Die EM.TV & Merchandising AG hat heute in erster Instanz eine Niederlage vor dem Gericht in Jersey hinnehmen müssen. Demnach habe das Gericht die Feststellungsklage der EM.TV & Merchandising AG, dass das Pfandrecht an den von ihr gehaltenen Anteilen an der Speed Investments Ltd. zugunsten der Formel 1- Banken unwirksam ist, abschlägig beschieden. Die Gesellschaft werde dagegen Berufung einlegen. Die bestehenden Verpflichtungserklärungen, wonach es den Banken untersagt ist, Vollstreckungshandlungen vorzunehmen, blieben demzufolge vorerst bestehen.