Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Explorer vor Durchbruch? 2 Kilometer Anomalie - trifft diese Aktie jetzt den Jackpot?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
126 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.06.2012 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
25.04.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Travel24.com AG 
 
   Leipzig 
 
   ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Mittwoch, dem 6. Juni 2012, 
   um 10.00 Uhr, 
 
   im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach 
           § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz 
           der Gesellschaft, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, eingesehen 
           und im Internet unter www.travel24.com - Investor Relations - 
           Hauptversammlung 2012 - eingesehen und heruntergeladen werden. 
           Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der Unterlagen. Auf vorbenannter Internetseite 
           der Gesellschaft befinden sich auch Erläuterungen, warum zu 
           diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Leipzig, wird zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt.' 
 
 
     5.    Wahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates endet 
           mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, so dass 
           diese neu gewählt werden müssen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101 Abs. 
           1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
           Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder werden von der 
           Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Für den Aufsichtsratsvorsitz ist für den Fall seiner Wahl zum 
           Aufsichtsratsmitglied Herr Daniel Kirchhof vorgeschlagen 
           worden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit 
           bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           des Geschäftsjahres 2016 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu 
           wählen: 
 
 
           1. Herrn Daniel Kirchhof, Kaufmännischer Leiter Unister GmbH, 
           wohnhaft in Markleeberg (Deutschland). 
 
 
           2. Herrn Oliver Schilling, Marketingleiter, wohnhaft in 
           Leipzig (Deutschland). 
 
 
           3. Herrn Kurt Detlef Schubert, Staatssekretär a.D. des 
           Sachsen-Anhaltinischen Wirtschaftsministeriums, wohnhaft in 
           Leipzig (Deutschland). 
 
 
           Herr Daniel Kirchhof übt ein weiteres Mandat in einem 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat aus. Er ist Vorsitzender 
           des Aufsichtsrates der Geld.de Holding AG. 
 
 
           Herr Oliver Schilling übt ein weiteres Mandat in einem 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat in Deutschland aus. Er 
           ist Mitglied des Aufsichtsrates der Geld.de Holding AG. 
 
 
           Herr Kurt Detlef Schubert übt kein Mandat in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten in Deutschland aus. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. 
           Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit 
           einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 
           EUR 203.358,50 beschränkt. Die Ermächtigung kann im Rahmen des 
           vorstehend bezeichneten Gesamtvolumens ganz oder in 
           Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die 
           Ermächtigung gilt bis zum Ablauf des 06. Juni 2017. 
 
 
           Der Erwerb der eigenen Aktien der Gesellschaft erfolgt nach 
           Wahl des Vorstands über die Börse oder im Rahmen eines 
           öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre. Erfolgt der 
           Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der von der 
           Gesellschaft gezahlte Gegenwert der Aktien (ohne 
           Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs im Börsenhandel am 
           Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am 
           Main ('Frankfurter Wertpapierbörse'), an dem der Erwerb 
           eigener Aktien jeweils erfolgt, um nicht mehr als 10 % 
           überschreiten oder unterschreiten. 
 
 
           Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien im Wege eines 
           öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre der 
           Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne 
           Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktionspreise 
           im Börsenhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse am 4. bis 
           10. Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots 
           nicht um mehr als 20 % überschreiten oder unterschreiten. Das 
           Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die 
           Gesamtzeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, 
           sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu 
           berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer 
           Stückzahlen von bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien 
           der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           Aktien der Travel24.com AG, die aufgrund der vorgenannten 
           Ermächtigung der Hauptversammlung erworben wurden, neben der 
           Veräußerung über die Börse oder im Rahmen eines Angebots an 
           alle Aktionäre 
 
 
       *     Dritten im Rahmen von 
             Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von 
             Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
             Unternehmen als Gegenleistung anzubieten. Das Bezugsrecht 
             der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit 
             ausgeschlossen; 
 
 
       *     unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
             gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, der den 
             Börsenpreis der Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft 
             zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich 
             unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der 
             Maßgabe, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital der 
             unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 
             AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des derzeitigen 
             Grundkapitals, insgesamt also EUR 203.358,50, oder 10 % des 
             Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung 
             der Aktien, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt das 
             Grundkapital niedriger ist, nicht übersteigen darf; diese 
             prozentuale Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen 
             Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die 
             während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer 
             Ermächtigungen gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 
             AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden; 
 
 
       *     unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
             zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus 
             Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten sowie 
             aus Optionsschuldverschreibungen und Optionsgenussrechten 
             oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen zu 
             verwenden. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser 
             Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von 
             höchstens 10 % des Grundkapitals entfallen, sofern die 
             Aktien zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten oder 
             Wandlungspflichten verwendet werden, die in entsprechender 
             Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben 
             beziehungsweise begründet werden. Diese prozentuale 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-

Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der 
             Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt der Verwendung 
             gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert 
             wurden; 
 
 
       *     unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, 
             ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines 
             weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Vorstehende 
             Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen 
             eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in 
             Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.' 
 
 
 
           Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß §§ 71 Abs. 
           1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 
 
 
           Der Vorstand erstattet gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 
           Satz 2 AktG diesen Bericht, der als Bestandteil dieser 
           Einladung auch in der Hauptversammlung und vom Tag der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht ausliegt und dort während der 
           üblichen Geschäftszeiten wie auch im Internet unter 
           www.travel24.com eingesehen werden kann. Auf Verlangen wird 
           jedem Aktionär eine Abschrift dieses Berichts unverzüglich und 
           kostenlos übersandt. 
 
 
           Tagesordnungspunkt 6 beinhaltet den Vorschlag, die 
           Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 06. Juni 2017 
           insgesamt bis zu 203.358 Aktien der Travel24.com AG 
           ('Travel24.com-Aktien') 
           - das sind bis zu 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden 
           Grundkapitals - zu erwerben und entsprechend der Ermächtigung 
           über diese zu verfügen. 
 
 
           Der Erwerb der Aktien darf über die Börse oder aufgrund eines 
           öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre erfolgen. Die 
           Einhaltung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes 
           ist damit gewährleistet. 
 
 
           Der Gesellschaft soll durch die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien insbesondere die Möglichkeit eingeräumt werden, 
           eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder 
           beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
           Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung anbieten zu 
           können. Der Wettbewerb, in dem sich die Gesellschaft befindet, 
           sowie die wirtschaftliche Entwicklung erfordern unter anderem 
           die Möglichkeit, im Wege des Aktientauschs Unternehmen oder 
           Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben oder 
           Unternehmenszusammenschlüsse herbeiführen zu können. Der 
           vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft 
           den notwendigen Handlungsspielraum verschaffen, um sich 
           bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen oder 
           Unternehmens- beziehungsweise Beteiligungserwerben schnell und 
           flexibel nutzen zu können, ohne auf den unter Umständen zeit- 
           und kostenaufwändigen Weg über eine Ausnutzung des genehmigten 
           Kapitals gegen Sacheinlage oder einer ordentlichen 
           Sachkapitalerhöhung beschränkt zu sein. Bei der Festlegung der 
           Bewertungsrelation wird der Vorstand darauf achten, die 
           Interessen der Aktionäre angemessen zu berücksichtigen. Er 
           wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung 
           gewährten eigenen Aktien am Börsenkurs der Travel24.com-Aktien 
           orientieren. Eine starre Anknüpfung an den Börsenkurs ist 
           indessen unter anderem deshalb nicht vorgesehen, um einmal 
           erzielte Verhandlungsergebnisse durch Schwankungen des 
           Börsenkurses nicht in Frage zu stellen. 
 
 
           Die Gesellschaft soll ferner in der Lage sein, unter den 
           Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eigene Aktien 
           unter Ausschluss des Bezugsrechts anders als über die Börse 
           oder durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung zu 
           veräußern. 
 
 
           Die vorgeschlagene Möglichkeit zur Veräußerung eigener Aktien 
           dient unter anderem der vereinfachten Mittelbeschaffung und 
           damit der Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung 
           der Gesellschaft. Diese Ermächtigung des Vorstands zur 
           Veräußerung der Travel24.com-Aktien wird dahingehend 
           beschränkt, dass unter Einbeziehung aller weiteren 
           Ermächtigungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt 10 % 
           des bei der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der 
           Gesellschaft oder 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum 
           Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien, je nachdem, zu welchem 
           Zeitpunkt das Grundkapital niedriger ist, nicht überschritten 
           werden dürfen. Somit wird die 10 %-Grenze hinsichtlich aller 
           Ermächtigungen mit der Möglichkeit eines 
           Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
           eingehalten. 
 
 
           Durch den so beschränkten Umfang der Ermächtigung sowie 
           dadurch, dass sich der Veräußerungspreis für die zu 
           veräußernden beziehungsweise zu gewährenden Aktien am 
           Börsenkurs zu orientieren hat und diesen nicht wesentlich 
           unterschreiten darf, werden die Vermögens- wie auch die 
           Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung 
           eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
           Aktionäre auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 
           Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
           angemessen gewahrt. Von einem nicht wesentlichen 
           Unterschreiten ist auszugehen, wenn der Veräußerungspreis 
           nicht mehr als 5 % unter dem Eröffnungskurs im Börsenhandel an 
           der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Veräußerung liegt. 
 
 
           Die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien soll auch die 
           Möglichkeit umfassen, eigene und bereits zum Börsenhandel 
           zugelassene Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von 
           Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten sowie von 
           Optionsschuldverschreibungen und Optionsgenussrechten zu 
           nutzen. Diese Ermächtigung verschafft der Gesellschaft die 
           Möglichkeit, in geeigneten Fällen Umtausch- oder Bezugsrechte 
           oder Wandlungspflichten aus ausgegebenen 
           Wandelschuldverschreibungen zu bedienen ohne auf die 
           gegebenenfalls zeit- und kostenaufwändigere Durchführung einer 
           Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital oder aus genehmigtem 
           Kapital beschränkt zu sein. 
 
 
           Weiter soll die Gesellschaft eigene Aktien ohne erneuten 
           Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. 
 
 
           Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er 
           von der Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Verwendung eigener 
           Aktien unter Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts der 
           Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser 
           Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach 
           Einschätzung des Vorstands im Interesse der Gesellschaft und 
           damit ihrer Aktionäre liegt und verhältnismäßig ist. 
 
 
           Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung 
           über jede Ausnutzung der in Tagesordnungspunkt 5 erteilten 
           Ermächtigungen berichten. 
 
 
   Unterlagen zur Einsicht 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die 
   folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft 
   (www.travel24.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2012) zur 
   Einsicht durch die Aktionäre zugänglich: 
 
     *     festgestellter Jahresabschluss, Lagebericht mit dem 
           erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 
           Absatz 5 HGB sowie Bericht des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
     *     Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 
           §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu 
           Tagesordnungspunkt 6 
 
 
   Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der 
   Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft (Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig) zur Einsicht durch die 
   Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen erteilt. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist 
   eingeteilt in 2.033.585 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
   2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Elektronischen Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -3-

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz 
   und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 
   2012, 24.00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft angemeldet und ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform 
   (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
   sein. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
   des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 16. 
   Mai 2012, 0:00 Uhr MESZ, beziehen ('Nachweiszeitpunkt') und muss bei 
   der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden 
   Adresse spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2012, 24.00 Uhr MESZ 
   eingehen: 
 
   Travel24.com AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   oder per Telefax: 089 - 30903 - 74675 
   oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweiszeitpunkts 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweiszeitpunkt, dem 16. Mai 2012, 0.00 Uhr MESZ. Mit dem 
   Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, d. h., 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
   Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per 
   E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende 
   E-Mail-Adresse: 
 
   ir@travel24.com 
 
   Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der 
   Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch 
   übermittelt wird. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger 
   bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem 
   Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
   der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
   sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
   Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen 
   über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangenen 
   Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Vollmachten an Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform übermittelt werden. Aktionäre können hierzu das Formular 
   verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung erhalten. Den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Informationen und Unterlagen 
   zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht erhalten die Aktionäre zusammen 
   mit der Einladung. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals (dies 
   entspricht bei der Travel24.com AG 101.679 Aktien) oder einen 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der 
   Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das 
   Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen 
   ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss 
   bei der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 6. Mai 2012, 24:00 Uhr 
   MESZ eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
   übersenden: 
 
   Vorstand der Gesellschaft 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass Sie 
   seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
   hinsichtlich des erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der 
   Aktien sind und dass Sie die Aktien bis zur Entscheidung über den 
   Antrag halten (vgl. § 142 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 122 Absatz 1 Satz 
   3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz). 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
   außerdem unter der Internetadresse www.travel24.com - Investor 
   Relations - Hauptversammlung 2012 - zugänglich gemacht. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 
   127 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz 
   Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 
   Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu 
   machen, wenn der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
   der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte 
   Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist somit Dienstag, 22. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag 
   braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
   Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz 
   vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 
   Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
   Aktiengesetz der Gesellschaft Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln 
   ('Wahlvorschläge'). Wahlvorschlage von Aktionären nach § 127 
   Aktiengesetz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn sie 
   den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des vorgeschlagenen 
   Abschlussprüfers oder Aufsichtsratskandidaten und im Fall einer Wahl 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 
   Satz 3 in Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 
   5 Aktiengesetz). Auch Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft 
   mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend 
   bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 
   126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist somit Dienstag, 22. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ. Nach § 127 Satz 1 
   Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz gibt 
   es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. 
 
   Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der 
   Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Gesellschaft 
   innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. 
   Umgekehrt findet ein der Gesellschaft bereits zuvor fristgerecht 
   übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in 
   der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung 
   ausdrücklich (nochmals) gestellt wird. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im 
   Internet unter www.travel24.com - Investor Relations - 
   Hauptversammlung 2012 - zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen 
   Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. 
   Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, 
   sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
   oder per E-Mail an ir@travel24.com 
 
   Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass 
   jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit 
   die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das 
   Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass 
   es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
   Das Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher Sprache 
   vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element 
   bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden 
   Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein 
   bekannter Tatsachen kennt. Die Angelegenheiten verbundener Unternehmen 
   unterliegen dem Auskunftsrecht, wenn sie wegen ihrer Bedeutung zur 
   Angelegenheit der Gesellschaft werden. 
 
   Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz 
   genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung 
   einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann 
   der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen begrenzen. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind 
   ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse 
   www.travel24.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2012 - 
   abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während 
   der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 zugänglich sein. 
 
   Leipzig, im April 2012 
 
   Travel24.com AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Anreisebeschreibung 
 
   Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: 
   Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 4, 7, 12 oder 15, 
   Straßenbahnhaltestelle 
   Johannisplatz (Fußweg zum Hotel 150 m) oder 
   Augustusplatz (Fußweg zum Hotel 250 m). 
 
   Anreise mit der Bahn: 
   Der Leipziger Hauptbahnhof ist 500 m vom Hotel entfernt. 
 
   Flughafeninformation: 
   Flughafen Leipzig/Halle - LEJ 18 km 
   Berlin Tegel - TXL 185 km 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
25.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Travel24.com AG 
                Barfußgässchen 11 
                04109 Leipzig 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@travel24.com 
Internet:       http://www.travel24.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
166596 25.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.