Der größte europäische Softwarekonzern SAP
SAP SI hatte am Freitag mitgeteilt, dass SAP das so genannte "Squeeze-Out-Verfahren" zur Zwangsabfindung einleiten will. Nach dem Aktiengesetz kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 Prozent des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen./zb
ISIN DE0007164600 DE0005011118
AXC0043 2005-12-11/20:01
