Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
70 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: RM Rheiner Management AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: RM Rheiner Management AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: RM Rheiner Management AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RM Rheiner Management AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.07.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Köln 
 
   Wertpapierkenn-Nummer 701 870 
 
   ISIN DE 0007018707 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   am 30. August 2012 um 15.00 Uhr 
 
   im 'Haus am See', Spiegelsalon, Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, einschließlich des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss am 12. März 2012 gebilligt. Damit ist der 
           Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht 
           erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den    Euro    2.080.570,25 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 von 
 
   in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und 
           Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der 
           Gesellschaft 
 
 
           Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie 
           (ARUG) sind am 1. September 2009 Neuerungen zum Recht der 
           Hauptversammlung im Aktiengesetz in Kraft getreten. Die unter 
           lit. b) und c) vorgeschlagenen Satzungsänderungen dienen der 
           Anpassung der Satzung der Gesellschaft an diese gesetzlichen 
           Neuerungen. Darüber hinaus soll die Satzung in einem weiteren 
           Punkt angepasst werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 
 
 
       b)    Die Überschrift von § 15 der Satzung wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '§ 15 Teilnahmerecht und Stimmrecht, Mitteilungen' 
 
 
       c)    An § 15 der Satzung werden folgende Sätze 9 und 
             10 angefügt: 
 
 
             'Die Übermittlung von Mitteilungen gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 
             i.V.m. Abs. 1 AktG und § 128 Abs. 1 Satz 1 AktG ist gemäß §§ 
             125 Abs. 2 Satz 2, 128 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Weg 
             elektronischer Kommunikation beschränkt.' 
 
 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 15 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei 
   der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein 
   in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. 
 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
   Hauptversammlung (9. August 2012, 0:00 Uhr (MESZ) - sogenannter 
   'Nachweisstichtag') beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen 
   der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis 
   spätestens 23. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen: 
 
   RM Rheiner Management AG 
   c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
   FMS-FWA / Corporate Actions 
   Am Markt 14-16 
   28195 Bremen 
   Telefax: 04 21/ 3 60 31 53 
   E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de 
 
   Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
 
   Stimmrecht 
 
   Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Der 
   Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die fristgemäße 
   Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich (vgl. den Abschnitt 'Teilnahme an der Hauptversammlung'). 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet 
   werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich 
   auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei 
   rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis 
   der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten 
   Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), hier sind jedoch 
   möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann 
   dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
   Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der 
   Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter 
   der E-Mail Adresse vollmacht@rheiner-management.de elektronisch 
   übermittelt werden. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG) 
 
   Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
   berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge 
   von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung sowie Vorschläge für die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern zu übersenden. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 
   1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und (bei Gegenanträgen) 
   zugänglich zu machender Begründungen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.rheiner-management.de/gegenantraege 
   veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 15. August 2012, 24:00 Uhr 
   (MESZ) unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge berücksichtigt: 
 
   RM Rheiner Management AG 
   HV-Stelle 
   Friesenstraße 50 
   50670 Köln 
   Telefax: 02 21 - 8 20 32 30 
   E-Mail: info@rheiner-management.de 
 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum 
   ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der 
   Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der 
   Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für 
   Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 17, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)

Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
   und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu 
   unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
   Erweiterung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals der Gesellschaft erreichen (dies entspricht 11.000 
   Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten, wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 
   30. Juli 2012, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugegangen 
   sein: 
 
   RM Rheiner Management AG 
   Vorstand 
   Friesenstraße 50 
   50670 Köln 
   Telefax: 02 21 - 8 20 32 30 
   E-Mail: info@rheiner-management.de 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 
   AktG) 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von 
   einer Erteilung der Auskunft kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 
   AktG genannten Gründen absehen. Unter anderem kann der Vorstand dann 
   die Auskunft verweigern, soweit die Erteilung der Auskunft nach 
   vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
   oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil 
   zuzufügen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126, 127 und 131 AktG sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.rheiner-management.de/aktionaersinfo 
   zugänglich. 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, weitere Informationen 
   sowie die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen finden 
   sich im Internet unter www.rheiner-management.de/aktionaersinfo und 
   können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 220.000,00 und die Anzahl von 
   Stückaktien auf 220.000 mit ebenso vielen Stimmen. 
 
   Köln, im Juli 2012 
 
   RM Rheiner Management AG 
 
   Der Vorstand 
 
   ________________________________________________________________________- 
   ______________________________________________________________________ 
 
   Hinweis zur Hauptversammlung: 
 
   Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 14:30 Uhr. Auf eine 
   Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet. 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
17.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    RM Rheiner Management AG 
                Friesenstraße 50 
                50670 Köln 
                Deutschland 
E-Mail:         info@rheiner-management.de 
Internet:       http://www.rheiner-management.de 
ISIN:           DE0007018707 
WKN:            701870 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
178179 17.07.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 17, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.