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DGAP-HV: CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2012 in München mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
01.06.2012 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CineMedia Film 
   Aktiengesellschaft Geyer-Werke 
 
   Grünwald 
 
 
   ISIN: DE0005433007 
   und DE000A0A8F63 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
   werden hiermit zu der am 
   17.07.2012, 10:30 Uhr, 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
   Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, 
   stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung eingeladen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, 
           des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des 
           Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke 
           (Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald) sowie in der 
           Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.cinemedia.de >Investor Relations >Publikationen 
           >Hauptversammlung: 2012 eingesehen werden. 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen 
           und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
           damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter 
           diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die kleeberg audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. 
 
 
          *** 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 
   AktG 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- 
   und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut 
   in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises 
   ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder 
   englischer Sprache in Textform anmelden. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 26.06.2012 (0.00 Uhr MESZ) 
   ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
   10.07.2012 (24.00 Uhr MESZ) unter einer der folgenden 
   Kontaktmöglichkeiten zugehen: 
 
           CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS40GM 
           80311 München 
           Deutschland 
           oder 
           Telefax: +49 (0) 89-5400-2519 
           oder 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit 
   nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Vertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 
   10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa 
   Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt 
   werden, abweichende Regelungen vorsehen. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.cinemedia.de >Investor 
   Relations >Publikationen >Hauptversammlung: 2012 zum Download bereit 
   und kann auch unter folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der 
   Gesellschaft angefordert werden: 
 
           CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke 
           Bavariafilmplatz 7 
           82031 Grünwald 
           oder 
           Telefax: + 49 (0) 89-20 607-333 
           oder 
           E-Mail: hauptversammlung-2012@cinemedia.de 
 
 
   Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder 
   gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden; bei 
   Erklärung bzw. Nachweis gegenüber der Gesellschaft bitten wir um 
   rechtzeitige Übermittlung an eine der vorgenannten 
   Kontaktmöglichkeiten. 
 
   Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen 
   der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform bevollmächtigt und angewiesen werden; Gleiches gilt für den 
   Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Unterlagen hierzu mit dem 
   Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den 
   Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cinemedia.de 
   >Investor Relations >Publikationen >Hauptversammlung: 2012 zum 
   Download bereit und können auch unter folgenden Kontaktmöglichkeiten 
   bei der Gesellschaft angefordert werden: 
 
           CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke 
           Bavariafilmplatz 7 
           82031 Grünwald 
           oder 
           Telefax: + 49 (0) 89-20 607-333 
           oder 
           E-Mail: hauptversammlung-2012@cinemedia.de 
 
 
   Wir bitten um rechtzeitige Übermittlung der Vollmachtserteilung mit 
   den Weisungen zur Abstimmung an eine der vorgenannten 
   Kontaktmöglichkeiten. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter 
   anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 
   und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden 
   sich im Internet unter www.cinemedia.de >Investor Relations 
   >Publikationen >Hauptversammlung: 2012. 
 
     -     Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung 
 
 
           Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile 
           zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
           anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
           Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
 
           Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 01, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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