Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
173 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2012 in Augsburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PATRIZIA Immobilien AG 
 
   Augsburg 
 
   ISIN DE 000 PAT1AG3 
   Wertpapier-Kenn-Nr. PAT1AG 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie herzlich ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG 
 
   am Mittwoch, den 20. Juni 2012, um 10:00 Uhr im Mozartsaal der 
   Kongresshalle Augsburg, Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   Punkt 1 der Tagesordnung 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien 
   AG zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2011, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 
   289 Abs. 5 HGB. 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet unter 
   www.patrizia.ag/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich. 
   Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der 
   Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   Punkt 2 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA 
   Immobilien AG 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Der Bilanzgewinn der PATRIZIA Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2011 
   in Höhe von 50.983.738,94 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Der Vorschlag zur Gewinnverwendung ist im Internet unter 
   www.patrizia.ag/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich. 
   Er liegt auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Punkt 3 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird 
   Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
   Punkt 4 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
   Punkt 5 der Tagesordnung 
 
   Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
   Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2012 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2013, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013 aufgestellt werden, wird 
   die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   gewählt. 
 
   Punkt 6 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus 
   Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der 
   Gesellschaft 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Erhöhung des 
   Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln ('Aktiendividende') und 
   entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 
           52.130.000,- um EUR 5.213.000,- auf EUR 57.343.000,- (in 
           Worten: Euro siebenundfünfzig Millionen 
           dreihundertdreiundvierzigtausend) aus Gesellschaftsmitteln 
           durch Ausgabe von 5.213.000 neuen auf den Namen lautenden 
           Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) erhöht. Die neuen Aktien 
           stehen den Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, so dass auf zehn 
           bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die 
           neuen Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnberechtigt. 
 
 
           Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags 
           in Höhe von EUR 5.213.000,- der in der Jahresbilanz der 
           Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen 
           Kapitalrücklage in Grundkapital. Dem Beschluss über die 
           Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird die 
           festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 
           2011 zugrunde gelegt. Diese geprüfte und festgestellte 
           Jahresbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
           des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Deloitte & Touche 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen. 
 
 
     b)    § 4 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung erhalten 
           folgende Fassung: 
 
 
       (1)   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
             57.343.000,- (in Worten: Euro siebenundfünfzig Millionen 
             dreihundertdreiundvierzigtausend). Das Grundkapital wurde in 
             Höhe von EUR 5.000.000,- durch Formwechsel der PATRIZIA 
             Firmenverbund AG & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg erbracht. 
 
 
       (2)   Das Grundkapital ist eingeteilt in 57.343.000 (in 
             Worten: siebenundfünfzig Millionen 
             dreihundertdreiundvierzigtausend) Stückaktien (Aktien ohne 
             Nennbetrag). 
 
 
 
   Punkt 7 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines 
   Gewinnabführungsvertrages zwischen der PATRIZIA Immobilien AG und 
   deren Tochtergesellschaft PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH. 
 
   Zwischen der PATRIZIA Immobilien AG und der PATRIZIA 
   Immobilienmanagement GmbH besteht ein Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag vom 5. April 2001 mit der PATRIZIA Immobilien 
   AG als herrschender Gesellschaft (Organträger) und der PATRIZIA 
   Immobilienmanagement GmbH als beherrschter Gesellschaft 
   (Organgesellschaft). Der Vorstand der PATRIZIA Immobilien AG und die 
   Geschäftsführung der PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH beabsichtigen, 
   diesen Vertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2012 aufzuheben 
   und mit Wirkung ab 1. Januar 2013 durch einen Gewinnabführungsvertrag 
   ohne Beherrschungselement zu ersetzen. Die Vereinbarung zur 
   Gewinnabführung wird dabei inhaltlich im Wesentlichen der 
   Gewinnabführungsvereinbarung in dem bestehenden Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag entsprechen. 
 
   Der Vorstand der PATRIZIA Immobilien AG und die Geschäftsführung der 
   PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH halten einen Verzicht auf das 
   Beherrschungselement für sinnvoll, da die PATRIZIA 
   Immobilienmanagement GmbH in zunehmendem Maße ihre Dienstleistungen 
   nicht nur konzernintern, sondern auch für konzernfremde Dritte 
   erbringt. Diese zunehmende wirtschaftliche Eigenständigkeit soll sich 
   auch in einer größeren unternehmerischen Autonomie der 
   Geschäftsführung der PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH widerspiegeln. 
   Aus diesem Grund soll der bestehende Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag, der durch seine Beherrschungsvereinbarung die 
   Leitung der PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH der PATRIZIA Immobilien 
   AG unterstellt, aufgehoben und durch einen Gewinnabführungsvertrag 
   ersetzt werden. 
 
   Einzelheiten zu diesem Beschlussgegenstand sind dem gemeinsamen 
   Bericht des Vorstands der PATRIZIA Immobilien AG und der 
   Geschäftsführung der PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH gemäß § 293a 
   AktG über den Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zu entnehmen. 
   Dieser Bericht ist im Internet unter 
   www.patrizia.ag/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich 
   und liegt auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der PATRIZIA 
   Immobilien AG als Organträger und der PATRIZIA Immobilienmanagement 
   GmbH - einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der PATRIZIA 
   Immobilien AG - als Organgesellschaft wird zugestimmt. 
 
   Der gesondert abzuschließende Gewinnabführungsvertrag hat folgenden 
   Wortlaut: 
 
 
   ______________________________________________________________________________________________ 
 
   Gewinnabführungsvertrag 
 
   Zwischen 
 
   PATRIZIA Immobilien AG 
   mit Sitz in Augsburg, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 
   19478, 
   Fuggerstraße 26, 86150 Augsburg 
 
        - nachstehend auch 'Organträger' genannt - 
 
   und 
 
   PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH 
   mit Sitz in Augsburg, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 
   12423, 
   Fuggerstraße 26, 86150 Augsburg 
 
                          - nachstehend auch 'Organgesellschaft' genannt - 
 
       - Organträger und Organgesellschaft nachstehend auch die 'Parteien' 
                                                                 genannt - 
 
   wird nachstehender Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. 
 
           Präambel 
           Der Organträger hält sämtliche Geschäftsanteile am 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.