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DGAP-HV: KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Neutraubling mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KRONES Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2012 in Neutraubling mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KRONES Aktiengesellschaft 
 
   Neutraubling 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 633 500 
   ISIN: DE0006335003 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung am 13. Juni 2012 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur 
   32. ordentlichen Hauptversammlung ein, 
   die am Mittwoch, den 13. Juni 2012, 14.00 Uhr, 
   in der Stadthalle Neutraubling, 
   Regensburger Straße 9, 
   stattfindet (Einlass ab 13.00 Uhr). 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten der 
           KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats 
           über das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der 
           KRONES Aktiengesellschaft (Böhmerwaldstr. 5, 93073 
           Neutraubling) und im Internet unter www.krones.com über den 
           Link »Investor Relations« »Hauptversammlung« eingesehen werden 
           und liegen auch während der Hauptversammlung selbst zur 
           Einsicht der Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den 
           Aktionären auf Anforderung auch zugesandt. 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen 
           und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
           damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die Aktionäre unter 
           dem Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die 
           unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
           Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch 
           die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung 
           durch die Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 23.204.187,63 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
                                                                    EUR 
 
          Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je    18.100.590,60 
          dividendenberechtigter Stückaktie 
 
          Vortrag auf neue Rechnung                        5.103.597,03 
 
          Bilanzgewinn                                    23.204.187,63 
 
 
           Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von 
           der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Aufsichtsratswahlen 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 8 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG zusammen. 
 
 
           Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung werden die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
           gewählt. Dabei wird das bei Beginn der Amtszeit laufende 
           Geschäftsjahr nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist 
           statthaft. 
 
 
           Sofern ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig ausscheidet, ist 
           gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft das an seine 
           Stelle in den Aufsichtsrat gewählte Aufsichtsratsmitglied nur 
           für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit des ausscheidenden 
           Aufsichtsratsmitglieds zu wählen. Danach endet die Amtszeit 
           des Aufsichtsratsmitglieds Petra Schadeberg-Herrmann, die am 
           15.06.2011 für den vorzeitig aus dem Aufsichtsrat 
           ausgeschiedenen Herrn Prof. Dr. Kohnhäuser als Aufsichtsrat 
           gewählt wurde, gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft 
           mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen 
           wird. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Frau Petra Schadeberg-Herrmann, geschäftsführende 
             Gesellschafterin der Krombacher Finance GmbH, der Schawei 
             GmbH und der Diversum Holding GmbH & Co. KG, wohnhaft in 
             Kreuztal-Krombach, 
 
 
 
           für eine höchstzulässige Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied 
           der Aktionäre in den Aufsichtsrat wieder zu wählen. 
 
 
           Frau Petra Schadeberg-Herrmann ist Mitglied in folgendem, 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat bzw. vergleichbaren 
           inländischen Kontrollgremium: 
 
 
             Mitglied des Verwaltungsrates der HSBC Trinkhaus 
             & Burkhardt AG, Düsseldorf. 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische 
           Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Zweigniederlassung Regensburg, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
   Weitere Angaben 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung dieser Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger EUR 40.000.000,00. Es ist eingeteilt in 31.593.072 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine 
   Stimme. Die Gesellschaft hält 1.425.421 eigene Aktien, aus denen 
   dieser gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Damit gewähren die 
   31.593.072 Stückaktien im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung insgesamt 30.167.651 Stimmen. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts; Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 
   AktG und dessen Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz 
   nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in 
   deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   hat sich auf den Beginn des 23.05.2012 (0.00 Uhr MESZ) 
   (»Nachweisstichtag«) zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und 
   die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
   06.06.2012 (24.00 Uhr MESZ) unter einer der folgenden 
   Kontaktmöglichkeiten zugehen: 
 
   KRONES Aktiengesellschaft 
   c/o C-HV AG 
   Gewerbepark 10 
   92289 Ursensollen 
 
   oder 
   Telefax: 09628 9299871 
 
   oder 
   E-Mail: hv@anmeldestelle.net 
 
   Der Nachweisstichtag (auch Record Date genannt) ist das entscheidende 
   Datum für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
   gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer zum Record Date Aktionär der 
   Gesellschaft war und den Nachweis hierüber fristgerecht erbracht hat. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach diesem Zeitpunkt haben hierfür 
   keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date 
   erworben haben, können somit an der Hauptversammlung nur teilnehmen 
   und in dieser das Stimmrecht nur ausüben, soweit sie sich hierzu durch 
   den Veräußerer bevollmächtigen oder ermächtigen lassen. Aktionäre, die 
   sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind 
   auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts in dieser berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record 
   Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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