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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.07.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 27.07.2012 in Köln mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.06.2012 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE0006578008 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Freitag, den 27. Juli 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Köln, 
   Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis 5 und 
           Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
           Dezember 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
           Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
           Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung, 
           sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link 
           'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
           'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten 
           Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat teilen mit, dass sie eine 
           Dividendenpolitik etablieren wollen, die die künftige Zahlung 
           von Dividenden regelt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 
           in Höhe von insgesamt EUR 6.353.322,48 wird wie folgt 
           verwendet: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je              EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                       5.936.932,44 
 
   Gewinnvortrag:                                                    EUR 
                                                              416.390,04 
 
   Bilanzgewinn:                                                     EUR 
                                                           6.353.322,48' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung zur Reduzierung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats und Satzungsänderung 
 
 
           Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll 
           von sechs auf drei Personen reduziert werden. Dies erfordert 
           eine Änderung von § 10 Absatz 1 der Satzung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 10 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu 
           gefasst: 
 
 
           '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur 
           Anpassung der Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           Sofern die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß 
           vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 auf drei reduziert wird, 
           soll die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder angepasst 
           werden. Die derzeitige Vergütung für sechs Mitglieder beläuft 
           sich auf EUR 317.000, so dass eine Reduzierung auf EUR 120.000 
           für angemessen erachtet wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Entsprechend der Reduzierung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
           gemäß dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 von sechs 
           auf drei Mitglieder wird § 13 Absatz 1 der Satzung aufgehoben 
           und wie folgt neu gefasst: 
 
 
       '(1)  Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben 
             dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Gesamtvergütung in Höhe 
             von EUR 120.000. Über die Verteilung dieser Gesamtvergütung 
             auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats - 
             einschließlich unterjährig ausgeschiedener bzw. neu 
             gewählter Mitglieder - entscheidet der Aufsichtsrat, auch 
             unter der Berücksichtigung der Aufgaben der einzelnen 
             Mitglieder als Vorsitzender oder stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils durch Beschluss. Die 
             Satzungsänderung gilt für das erste Jahr anteilig ab dem Tag 
             ihrer Eintragung ins Handelsregister.' 
 
 
 
           Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung von § 13 Absatz 1 
           der Satzung in der Weise zur Eintragung im Handelsregister 
           anzumelden, dass diese Satzungsänderung erst nach der 
           Eintragung der Satzungsänderung zum Tagesordnungspunkt 6 (§ 10 
           Absatz 1 der Satzung) eingetragen wird. 
 
 
     8.    Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Absatz 1 der 
           Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 
           und 101 Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu 
           wählenden Mitgliedern. 
 
 
           Im Hinblick auf die beabsichtigte Verkleinerung des 
           Aufsichtsrats haben (i) die Aufsichtsratsmitglieder Gerhard 
           Beinhauer und Silke Stenger ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Mai 
           2012 niedergelegt und (ii) die Aufsichtsratsmitglieder Luc 
           Antoine Baehni und Hubert Keusch die Niederlegung ihrer Ämter, 
           aufschiebend bedingt durch die Eintragung der unter Ziffer 6 
           dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung erklärt. 
           Heinz Otto Geidt ist mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 
           18. Oktober 2011 bis zum Ablauf der auf seine gerichtliche 
           Bestellung folgenden ordentlichen Hauptversammlung zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Seine Bestellung 
           endet demgemäß mit Ablauf dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Im Hinblick auf die unter dem Tagesordnungspunkt 6 
           vorgeschlagene Herabsetzung der Zahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats auf drei sollen daher nur zwei neue Mitglieder 
           des Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
 
           Nachdem das Aufsichtsratsmitglied Frau Eliza Yuen mitgeteilt 
           hat, dass sie ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied ab der 
           nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die im Jahr 2013 
           stattfinden wird, mit der Amtszeit aller 
           Aufsichtsratsmitglieder aus Gründen der Laufzeitkongruenz zur 
           Deckung bringen will, soll die Wahl für die beiden nunmehr zu 
           besetzenden Positionen im Aufsichtsrat nur bis zum Ablauf der 
           nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, um dann in 
           der Hauptversammlung im Jahr 2013 eine Neuwahl aller 
           Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Nominierungsausschusses vor, folgende Personen zu Mitgliedern 
           des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
 
 
         a)    Michael John Smith, wohnhaft in Hong Kong, SAR, 
               China, Chief Executive Officer der MFC Industrial Ltd., 
               Vancouver, Kanada. 
 
 
         b)    Seppo Kivimäki, wohnhaft in Douglas, Isle of 
               Man, Director Business Development der MainExc 
               International OY, Helsinki, Finnland, und Director 
               Business Development der CleaRX OY, Helsinki, Finnland. 
 
 
 
             Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. 
 
 
 
           Mitgliedschaften von Michael John Smith in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: Keine. 
 
 
           Mitgliedschaften von Seppo Kivimäki in gesetzlich zu bildenden 

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June 19, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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