Hörsching - Die am 16.5.2012 abgehaltene 12. ordentliche Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG (ISIN AT0000A00XX9/ WKN A0JL31) ermächtigte den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft auf den Inhaber lautenden eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung kann der Erwerb sowohl über die Börse als auch außerbörslich erfolgen.Den vollständigen Artikel lesen ...
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