Das Landgericht Augsburg hat heute eine weitere Schadensersatzklage von Aktionären gegen die Ex-Manager der Software-Firma Infomatec abgewiesen. Die 7 Anleger hatten Schadensersatz in Höhe von rund 77.000 Euro gefordert. Begründet hatten die Ankläger dies mit angeblich falschen Pflichtmitteilungen des Unternehmens. Als Grund für die Abweisung führte das Gericht an, daß die Kläger nicht glaubhaft darlegen konnten, daß ihnen der Schaden durch die angeblich falschen AdHocs des Unternehmens entstanden sei.
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