Berlin (ots) - Zu den geplanten Korrekturen bei den Umsatzsteuerermäßigungen erklärt Wolfgang Steiger, der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU e.V.:
Bundesregierung hat Koalitionsbeschluss zur Mehrwertsteuer nicht umgesetzt
"Die Korrektur der Ausnahmen für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist dringend geboten: Weder entspricht die inzwischen bunte Ansammlung von Befreiungen sozialpolitischen Notwendigkeiten, noch wird das Steuersystem dadurch einfacher.
Die Bundesregierung hat es trotz eines eigenen Koalitionsbeschlusses versäumt, eine entsprechende Kommission einzusetzen, die bereits in dieser Legislaturperiode die Mehrwertsteuerausnahmen konsequent zurückführt. Umso wichtiger ist es, dass dieses Ziel nach der kommenden Bundestagswahl von der neuen Bundesregierung nicht nur in den Koalitionsvertrag aufgenommen, sondern auch entschlossen umgesetzt wird.
Gleichwohl entbehrt es nicht einer gewissen Tragik, dass vor allem der Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission Deutschland durch die Hintertür zu Neuregelungen an einzelnen Ermäßigungstatbeständen zwingen: So ist bereits die Ausnahme vom vollen Mehrwertsteuersatz für Rennpferde gefallen und für den Handel von Kunstgegenständen weiter eingeschränkt worden. Allerdings birgt das Herumdoktern an Einzelmaßnahmen die große Gefahr, dass durch geänderte und neue Formulierungen, wie auch im Falle der Imbiss-Besteuerung, das Steuerdickicht letztlich doch nicht gelichtet wird. Damit würde zugleich auch die große Chance zu einer bedeutenden Vereinfachung des Steuersystems vertan!
Originaltext: Der Wirtschaftsrat der CDU Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42899 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42899.rss2
Pressekontakt: Dr. Thomas Raabe Pressesprecher Wirtschaftsrat der CDU e.V. Tel. 030/24087-301 Fax. 030/24087-305 pressestelle@wirtschaftsrat.de
Bundesregierung hat Koalitionsbeschluss zur Mehrwertsteuer nicht umgesetzt
"Die Korrektur der Ausnahmen für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist dringend geboten: Weder entspricht die inzwischen bunte Ansammlung von Befreiungen sozialpolitischen Notwendigkeiten, noch wird das Steuersystem dadurch einfacher.
Die Bundesregierung hat es trotz eines eigenen Koalitionsbeschlusses versäumt, eine entsprechende Kommission einzusetzen, die bereits in dieser Legislaturperiode die Mehrwertsteuerausnahmen konsequent zurückführt. Umso wichtiger ist es, dass dieses Ziel nach der kommenden Bundestagswahl von der neuen Bundesregierung nicht nur in den Koalitionsvertrag aufgenommen, sondern auch entschlossen umgesetzt wird.
Gleichwohl entbehrt es nicht einer gewissen Tragik, dass vor allem der Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission Deutschland durch die Hintertür zu Neuregelungen an einzelnen Ermäßigungstatbeständen zwingen: So ist bereits die Ausnahme vom vollen Mehrwertsteuersatz für Rennpferde gefallen und für den Handel von Kunstgegenständen weiter eingeschränkt worden. Allerdings birgt das Herumdoktern an Einzelmaßnahmen die große Gefahr, dass durch geänderte und neue Formulierungen, wie auch im Falle der Imbiss-Besteuerung, das Steuerdickicht letztlich doch nicht gelichtet wird. Damit würde zugleich auch die große Chance zu einer bedeutenden Vereinfachung des Steuersystems vertan!
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