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03.05.2012 | 16:16
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DJ DGAP-HV: Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
03.05.2012 / 15:44 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Alphaform AG 
 
   Feldkirchen bei München 
 
   ISIN DE0005487953 - WKN 548795 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 14:00 Uhr, 
   im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'), 
   Lenbachplatz 8, 80333 München, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
           2011, sowie des Lageberichts der Alphaform AG und des 
           Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können ab der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Internet unter www.alphaform.de unter der 
           Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung eingesehen 
           werden. 
 
 
           Die Vorlage der unter Punkt 1 der Tagesordnung aufgeführten 
           Unterlagen dient der Information der Aktionäre. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor die Häckl Schmidt Lichtenstern 
           GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
           Geschäftsjahres 2012 zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf 
           dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 
           beschließt. Aus diesem Grund stehen Wahlen zum Aufsichtsrat 
           an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs. 
           1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 
           96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, 
           die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu 
           wählen, und zwar jeweils gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung der 
           Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2015 beschließt: 
 
 
           a.) Herrn Matti Paasila, Wohnort: Zug, Schweiz, ausgeübter 
           Beruf: selbstständiger Diplomingenieur für technische Physik 
           und Investor, Zug, Schweiz. 
 
 
           Herr Paasila ist Mitglied in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften: 
 
 
 
 
         -     CfoExpert AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des 
               Verwaltungsrats) 
 
 
         -     EcoStream Oy, Espoo, Finnland (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
 
 
           Herr Paasila gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten an. 
 
 
           b.) Herrn Dr. Hans J. Langer, Wohnort: Gräfelfing, ausgeübter 
           Beruf: Vorstandsvorsitzender der EOS Holding 
           Aktiengesellschaft, Krailling, Deutschland. 
 
 
           Herr Dr. Langer gehört folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten an: 
 
 
 
 
         -     SCANLAB AG, Puchheim, Deutschland 
               (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
         -     RAYLASE AG, Wessling, Deutschland (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
 
 
           Herr Dr. Langer ist Mitglied in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften: 
 
 
 
 
         -     3T RPD Ltd., Newbury, Großbritannien 
               (Verwaltungsratvorsitzender) 
 
 
         -     Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen 
               (Verwaltungsratvorsitzender) 
 
 
 
 
           c.) Herrn Falk F. Strascheg, Wohnort: Berg, ausgeübter Beruf: 
           Venture Capitalist, Managing Partner der Extorel GmbH, München 
 
 
             Herr Strascheg gehört folgenden anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an: 
 
 
         -     EOS Holding Aktiengesellschaft, Krailling, 
               Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
         -     Going Public Media Aktiengesellschaft, München, 
               Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
         -     PEH Wertpapier AG, Oberursel (Taunus), 
               Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
 
             Herr Strascheg ist Mitglied in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften: 
 
 
         -     Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen 
               (Mitglied des Verwaltungsrats) 
 
 
 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl deren 
   Annahme erklärt. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Paasila im Falle 
   seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   Herr Paasila erfüllt die Qualifikation eines unabhängigen 
   Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen angemeldet und 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut erforderlich. Die Anmeldung und der 
   Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit den 23. Mai 2012, 
   0:00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'), zu beziehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 6. 
   Juni 2012, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse: 
 
   Alphaform AG 
   c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA 
   WPV 
   Ferdinandstr. 75 
   20095 Hamburg 
 
   bzw. unter: 
   Telefax: +49 (0)40- 3618 1116 
   E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
   zugegangen sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. 
   Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem 
   Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht 
   keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der 
   Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen 
   bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag 

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May 03, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)

noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei vorgenannter Stelle werden Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich 
   frühzeitig anzumelden und für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
 
   III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   eine Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder andere von § 
   135 AktG erfasste Institute oder Personen ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären mit der Eintrittskarte 
   übersandt und steht den Aktionären auch unter der Internetadresse 
   http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor Relations / 
   Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Für die 
   Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend 
   verwendet werden. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des 
   Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr 
   Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der 
   Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft unter folgender 
   Adresse elektronisch übermittelt werden: 
 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 
   und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes 
   gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten 
   lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der 
   Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die 
   Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
   sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen mit diesen abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
   als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich von einem 
   von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
   vertreten lassen können. Für diese Stimmrechtsvertretung und 
   Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
   Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Vorgenanntes 
   Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären auch unter der 
   Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor 
   Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. 
 
   Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß 
   einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
   Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der 
   Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
   Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen 
   gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
   Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Verfahrensanträge 
   und unangekündigte Anträge von Aktionären werden vom 
   Stimmrechtsvertreter nicht unterstützt. Die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung des 
   Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedürfen ebenfalls der Textform 
   (§ 126b BGB). 
 
   Sämtliche Vollmachten und Weisungen müssen aus organisatorischen 
   Gründen entweder vorab bis spätestens 12. Juni 2012, 18:00 Uhr, unter 
   der nachfolgenden Adresse bzw. Faxnummer oder E-Mailadresse 
   eingegangen sein: 
 
   UBJ. GmbH 
   Stichwort: Alphaform-HV 2012 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: + 49 (0)40-6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachten und 
   Weisungen ist auch eine Übergabe an einen Bevollmächtigten / den 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung 
   möglich. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtserteilung sowie die vorgenannten 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären 
   unter der Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik 
   Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung oder können 
   werktäglich (Mo.-Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der 
   Telefon-Nummer +49 (0)40 - 6378-5410 angefordert werden. 
 
   Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen 
   Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. 
 
   IV. Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 
   500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich (§§ 126, 126a BGB) an die folgende Adresse 
 
   Alphaform AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   Kapellenstraße 10 
   85622 Feldkirchen 
 
   zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 13. Mai 2012, 
   24:00 Uhr, zugegangen sein. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss 
   eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Der bzw. die 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der erforderlichen 
   Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten 
   Mindestbesitzzeit von drei Monaten sind und sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
   Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des 
   Abschlussprüfers bzw. von Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich 
   zu richten an: 
 
   Alphaform AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   Kapellenstraße 10 
   85622 Feldkirchen 
   Telefax: +49 (0)89 905002 1035 
   E-Mail: ir@alphaform.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
   sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen. Ein Wahlvorschlag 
   braucht nicht begründet zu werden. 
 
   Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der 
   Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis mindestens 14 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 29. Mai 2012, 24:00 Uhr, 
   bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingegangen 
   sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor Relations / 
   Hauptversammlung veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der 
   Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
   möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. 
   Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche 
   Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
   unberührt. 
 
   V. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 

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