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DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
21.05.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SCA HYGIENE PRODUCTS SE 
 
   München 
 
 
   Einladung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Freitag, 29. Juni 2012, 
   um 10:30 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr), 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SCA Hygiene 
   Products SE und des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern sowie des gebilligten Konzernabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 
   4 HGB 
 
   Diese Unterlagen können im Internet unter www.scahygieneproductsse.com 
   und in den Geschäftsräumen der SCA Hygiene Products SE, Terminalstraße 
   Mitte 18 (MAC), 85356 München-Flughafen, eingesehen werden. Sie werden 
   den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss am 30. April 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt (§ 172 AktG). Nach § 173 AktG ist deshalb eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses nicht 
   erforderlich. Jahresabschluss, zusammengefasster Lagebericht, 
   Konzernabschluss, Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 
   Abs. 4 HGB sind in der Hauptversammlung zugänglich und werden dort 
   erläutert. 
 
   2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 
   107.444.073 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 15,15 EUR je 
   Aktie zu verwenden. 
 
   3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer der SCA Hygiene Products SE für das 
   Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
   6. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem 
   Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juni 2012, so dass eine Neuwahl 
   ansteht. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 3 Satz 1 SE-VO, 
   § 17 Abs. 1 und 2 SEAG und § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der SCA 
   Hygiene Products SE aus zwölf Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwölf Mitgliedern sind sechs 
   Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen (§ 10 Abs. 1 
   Satz 2 der Satzung). Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge der 
   Arbeitnehmer zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 10 
   Abs. 1 Satz 3 der Satzung, § 6.4 Satz 3 der Vereinbarung über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer in der SCA Hygiene Products SE vom 2. 
   Juni 2009 (SE-Mitbestimmungsvereinbarung)). 
 
   a) Wahl der Anteilseignervertreter 
 
   Der Vorschlag zur Wahl der sechs Anteilseignervertreter im 
   Aufsichtsrat wird gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i. V. m. § 
   124 Abs. 3 Satz 1 AktG vom Aufsichtsrat unterbreitet. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen jeweils für einen 
   Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE 
   beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der SCA 
   Hygiene Products SE zu bestellen: 
 
     aa)   Jan Carlson, Täby/Schweden 
           Unternehmensjustiziar SCA AB 
 
 
     ab)   Mischa Franz, Bobenheim-Roxheim 
           Leiter Finanzen des Geschäftsbereichs SCA Consumer Goods 
           Europe 
 
 
     ac)   Jan Friman, Sollentuna/Schweden 
           Leiter Konzernbereich Steuern SCA AB 
 
 
     ad)   Gordana Landén, Stockholm/Schweden 
           Leiterin Konzernbereich Personal SCA AB 
 
 
     ae)   Eccard Morlock, Ludwigshafen 
           Geschäftsführer, EMC Consultants & Networks 
 
 
     af)   Dr. jur. Gernot Wiedenbrüg, Riedering 
           Vorstandsvorsitzender der SCA Hygiene Products AG i. R. 
 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   b) Wahl der Arbeitnehmervertreter 
 
   Die Arbeitnehmervertreter sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung 
   der SCA Hygiene Products SE und § 6.4 Satz 2 der 
   SE-Mitbestimmungsvereinbarung auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu 
   bestellen. 
 
   Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für 
   einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE 
   beschließt, als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der SCA 
   Hygiene Products SE bestellt: 
 
     ba)   Frank Gottselig, Lampertheim 
           Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der SCA Hygiene Products 
           SE, München 
 
 
     bb)   Klaus Huth, Kostheim 
           Vorsitzender des Betriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, 
           Wiesbaden 
 
 
     bc)   Clive Bell, Prudhoe/Vereinigtes Königreich 
           Vorsitzender des SCA-Gesamtbetriebsrats Vereinigtes Königreich 
 
 
     bd)   Detlef Stutter, Karlsruhe 
           Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie, Mannheim 
 
 
     be)   Kurt Mayer, Neusiedl/Österreich 
           Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der SCA Hygiene Products 
           GmbH, Ortmann/Österreich 
 
 
     bf)   Nico Evers, Borgercompagnie/Niederlande 
           Leiter Materialwirtschaft am SCA-Standort 
           Hoogezand/Niederlande 
 
 
   Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für 
   einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE 
   beschließt, zu Ersatzmitgliedern für die Arbeitnehmervertreter der SCA 
   Hygiene Products SE bestellt: 
 
     bg)   Horst Gönnheimer, Ludwigshafen 
           Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der SCA 
           Hygiene Products GmbH, Mannheim, 
           als Ersatzmitglied für Frank Gottselig 
 
 
     bh)   Andrea Hübenthal, Kolbermoor 
           Vorsitzende des Betriebsrats der SCA Hygiene Products SE, 
           München, 
           als Ersatzmitglied für Klaus Huth 
 
 
     bi)   Patricia Murphy, Dunstable/Vereinigtes Königreich 
           Vertriebskoordinatorin, 
           als Ersatzmitglied für Clive Bell 
 
 
     bj)   Siegfried Birth, Münster 
           Leiter Abteilung Mitbestimmung der IG Bergbau, Chemie, 
           Energie, 
           als Ersatzmitglied für Detlef Stutter 
 
 
     bk)   Herbert Stefanek, Neusiedl/Österreich 
           Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrats der SCA Hygiene 
           Products GmbH, Ortmann/Österreich, 
           als Ersatzmitglied für Kurt Mayer 
 
 
     bl)   Wilbert Janssen, Heijen/Niederlande 
           Ingenieur Qualitätssicherung, 
           als Ersatzmitglied für Nico Evers 
 
 
   Die unter bg) bis bl) aufgeführten Personen werden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats, wenn das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer, für 
   das sie als Ersatzmitglied bestellt wurden, vor Ablauf der regulären 
   Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem 
   Ausscheiden einen Nachfolger bestellt. Die Amtszeit der in den 
   Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieder endet zu dem Zeitpunkt, in 
   dem die reguläre Amtszeit des jeweils ersetzten Aufsichtsratsmitglieds 
   abgelaufen wäre. 
 
   Die Hauptversammlung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der SCA 
   Hygiene Products SE, § 6.4 Satz 3 der SE-Mitbestimmungsvereinbarung 
   bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter an die Wahlvorschläge der 
   Arbeitnehmer gebunden. 
 
   Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind bei den 
   nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. bei den unter b) 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremiums. 
 
     1.    Siegfried Birth 
 
 
       a)    E.ON edis, Fürstenwalde 
             EVH GmbH, Halle/Saale 
             edialog GmbH, Potsdam 
             Rüttgers Germany GmbH, Castrop-Rauxel 
 
 
       b)    RAG Verkauf GmbH, Herne 
 
 
 
     2.    Jan Carlson 
 
 
       b)    Svenska Rygginstitutet AB, Sundsvall/Schweden 
             Fastighets- och Bostads Aktiebolaget FOBOF, 
             Stockholm/Schweden 
             SCA Kraftfastigheter AB, Stockholm/Schweden 
 
 
 
     3.    Jan Friman 
 
 
       b)    SCA Austria AG, Laakirchen/Österreich 

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May 21, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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