
               Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
               diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls 
               dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung 
               der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, 
               nicht überschreiten; 
 
 
         -     einzuziehen, ohne dass es eines weiteren 
               Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 
 
 
 
       i)    Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen 
             Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie 
             diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwandt 
             werden. 
 
 
       j)    Mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung werden die 
             durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2010 zu 
             Tagesordnungspunkten 7 und 8 erteilten Ermächtigungen gemäß 
             § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien, soweit von 
             ihnen bis dahin kein Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben. Die 
             in dem genannten Beschluss der Hauptversammlung vom 19. 
             August 2010 zu Tagesordnungspunkt 7 enthaltenen 
             Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien, die auf ihrer 
             Grundlage oder auf Grundlage einer vorangegangenen 
             Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien 
             gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden, bleiben 
             unberührt. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs 
 
 
           Unter Tagesordnungspunkt 6 schlägt die Verwaltung eine 
           Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vor. Dort sind als 
           Erwerbsarten der Erwerb über die Börse oder mittels eines an 
           alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen 
           Kaufangebotes oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten 
           Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten genannt. In 
           Ergänzung dieser Erwerbsarten soll auch ein außerbörslicher 
           Erwerb im Rahmen von Unternehmensakquisitionen und ein 
           außerbörslicher Paketerwerb ermöglicht werden. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 7 der 
             Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen 
             Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann dieser Erwerb 
             auch außerhalb der Börse erfolgen, wenn 
 
 
         -     der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des 
               Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von 
               Beteiligungen erfolgt oder 
 
 
         -     das zu erwerbende Aktienpaket mindestens 1 % 
               des derzeitigen Grundkapitals umfasst und ein solcher 
               Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der 
               Gesellschaft liegt und geeignet und erforderlich ist, 
               diesen Zweck zu erreichen. 
 
 
 
             Eventuell bestehende Andienungsrechte anderer Aktionäre 
             werden ausgeschlossen. 
 
 
       b)    Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert der 
             Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Schlusskurs der 
             Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 
             betreffenden Handelstag nicht überschreiten. Jedoch dürfen 
             die Aktien auch für einen niedrigeren Gegenwert oder ohne 
             jede Gegenleistung durch die Gesellschaft erworben werden. 
 
 
       c)    Soweit eigene Aktien gemäß diesem 
             Tagesordnungspunkt 7 außerhalb der Börse erworben werden, 
             sind diese Erwerbe auf die Begrenzung des Erwerbs auf 10 % 
             des bestehenden Grundkapitals (Tagesordnungspunkt 6) 
             anzurechnen. Im Übrigen gelten alle anderen Vorgaben der 
             Ermächtigung wie unter Tagesordnungspunkt 6 der 
             Hauptversammlung vorgeschlagen. 
 
 
 
   Bericht des Vorstands 
 
   Bericht des Vorstands zu TOP 6 der Tagesordnung Beschlussfassung über 
   die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und TOP 7 der Tagesordnung 
   Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch 
   im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs 
 
   Der Vorstand erstattet der für den 31. Mai 2012 einberufenen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG 
   in Verbindung mit § 186 Abs. 4 S. 2 AktG den nachfolgenden 
   schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkten 6 und 7 zur 
   Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
   AktG zum Erwerb eigener Aktien mit Ermächtigung zum 
   Bezugsrechtsausschluss bei der Wiederveräußerung der erworbenen Aktien 
   (TOP 6) bzw. zum Ausschluss des Andienungsrechts bei einem 
   außerbörslichen Erwerb eigener Aktien im Rahmen von 
   Unternehmensakquisitionen oder einem außerbörslichen Paketerwerb (TOP 
   7). 
 
   Dieser Bericht dient zugleich der Unterrichtung der Hauptversammlung 
   gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG über den Erwerb eigener Aktien in 
   Ausnutzung der bestehenden, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 
   19. August 2010 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
   zum Erwerb eigener Aktien. 
 
   Von der durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. August 2010 unter 
   Tagesordnungspunkt 7 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   hat die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   diesjährigen Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger durch 
   börslichen Erwerb von insgesamt 3.923.770 Stück eigenen Aktien 
   Gebrauch gemacht. Von der durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. 
   August 2010 unter Tagesordnungspunkt 8 erteilten ergänzenden 
   Ermächtigung zum außerbörslichen Erwerb eigener Aktien wurde kein 
   Gebrauch gemacht. Auf die erworbenen Aktien entfällt ein anteiliger 
   Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 3.923.770,00; dies 
   entspricht knapp 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der 

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April 20, 2012 11:19 ET (15:19 GMT)

Rückerwerb erfolgte zwischen dem 1. Juli und dem 25. Oktober 2011, um 
   das niedrige Kursniveau im Interesse der Aktionäre auszunutzen. Über 
   die Verwendung der zurückgekauften Aktien ist noch nicht entschieden 
   worden. Daher können diese Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss 
   der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das 
   Aktienrückkaufprogramm stand unter Führung der BankM, Repräsentanz der 
   biw Bank für Investments und Wertpapiere, die ihre Entscheidungen über 
   den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von 
   der 3U HOLDING AG traf. Der durchschnittliche Kaufpreis für die Aktien 
   betrug EUR 0,84121; insgesamt wurden für den Rückkauf EUR 3.300.724,59 
   aufgewendet. 
 
   Die der diesjährigen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkten 6 und 
   7 vorgeschlagene neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   ermächtigt die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, eigene 
   Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10 % des 
   derzeitigen Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer ist, des 
   zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, 
   zu den nach dieser Vorschrift zulässigen Zwecken zu erwerben. Die 
   Laufzeit der Ermächtigung ist auf fünf Jahre beschränkt. Durch die 
   vorgeschlagene Ermächtigung wird die Gesellschaft in die Lage 
   versetzt, bis zum 30. Mai 2017 eigene Aktien über die Börse oder 
   aufgrund eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre oder 
   mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Einladung zur Abgabe von 
   Verkaufsofferten zu erwerben, bzw. auch im Rahmen eines Paketerwerbs 
   von einem Einzelaktionär. Die Einhaltung der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 3 
   und 4 AktG geforderten Pflicht zur Gleichbehandlung aller Aktionäre 
   ist bei den vorgesehenen Erwerbsmaßnahmen aufgrund der jeweils 
   einzuhaltenden Bedingungen gewährleistet. Die vorgesehene Ermächtigung 
   ermöglicht es, im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre bis 
   zu 3.923.778 eigene Aktien (das sind 10 % des derzeitigen 
   Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Preis zu erwerben, der den 
   Schlusskurs der Aktien der 3U HOLDING AG im Xetra-Handel (oder einem 
   vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 
   Handelstag vor dem Rückerwerb um nicht mehr als 10 % über- bzw. 25 % 
   unterschreitet. Bei der Ausnutzung von Ermächtigungen zum Erwerb 
   eigener Aktien ist die Grenze des § 71 Abs. 2 AktG zu beachten. Danach 
   dürfen auf die erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen 
   Aktien, die die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt, nicht mehr 
   als 10 % des Grundkapitals entfallen. Gemäß der gesetzlichen Regelung 
   in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 3 AktG sieht die 
   vorgeschlagene Ermächtigung vor, dass die Gesellschaft bei der 
   Veräußerung das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen kann. Hierbei 
   darf der zusammengenommene, auf die Anzahl der unter dieser 
   Ermächtigung veräußerten Aktien entfallende anteilige Betrag des 
   Grundkapitals zusammen mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals, 
   das auf Aktien oder Options- oder Wandlungsrechte entfällt, die 
   während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss 
   in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 
   AktG ausgegeben werden, insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung 
   bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des 
   zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden 
   Grundkapitals nicht überschreiten. 
 
   Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die 
   Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot 
   (Tender-Verfahren) zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder 
   verkaufswillige Aktionär entscheiden, wie viele Aktien, und bei 
   Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten 
   möchte. Entsprechendes gilt bei einer an alle Aktionäre gerichteten 
   Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten. 
 
   Der vorgeschlagene Erwerb außerhalb der Börse im Rahmen des Erwerbs 
   von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von 
   Beteiligungen soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, z. B. im 
   Rahmen eines Unternehmenserwerbs als Sachgegenleistung gewährte Aktien 
   im Rahmen einer späteren Kaufpreisanpassung zurück zu erwerben. 
   Hierdurch kann eine Akquisitionsfinanzierung flexibel gestaltet 
   werden. In diesem Fall wird der Rückerwerb in aller Regel ohne 
   Gegenleistung der Gesellschaft erfolgen. Eventuell bestehende 
   Andienungsrechte anderer Aktionäre sind auszuschließen. 
 
   Der ebenfalls vorgeschlagene Paketerwerb außerhalb der Börse dient der 
   Erleichterung der Durchführung des Aktienrückkaufs für den Fall, dass 
   ein Aktionär mindestens 1 % (Aktienpaket) des derzeitigen 
   Grundkapitals veräußern will. Der Paketerwerb hat in einem solchen 
   Fall für die Gesellschaft den Vorteil der geringeren Kursbeeinflussung 
   sowie die Chance niedrigerer Erwerbskosten. Die Gleichbehandlung der 
   Aktionäre ist gewährleistet und das Verbot der Einlagenrückgewähr 
   gewahrt, da diese Form des Aktienrückerwerbs nur zu einem Preis 
   erfolgen kann, der den am Handelstag festgestellten Schlusskurs im 
   Xetra-Handel nicht überschreitet. Auch in diesem Fall sind eventuell 
   bestehende Andienungsrechte anderer Aktionäre auszuschließen. 
 
   Gemäß der vorgeschlagenen Ermächtigung können die von der Gesellschaft 
   erworbenen eigenen Aktien vom Vorstand Dritten im Rahmen des 
   Zusammenschlusses mit Unternehmen sowie im Rahmen des Erwerbs von 
   Unternehmen bzw. Beteiligungen und strategisch wichtigen 
   Geschäftspartnern als Gegenleistung für vertraglich erbrachte 
   Leistungen zum Bezug angeboten werden. Die Gesellschaft soll in der 
   Lage sein, eigene Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu haben, um 
   diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen 
   oder bei Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen 
   gewähren zu können. Der internationale Wettbewerb und die 
   Globalisierung der Wirtschaft verlangen diese Art der Gegenleistung. 
   Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die 
   erforderliche Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum 
   Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen schnell 
   ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser 
   Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Die Gesellschaft soll ferner in 
   der Lage sein, eigene Aktien strategisch wichtigen Geschäftspartnern 
   der Gesellschaft als Gegenleistung für vertraglich erbrachte 
   Leistungen aller Art anzubieten. Dazu gehört auch, den strategisch 
   wichtigen Partnern an Stelle oder in Ergänzung einer Gegenleistung in 
   bar Aktien der Gesellschaft anbieten zu können. 
 
   Ebenso wird der Vorstand ermächtigt, den in der Hauptversammlung am 
   19. August 2010 zu Punkt 9 der Tagesordnung beschlossenen 
   Aktienoptionsplan auch durch den Erwerb eigener Aktien zu bedienen, 
   anstatt hierzu das beschlossene 'Bedingte Kapital I' zu nutzen. 
 
   Darüber hinaus soll die Gesellschaft in der Lage sein, 
   Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr 
   verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG auszugeben. 
 
   Weiter ist der Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft 
   erworbenen Aktien wieder zu veräußern. Die durch das Gesetz zur 
   Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eingefügte 
   Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermöglicht es 
   Aktiengesellschaften, eigene Aktien am Markt zurückzukaufen und auch 
   wieder zu veräußern. Diese Möglichkeit entspricht dem Gedanken einer 
   Wertsteigerung der Aktien. Die Möglichkeit zum Wiederverkauf eigener 
   Aktien dient der erneuten vereinfachten Mittelbeschaffung, falls dies 
   die Zwecke der Gesellschaft erfordern. 
 
   Soweit die Gesellschaft von den vorstehenden Ermächtigungen Gebrauch 
   macht, ist es notwendig, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 
 
   Schließlich soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne erneuten 
   Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 24. 
   Mai 2012 in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer 
   Sprache bei der unten angegebenen Anmeldestelle angemeldet haben. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer 
   Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bis spätestens am 24. Mai 2012 bei der Anmeldestelle 
   einzureichen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 10. Mai 2012 
   (0.00 Uhr MESZ) beziehen. 
 
   Anmeldestelle: 
 
   3U HOLDING AG 
   c/o UBJ GmbH 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: 040 6378 5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 

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April 20, 2012 11:19 ET (15:19 GMT)


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