Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
135 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: DO & CO Restaurants & Catering AG: -2-

DJ DGAP-HV: DO & CO Restaurants & Catering AG:

DO & CO Restaurants & Catering AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
05.06.2012 08:53 
 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die 
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft 
Wien, FN 156765 m 
ISIN AT0000818802 
 
EINLADUNG 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
14. ordentlichen Hauptversammlung der 
DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft 
 
am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, um 17.00 Uhr, 
im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower, 
1020 Wien, Untere Donaustraße 21. 
 
 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate 
    Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und 
    des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 
    2011/2012 
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das 
    Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, 
    auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der 
    Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes 
    Kapital 2012] 
 
 
 8. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum 
    Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG 
    sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% 
    des Grundkapitals, bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß 
    § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien 
    eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein 
    öffentliches Anbot zu beschließen sowie erforderlichenfalls das 
    Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
    Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 
 
 9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur 
    Änderung der Firma, zur Änderung im Hinblick auf das neue Genehmigte 
    Kapital 2012 und zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - 
    Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14. Juni 2012 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.doco.com zugänglich und werden 
auch in der Hauptversammlung aufliegen: 
 
  - Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
  - Corporate Governance-Bericht, 
 
  - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
  - Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
  - Bericht des Aufsichtsrates, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012; 
 
  - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, 
 
  - Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes 
    Kapital 2012, 
 
  - Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Erwerb eigener Aktien, 
 
  - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, 
 
  - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
  - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
  - vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die 
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, 
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses 
Verlangen in Schriftform spätestens am 14. Juni 2012 der Gesellschaft 
ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal 
Department, Mag. Daniela Schrenk, zugeht. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten 
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der 
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung 
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des 
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26. Juni 2012 der 
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 74 000-1089 oder an 1110 Wien, 
Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail 
investor.relations@doco.com wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise 
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der 
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
Jeder Aktionär ist überdies berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem 
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung 
bedürfen. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.doco.com zugänglich. 
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des 25. Juni 2012 (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
depotverwahrte Inhaberaktien 
 
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß 
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 2. Juli 2012 ausschließlich 
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. 
 
Per Post oder DO & CO Restaurants & Catering AG 
Boten Legal Department 
 z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk 
 Dampfmühlgasse 5 
 1110 Wien, 
 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 
 
Per E-Mail: anmeldung.doco@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung 
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist 
 
DO & CO Restaurants & Catering AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen 
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international 
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute 
(SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege 
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da DO & CO Restaurants 
& Catering AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils 
SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die 
depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch 
gemacht haben. 
 
Depotbestätigung gem. § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
enthalten: 
  - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im 
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, 
 
  - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
    juristischen Personen, 
 
  - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
    AT0000818802 
 
  - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
 
  - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
oben genannten Nachweisstichtag 25. Juni 2012 beziehen. 
 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung 
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
 VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2012 02:53 ET (06:53 GMT)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, 
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an 
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, 
den er vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere 
Personen bevollmächtigt werden. 
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 4. Juli 2012, 16.00 Uhr, 
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: 
 
Per Post DO & CO Restaurants & Catering AG 
 Legal Department 
 z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk 
 Dampfmühlgasse 5 
 1110 Wien, 
 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 
 
Per E-Mail: anmeldung.doco@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in 
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist 
 
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: 
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung 
 am Versammlungsort 
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird 
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter www.doco.com abrufbar. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser 
Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. 
 
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft EUR 19.488.000,-- eingeteilt in 9.744.000 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.744.000. 
 
 Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit 
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden Attila Dogudan in der 
Hauptversammlung am 5. Juli 2012 ab ca. 17.00 Uhr live im Internet unter 
www.doco.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder 
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. 
 
Der Bericht wird in deutscher Sprache vorgetragen. Eine Übersetzung in die 
englische Sprache und in die türkische Sprache wird angeboten. 
 
Wien, im Juni 2012 
 
Der Vorstand 
 
 
05.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  DO & CO Restaurants & Catering AG 
              Stephansplatz 12 
              1010 Wien 
              Österreich 
Telefon:      +43 1 74000-0 
Fax:          +43 1 74000-1029 
E-Mail:       organization@doco.com 
Internet:     www.doco.com 
ISIN:         AT0000818802 
WKN:          81880 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Wien (Amtlicher 
              Handel / Official Market) 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 05, 2012 02:53 ET (06:53 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.