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25.04.2012 | 15:43
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DJ DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2012 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   JENOPTIK Aktiengesellschaft 
 
   Jena 
 
   - ISIN DE0006229107 - 
   - WKN 622910 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, dem 6. Juni 2012, 11.00 Uhr, 
 
   im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend 
   die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen bekannt: 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, der 
           Lageberichte für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 
           Handelsgesetzbuch sowie § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der 
           Veröffentlichung dieser Einladung im elektronischen 
           Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 
           07743 Jena) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind 
           auch auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de unter der 
           Rubrik Investoren -> Hauptversammlung einsehbar. Abschriften 
           der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
           unverzüglich zugesandt. Die Unterlagen werden auch während der 
           Hauptversammlung am 6. Juni 2012 zugänglich sein und mündlich 
           erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, 
           da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits 
           gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 
           1 Aktiengesetz festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 18.828.633,29 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,15 je    Euro     8.585.717,25 
   dividendenberechtigter Stückaktie bei 
   57.238.115 dividendenberechtigten Stückaktien 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                  Euro    10.242.916,04 
 
 
           Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien verändert, wird der 
           Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer 
           Dividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
           unterbreitet. 
 
 
           Die Dividende wird voraussichtlich am 7. Juni 2012 gezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. 
           Januar bis 31. Dezember 2012 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die 
           inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung 
           zur Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           In den vergangenen Jahren hat die Arbeitsbelastung des 
           Aufsichtsrats aufgrund zahlreicher neuer gesetzlicher 
           Anforderungen an seine Kontrolltätigkeit stark zugenommen. Ein 
           Vergleich mit anderen TecDax-Unternehmen hat gezeigt, dass die 
           Vergütung des Aufsichtsrats der JENOPTIK AG, die letztmalig im 
           Jahr 2007 angepasst wurde, diesen gestiegenen Anforderungen 
           nicht hinreichend Rechnung trägt. Auch der Deutsche Corporate 
           Governance Kodex fordert in Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2, dass 
           die Vergütung der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der 
           Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und 
           dem Erfolg des Unternehmens Rechnung tragen soll. Daher ist 
           beabsichtigt, die feste und die erfolgsabhängige Vergütung um 
           jeweils ein Drittel anzuheben. Die jährliche Vergütung des 
           Prüfungsausschusses, dessen Tätigkeiten mit einem besonders 
           hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, soll von Euro 
           5.000,- auf Euro 10.000,- angehoben werden. Ferner soll 
           klargestellt werden, dass Mitglieder von Ausschüssen, die im 
           Geschäftsjahr nicht getagt haben, für die 
           Ausschussmitgliedschaft keine Vergütung erhalten. Für das 
           Sitzungsgeld ist eine Erhöhung von Euro 600,- auf Euro 1.000,- 
           pro Sitzung beabsichtigt. Gleichzeitig soll aber bei der 
           Teilnahme an Telefonkonferenzen oder bei mehreren Sitzungen an 
           einem Tag für die zweite Sitzung nur die Hälfte des 
           vereinbarten Sitzungsgelds gezahlt werden. Nachgewiesene 
           Auslagen, die im Zusammenhang mit der Sitzung stehen, sollen 
           künftig zusätzlich zu dem Sitzungsgeld erstattet werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 19 der Satzung 
           (Vergütung des Aufsichtsrates) wie folgt neu zu fassen: 
 
 
                     '§ 19 
          Vergütung des Aufsichtsrates 
 
 
       (1)   Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine 
             Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro 
             20.000,-. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das 
             Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses 
             Betrages. Die feste Vergütung ist nach Ablauf des 
             Geschäftsjahres zahlbar. 
 
 
       (2)   Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine 
             erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von Euro 
             10.000,-, sofern das Konzernergebnis vor Steuern den Wert 
             von 10 % des Konzern-Eigenkapitals zum Ende des 
             Geschäftsjahres übersteigt. Die erfolgsorientierte jährliche 
             Vergütung erhöht sich auf Euro 20.000,-, sofern das 
             Konzernergebnis vor Steuern den Wert von 15 % des 
             Konzern-Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres 
             übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das 
             Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses 
             Betrages. Für die Ermittlung des Ergebnisses vor Steuern und 
             des Eigenkapitals ist der vom Aufsichtsrat förmlich 
             gebilligte Konzernabschluss der Gesellschaft für das 
             betreffende Geschäftsjahr maßgebend. Die erfolgsorientierte 
             jährliche Vergütung ist zahlbar innerhalb von 10 Werktagen 
             nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung des Aufsichtsrates für das betreffende 
             Geschäftsjahr beschließt. 
 
 
       (3)   Zusätzlich erhält jedes Mitglied eines 
             Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses eine 
             jährliche Vergütung in Höhe von Euro 5.000,-. Der 
             Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. 
             Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine jährliche 
             Vergütung von Euro 10.000,-. Der Vorsitzende des 
             Prüfungsausschusses erhält das Doppelte, sein Stellvertreter 
             das Eineinhalbfache dieses Betrages. Für die Mitgliedschaft 
             in Ausschüssen, die im Geschäftsjahr nicht getagt haben, 
             wird keine Vergütung gezahlt. Sämtliche Ausschussvergütungen 
             sind nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. 
 
 
       (4)   Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines 
             Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem 
             Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige 
             Vergütung. 
 
 
       (5)   Für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung des 
             Aufsichtsrates oder einer seiner Ausschüsse erhalten die 
             Mitglieder des Aufsichtsrates außerdem ein Sitzungsgeld in 
             Höhe von Euro 1.000,-. Für die Teilnahme an jeder weiteren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

DJ DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: -2-

Präsenzsitzung, die am selben Tag stattfindet, sowie für die 
             Teilnahme an einer telefonischen Sitzung wird die Hälfte des 
             Sitzungsgeldes nach Satz 1 gezahlt. 
 
 
       (6)   Auslagen eines Mitglieds des Aufsichtsrates im 
             Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes werden nach den 
             dafür allgemein geltenden Grundsätzen gegen Nachweis 
             erstattet. Die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten 
             im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer im Inland 
             stattfindenden Sitzung des Aufsichtsrates oder einer seiner 
             Ausschüsse ist begrenzt auf einen Betrag von Euro 600,- je 
             Sitzung. Eine Anrechnung auf das Sitzungsgeld nach Absatz 5 
             erfolgt nicht. 
 
 
       (7)   Die Gesellschaft erstattet den 
             Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich eine etwaige auf ihre 
             Vergütung entfallende Umsatzsteuer. 
 
 
       (8)   Die vorstehenden Regelungen gelten erstmals mit 
             Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 
             6. Juni 2012. Für die Vergütung der Tätigkeiten der 
             Aufsichtsratsmitglieder in der Amtsperiode, die mit Ablauf 
             der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012 endet, 
             gilt § 19 der Satzung in seiner bisherigen Fassung fort.' 
 
 
 
     7.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012 
           wird die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates enden. 
           Nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96, 101 
           Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 
           Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz setzt sich der Aufsichtsrat aus 12 
           Mitgliedern zusammen, von denen 6 Mitglieder von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für den 
           Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
           wählen: 
 
 
           a) Mag. Brigitte Ederer 
           Mitglied des Vorstands der Siemens AG, München 
 
 
           Frau Ederer ist Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien von 
           folgenden ausländischen Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
 
         -     Boehringer Ingelheim RCV GmbH, Österreich 
 
 
         -     Österreichische Industrieholding AG, Österreich 
 
 
 
 
           Frau Ederer ist zudem Mitglied in vergleichbaren 
           Kontrollgremien von folgenden ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen, welche zum Siemens-Konzern gehören: 
 
 
 
 
         -     Siemens Aktiengesellschaft Österreich, 
               Österreich 
 
 
         -     Siemens France Holding S.A.S, Frankreich 
 
 
         -     Siemens Holding S.p.A., Italien 
 
 
         -     Siemens Holding plc, Großbritannien 
 
 
         -     Siemens Nederland N.V., Niederlande 
 
 
         -     Siemens S.A., Spanien 
 
 
         -     Siemens Sanayi ve Ticaret A.S., Türkei 
 
 
         -     Siemens S.p.A., Italien 
 
 
 
 
           b) Christian Humer 
           Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE European City 
           Estates GmbH, Hinterbrühl/Österreich 
 
 
           Herr Christian Humer ist Mitglied in einem vergleichbaren 
           Kontrollgremium von folgenden ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
 
         -     Ühihenud Farmid AS, Estland 
 
 
 
 
           c) Rudolf Humer 
           Unternehmer, Hinterbrühl/Österreich 
 
 
           Herr Rudolf Humer ist Mitglied in vergleichbaren 
           Kontrollgremien von folgenden ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
 
         -     Baumax AG, Österreich 
 
 
         -     Baumax Anteilsverwaltung AG, Österreich 
 
 
         -     Ühihenud Farmid AS, Estland 
 
 
         -     ECE Capital OÜ, Estland 
 
 
         -     K.A.M. ESSL Holding AG, Österreich 
 
 
 
 
           d) Mag. Heinrich Reimitz 
           Mitglied der Geschäftsführung der ECE European City Estates 
           GmbH, Wien/Österreich 
 
 
           Herr Reimitz ist Mitglied in einem vergleichbaren 
           Kontrollgremium von folgenden ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
 
         -     Ühihenud Farmid AS, Estland 
 
 
 
 
           e) Prof. Dr. rer. nat. habil., Diplom-Physiker Andreas 
           Tünnermann 
           Direktor des Instituts für Angewandte Physik und 
           Hochschullehrer für Angewandte Physik der 
           Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Institutsleiter des 
           Fraunhofer-Instituts für Angewandte Optik und Feinmechanik, 
           Weimar 
 
 
           Prof. Tünnermann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
           Biocentiv GmbH. 
 
 
           f) Matthias Wierlacher 
           Vorstandsvorsitzender der Thüringer Aufbaubank, Weimar 
 
 
           Herr Wierlacher ist Mitglied in einem Aufsichtrat von 
           folgender Gesellschaft, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu 
           bilden hat: 
 
 
 
 
         -     Analytik Jena AG 
 
 
 
 
           Herr Wierlacher ist zudem Mitglied im Aufsichtsrat von 
           folgenden inländischen Wirtschaftsunternehmen, die einen 
           Aufsichtsrat gebildet haben: 
 
 
 
 
         -     bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbH 
 
 
         -     Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH 
               Thüringen 
 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Herr Rudolf Humer im Fall 
           seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
   II. Weitere Angaben und Hinweise 
 
   1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft Euro 148.819.099,00 und ist eingeteilt 
   in 57.238.115 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
   vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   ebenfalls 57.238.115 beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   2. Voraussetzungen der Teilnahme und der Stimmrechtsausübung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 21 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich vor der Hauptversammlung unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) 
   angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung 
   und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter der 
   folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2012, 24:00 
   Uhr zugehen: 
 
           JENOPTIK AG 
           c/o Commerzbank AG 
           GS-MO 4.1.1. General Meetings 
           60261 Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 (0)69-13626 351 
           E-Mail: HV-Eintrittskarten@commerzbank.com. 
 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist 
   durch eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (16. Mai 2012, 0:00 
   Uhr) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den o. g. Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
   und der Umfang des Stimmrechts richten sich dabei ausschließlich nach 
   dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand 
   nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Aktienbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind für die von ihnen (hinzu-)erworbenen Aktien 
   daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern sie sich vom 
   Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen lassen. Der Nachweisstichtag 
   hat hingegen keine Bedeutung für eine etwaige 
   Dividendenbezugsberechtigung. 
 
   Nach Zugang des Nachweises ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die o.g. Adresse 
   Sorge zu tragen. 
 
   3. Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung und Briefwahl 
 
   Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder 
   nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder sonstige Dritte, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

auszuüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße 
   Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach den in vorstehender 
   Ziffer 2 beschriebenen Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
   von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB), wenn weder Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären 
   oder andere, diesen gemäß § 135 Absatz 8 und Absatz 10 Aktiengesetz 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden. Für 
   deren Bevollmächtigung ist es ausreichend, wenn die Bevollmächtigung 
   nachprüfbar festgehalten wird; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
   diesem Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert 
   werden bzw. stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung zum 
   Download bereit. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
   möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
   verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. 
 
   Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
   Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
   Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht kann 
   gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der 
   Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
   Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung 
   gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten 
   Vollmacht oder die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung 
   eines Bevollmächtigten (Zugang bei der Gesellschaft möglichst bis 5. 
   Juni 2012, 18:00 Uhr) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
           JENOPTIK AG 
           Investor Relations 
           Frau Sabine Barnekow 
           Carl-Zeiß-Straße 1 
           07743 Jena 
           Per Fax: +49-(0)3641- 652804 
 
 
   Später zugegangene Vollmachten können aus organisatorischen Gründen 
   unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Als elektronischen 
   Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der 
   Bevollmächtigung fristungebunden per E-Mail an die Adresse 
   ir@jenoptik.com zu übersenden. 
 
   Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die 
   Erteilung der Bevollmächtigung. 
 
   Wie schon in den Vorjahren bieten wir den Aktionären an, sich nach 
   Maßgabe ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft als von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit 
   Gebrauch machen wollen, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung 
   anmelden und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den in vorstehender 
   Ziffer 2 beschriebenen Bestimmungen führen. Die Vollmachten an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für 
   die Stimmrechtsausübung enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform 
   übermittelt werden. Für die Bevollmächtigung eines von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären 
   zusammen mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular 
   verwendet werden. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft 
   angefordert werden bzw. stehen auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung zum 
   Download bereit. 
 
   Die vollständig ausgefüllte Vollmacht für die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisungen oder der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter sollte der 
   Gesellschaft möglichst bis zum 5. Juni 2012, 18:00 Uhr unter o.g. 
   Anschrift zugegangen sein. Später zugegangene Vollmachten an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisungen können 
   aus organisatorischen Gründen unter Umständen nicht mehr 
   berücksichtigt werden. Auf dem Wege der elektronischen Übermittlung 
   kann die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter nebst Weisungen bis zum 
   6. Juni 2012, 11.00 Uhr per E-Mail an die Adresse ir@jenoptik.com 
   übersandt werden. 
 
   Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder 
   Anträgen entgegennehmen und sich zu Verfahrensanträgen und 
   unangekündigten Anträgen von Aktionären der Stimme enthalten werden. 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege 
   elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Auch hierzu ist 
   die rechtzeitige Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe 
   vorstehende Ziffer 2.) erforderlich. Für die Briefwahl steht das auf 
   der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per 
   Briefwahl abgegebenen Stimmen sollten möglichst - unter Angabe der 
   Eintrittskartennummer - bis einschließlich 5. Juni 2012, 18:00 Uhr, 
   der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse oder auf dem Wege 
   der elektronischen Übermittlung per E-Mail an die Adresse 
   ir@jenoptik.com zugegangen sein. Im Wege der Briefwahl abgegebene 
   Stimmen können durch ausdrückliche Erklärung an die o.g. Adresse oder 
   elektronisch an ir@jenoptik.com möglichst bis 5. Juni 2012, 18:00 Uhr 
   (Zugang bei der Gesellschaft), widerrufen oder geändert werden. Später 
   zugegangene Formulare, Widerrufe oder Änderungen können aus 
   organisatorischen Gründen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt 
   werden. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   und diesen gemäß § 135 Absatz 8, Absatz 10 Aktiengesetz 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl 
   bedienen. 
 
   Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt 
   automatisch als Widerruf der einem Dritten erteilten Vollmacht, einer 
   zuvor erteilten Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft oder der Stimmabgabe durch Briefwahl. 
 
   Die Möglichkeit, am Tag der Hauptversammlung vor Ort ein 
   Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine Person seiner 
   Wahl oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
   bevollmächtigen, bleibt unberührt. 
 
   4. Rechte der Aktionäre 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 
   122 Absatz 2 Aktiengesetz) 
 
   Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (5 
   %) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 
   Euro 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also 
   mindestens seit dem 6. März 2012, 0:00 Uhr, Aktionäre der Gesellschaft 
   sind (vgl. §§ 122 Absatz 2 Satz 1, Absatz 1 Satz 3, 142 Absatz 2 Satz 
   2 Aktiengesetz). 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 6. 
   Mai 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
           JENOPTIK AG 
           Vorstand 
           Carl-Zeiß-Straße 1 
           07743 Jena 
 
 
   Gemäß §§ 122 Absatz 2, 124 Abs. 1 Aktiengesetz bekanntzumachende 
   Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der 
   Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des 
   Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. 
   Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und den depotführenden Instituten nach § 125 Absatz 
   1 Aktiengesetz mitgeteilt. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 
   Aktiengesetz 
 
   Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz oder Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 
   Aktiengesetz an die folgende Anschrift richten: 
 
           JENOPTIK AG 
           Investor Relations 
           Frau Sabine Barnekow 
           Carl-Zeiß-Straße 1 
           07743 Jena 
           Fax: +49-03641- 652804 
           E-Mail: ir@jenoptik.com 
 

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April 25, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)


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