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DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
26.04.2012 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Schaltbau Holding AG 
 
   München 
 
   - ISIN: DE0007170300 - 
   - WKN: 717030 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 6. Juni 2012 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   wir laden Sie zu der am Mittwoch, dem 6. Juni 2012, 11.00 Uhr, im 
   Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 
   80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   ________________________________________ 
 
   A.) Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, 
           jeweils zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 sowie der erläuternden Berichte des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 5.045.487,94 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   a)    Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,80 auf jede             EUR 
         für das Geschäftsjahr 2011 grundsätzlich mit          3.691.314,00 
         Gewinnbeteiligungsrecht ausgestattete Stückaktie 
         mit einem rechnerischen Wert von EUR 3,66 auf das 
         Grundkapital von EUR 7.505.671,80 
 
   b)    Einstellung in die Gewinnrücklage                              EUR 
                                                               1.300.000,00 
 
   c)    Vortrag auf neue Rechnung                                      EUR 
                                                                  54.173,94 
 
   d)    Bilanzgewinn                                                   EUR 
                                                               5.045.487,94 
 
 
           Von der Gesamtanzahl von 2.050.730 Stückaktien hält die 
           Gesellschaft derzeit 5.000 eigene Aktien. Diese sind gemäß § 
           71b AktG nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann 
           sich zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem 
           Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der 
           auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft 
           befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre, ist 
           rechnerisch hier unter lit. a) berücksichtigt, soll jedoch bei 
           der Gewinnverwendung zusätzlich als Gewinn auf neue Rechnung 
           vorgetragen werden, so dass sich der Betrag unter lit. c) 
           entsprechend erhöht. Die auf jede einzelne gewinnberechtigte 
           Aktie entfallende Dividende beträgt jedenfalls EUR 1,80 gemäß 
           lit. a). 
 
 
           Die Dividende wird am 7. Juni 2012 ausbezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
           2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit im 
           Verhältnis 1:3) 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft soll dergestalt neu 
           eingeteilt werden, dass eine bestehende Stückaktie der 
           Schaltbau Holding AG mit einem rechnerischen Anteil am 
           Grundkapital von EUR 3,66 in drei Stückaktien mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,22 
           geteilt wird (Aktiensplit im Verhältnis 1:3). Damit 
           verdreifacht sich die Anzahl der Aktien, ohne dass der 
           Gesellschaft neue Mittel zugeführt werden. Die Maßnahme 
           bezweckt, den Börsenpreis für eine Aktie der Schaltbau Holding 
           AG erheblich zu reduzieren und die wirtschaftliche 
           Fungibilität der Aktie damit zu erleichtern; dadurch soll die 
           Liquidität der Aktie erhöht werden. Durch diese Maßnahme wird 
           sich nach Einschätzung der Verwaltung die Attraktivität der 
           Aktien der Schaltbau Holding AG weiter erhöhen, insbesondere 
           für Privatanleger. Diejenigen Satzungsbestimmungen, die an die 
           Zahl der Aktien anknüpfen, müssen als Konsequenz des 
           Aktiensplits entsprechend angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
     a)    Das Grundkapital der Schaltbau Holding AG i.H.v. 
           EUR 7.505.671,80, eingeteilt in 2.050.730 nennwertlose auf den 
           Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), wird durch einen 
           Aktiensplit im Verhältnis 1:3 neu geteilt. An die Stelle 
           jeweils einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am 
           Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 3,66 treten drei 
           Aktien mit einem auf die einzelnen Stückaktien entfallenden 
           Anteil am Grundkapital von EUR 1,22. Das Grundkapital ist 
           nunmehr eingeteilt in 6.152.190 Stück nennwertlose auf den 
           Inhaber lautende Stammaktien. 
 
 
     b)    Zur Anpassung an den vorstehend unter lit. a) 
           gefassten Beschluss wird § 5 Ziff. 2 der Satzung neu gefasst, 
           indem die Zahl '2.050.730' ersetzt wird durch die Zahl 
           '6.152.190'. 
 
 
     c)    Zur Anpassung an den oben unter lit. a) gefassten 
           Beschluss wird § 5 Ziff. 4 Satz 1 der Satzung neu gefasst, 
           indem die Zahl '64' ersetzt wird durch die Zahl '192'. 
 
 
     d)    Zur Anpassung an den oben unter lit. a) gefassten 
           Beschluss wird § 5 Ziff. 5 Satz 1 der Satzung neu gefasst, 
           indem die Zahl '900.000' ersetzt wird durch die Zahl 
           '2.700.000'. 
 
 
   B.) Teilnahmebedingungen 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
           Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Stimmrechtsausübung ist berechtigt, wer sich rechtzeitig bei 
           der Gesellschaft anmeldet. Die Aktionäre müssen zudem ihre 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig nachweisen; hierzu bedarf 
           es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
           Institut, der sich auf den 16.05.2012, 00:00 Uhr 
           ('Nachweisstichtag'), beziehen muss. Rechtzeitig sind 
           Anmeldung und Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft 
           spätestens bis 30.05.2012, 24:00 Uhr, zugehen. Anmeldung sowie 
           Anteilsbesitznachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in 
           deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sind an 
           folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 
             Schaltbau Holding AG 
             DZ BANK AG 
             c/o dwpbank 
             WASHO 
             Einsteinring 9 
             85609 Aschheim-Dornach 
             Fax: +49 (0) 69 - 5099 1110 
             E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises 
           werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir 
           bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und 
           des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen 
           Erhalt der Eintrittskarten nicht zu gefährden; wir empfehlen, 
           alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren. 
 
 
           Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, 
           der insoweit den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
           Die Berechtigung bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz 
           zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
           Nachweisstichtag sind für den Umfang und die Ausübung des 
           Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos. Zum Nachweisstichtag 
           entsteht aber nicht eine Art Veräußerungssperre für den 
           Anteilsbesitz. Auch bei (vollständiger oder teilweiser) 
           Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung 
           allein der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

DJ DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der -2-

Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien nach dem 
           Nachweisstichtag entsprechend außer Betracht: Wer etwa zum 
           Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
           Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
           teilnahmeberechtigt. Keine Bedeutung hat der Nachweisstichtag 
           allerdings für die Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.    Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
 
     a)    Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme an 
           der Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. oben Ziff. 1), 
           können ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen 
           Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; bevollmächtigen kann der 
           Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z.B. die depotführende 
           Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Es wird gebeten, der 
           Gesellschaft den Namen des Aktionärs und des Bevollmächtigten 
           sowie die Eintrittskarten-Nummer mitzuteilen. Bevollmächtigt 
           der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
           eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Wenn nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte 
           Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, 
           dann muss die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber 
           der Gesellschaft und ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b 
           BGB) erfolgen. Etwa geltende Besonderheiten für die 
           Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer dem 
           gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) 
           bleiben unberührt und lassen es empfehlenswert erscheinen, 
           dass sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer in diesem Fall 
           rechtzeitig abstimmen. 
 
 
           Die Aktionäre können sich zur Bevollmächtigung des Formulars 
           bedienen, das sich auf der Rückseite der Eintrittskarte 
           befindet sowie zum Herunterladen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
 
           www.schaltbau.de/de/ir/hauptversammlung.htm 
 
 
           bereitgestellt ist oder angefordert werden kann unter: 
 
 
          Schaltbau Holding AG 
          Herrn Wolfdieter Bloch 
          Hollerithstraße 5 
          D-81829 München 
          Fax: +49 (0) 89 - 93005 318 
          E-Mail: bloch@schaltbau.de 
 
 
           Die Gesellschaft bittet darum, dass Erklärungen über die 
           Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber der 
           Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf an ebenfalls diese 
           Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder 
           E-Mail) gerichtet werden, es sei denn, der Bevollmächtigte 
           weist am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle die 
           Vollmacht vor. 
 
 
     b)    Wir bieten unseren Aktionären, die sich 
           ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet 
           haben (vgl. oben Ziff. 1), an, sich durch von der Gesellschaft 
           benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
           Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachten und 
           Weisungen hierzu müssen in Textform (§ 126b BGB) übermittelt 
           werden. Entsprechende Formulare werden zusammen mit den 
           Eintrittskarten verschickt, können ferner angefordert werden 
           unter den vorstehend bei Buchstabe a) genannten Kontaktdaten 
           der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder E-Mail) und 
           stehen außerdem im Internet bereit zum Download unter 
 
 
           www.schaltbau.de/de/ir/hauptversammlung.htm. 
 
 
           Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft sollen zur organisatorischen Erleichterung bitte 
           bis 04.06.2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen 
           sein unter den vorstehend bei Buchstabe a) genannten 
           Kontaktdaten (Postanschrift oder Fax oder E-Mail), können aber 
           auch noch während der Hauptversammlung an den 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Ende der 
           Generaldebatte erteilt werden. Es ist zu beachten, dass die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durch die 
           Vollmachten nur zur Stimmrechtsausübung befugt sind, wenn und 
           soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung zu einzelnen 
           Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht der Aktionäre 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
           geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
           der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
           erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
           Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 
           Abs. 1 Satz 3, § 276 oder § 288 HGB Gebrauch, so kann jeder 
           Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den 
           Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt 
           wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die 
           Auskunftspflicht des Vorstandes eines Mutterunternehmens (§ 
           290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der 
           Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, 
           erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
           Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer 
           Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
           131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine 
           Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). 
 
 
     4.    Recht der Aktionäre auf 
           Gegenvorschläge/Wahlvorschläge 
 
 
           Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
           Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Solche Anträge 
           werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
           und einer etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/oder 
           Aufsichtsrat unter 
 
 
           www.schaltbau.de/de/ir/hauptversammlung.htm 
 
 
           zugänglich gemacht, falls der Aktionär spätestens bis 
           22.05.2012, 24:00 Uhr, einen Gegenantrag gegen einen 
           Beschlussvorschlag zu einem bestimmten TOP mit Begründung an 
           (ausschließlich) die oben bei Ziff. 2 genannten Kontaktdaten 
           der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder E-Mail) 
           übersandt hat: 
 
 
           Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
           Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 
           AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines 
           Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht 
           werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
           Die vorstehenden Regelungen für Gegenanträge gelten sinngemäß 
           ebenso für den Gegenvorschlag eines Aktionärs zur Wahl des 
           Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers. Wahlvorschläge 
           müssen nicht begründet werden. Abgesehen von den Fällen des § 
           126 Abs. 2 i.V.m. § 127 Satz 1 AktG brauchen Wahlvorschläge 
           nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht die Angaben 
           nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und 
           Wohnort der zur Wahl zum Prüfer vorgeschlagenen Person, bei 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind Firma und Sitz 
           anzugeben) enthalten. 
 
 
           Aktionäre werden darum gebeten, sich um die Darlegung ihrer 
           Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des 
           Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags zu bemühen. 
 
 
     5.    Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder 
           den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können 
           verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
           Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
           ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft 
           zu richten unter: 
 
 
             Schaltbau Holding AG 
             Der Vorstand 
             z.H. Herrn Wolfdieter Bloch 
             Hollerithstraße 5 
             D-81829 München 
             Fax: +49 (0) 89 - 93005 318 
             E-Mail: bloch@schaltbau.de (unter den Voraussetzungen des § 
             126a BGB) 
 
 
 
           Der Antrag, mit dem die Ergänzung der Tagesordnung verlangt 
           wird, muss der Gesellschaft spätestens bis 06.05.2012, 24:00 
           Uhr, zugehen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er zu 
           dem Zeitpunkt, zu dem sein Antrag dem Vorstand der 
           Gesellschaft zugeht, seit mindestens drei Monaten Aktionär 
           ist. 
 
 
     6.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung waren 
           insgesamt 2.050.730 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien 
           der Schaltbau Holding AG ausgegeben; jede Aktie gewährt eine 
           Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit 5.000 eigene Aktien, die 

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April 26, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

nicht teilnahme- und stimmberechtigt sind. 
 
 
     7.    Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite 
           der Schaltbau Holding AG 
 
 
           Folgende Informationen sind auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
 
           www.schaltbau.de/de/ir/hauptversammlung.htm 
 
 
           zugänglich: 
 
 
       *     der Inhalt dieser Einberufung; 
 
 
       *     etwaige der Versammlung zugänglich zu machenden 
             Unterlagen; 
 
 
       *     die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
             Zeitpunkt der Einberufung; 
 
 
       *     die Formulare, die für die Erteilung einer 
             Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können; 
 
 
       *     nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
             auf Ergänzung der Tagesordnung, Stellung von Gegenanträgen 
             bzw. Abgabe von Wahlvorschlägen sowie zum Auskunftsrecht; 
 
 
       *     ggf. zu veröffentlichende Gegenanträge und 
             Wahlvorschläge. 
 
 
 
   Wir würden uns freuen, Sie in München begrüßen zu dürfen. 
 
   München, im April 2012 
 
   Schaltbau Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Dr. Jürgen Cammann 
 
   Dirk Löchner 
 
 
 
 
 
 
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26.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Schaltbau Holding AG 
                Hollerithstraße 5 
                81829 München 
                Deutschland 
E-Mail:         bloch@schaltbau.de 
Internet:       http://www.schaltbau.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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166880 26.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 26, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.