BRÜSSEL (Dow Jones)--EU-Industriekommissar Günter Verheugen will den uneingeschränkten Handel mit Gütern im Binnenmarkt per Gesetz erzwingen. Eine entsprechende Richtlinie will er nach derzeitiger Planung am 14. Februar vorschlagen. Die Kommission kritisiert seit Jahren, dass nationale Bestimmungen dem freien Warenverkehr immer noch entgegenstünden, obwohl dieses Prinzip bereits im EWG-Vertrag verankert wurde. "Nur eine kleine Zahl von Unternehmen macht vom Binnenmarkt überhaupt Gebrauch", sagte Verheugen kürzlich bei einer Veranstaltung deutscher Wirtschaftsvertreter in Brüssel.
Verheugen erhofft sich von der geplanten Richtlinie einen größeren ökonomischen Effekt als durch das vor kurzem verabschiedete Gesetz zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, da der Güterhandel rund 70% des EU-Binnenmarkts ausmacht.
Ziel der Kommission ist es, dass in Zukunft die nationalen Behörden eines Mitgliedstaats begründen müssen, warum sie ein Produkt aus einem anderen EU-Staat nicht auf den eigenen Markt lassen wollen. Diese Umkehr der Beweislast ist das Kernelement der Richtlinie, deren Entwurf Dow Jones Newswires vorliegt. Auch sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Anlaufstellen für die Fälle einzurichten, in denen einem Produkt tatsächlich der Marktzugang verweigert wird.
Die Richtlinie soll für alle industriell gefertigten Waren oder landwirtschaftlichen Produkte einschließlich Fischerzeugnisse gelten, die in einem Mitgliedstaat ordnungsgemäß hergestellt werden. Die Kommission will eine Liste der betroffenen Güter erstellen und diese auch im Internet zugänglich machen.
Bislang basiert der freie Warenverkehr im EU-Binnenmarkt auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, wenn es sich um Güter handelt, für die es keine harmonisierten Vorgaben auf EU-Ebene gibt - das sind die meisten. Danach kann ein Mitgliedstaat den Verkauf eines in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten Produktes nicht verbieten, auch wenn die Ware nach anderen technischen oder qualitativen Vorschriften hergestellt wurde, als sie für inländische Produkte gelten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie mit dem Schutz der Gesundheit, der Verbraucher oder der Umwelt begründet werden können.
Das Prinzip funktioniere trotz zahlreicher Interpretationsvorgaben oder Fachseminaren nicht, begründet die Kommission ihren Gesetzesvorschlag. Nationale Behörden und Unternehmen hätten oft noch nie etwas davon gehört. In vielen Fällen sei der Bestimmungsstaat auch überzeugt, dass nur mit seinen eigenen Vorschriften Sicherheit zu gewährleisten sei. Zu den häufig betroffenen Bereichen gehören laut Kommission Lebensmittel und Erzeugnisse der Elektrotechnik.
-Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490,
europa.de@dowjones.com
DJG/ang/apo
-0-
Verheugen erhofft sich von der geplanten Richtlinie einen größeren ökonomischen Effekt als durch das vor kurzem verabschiedete Gesetz zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, da der Güterhandel rund 70% des EU-Binnenmarkts ausmacht.
Ziel der Kommission ist es, dass in Zukunft die nationalen Behörden eines Mitgliedstaats begründen müssen, warum sie ein Produkt aus einem anderen EU-Staat nicht auf den eigenen Markt lassen wollen. Diese Umkehr der Beweislast ist das Kernelement der Richtlinie, deren Entwurf Dow Jones Newswires vorliegt. Auch sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Anlaufstellen für die Fälle einzurichten, in denen einem Produkt tatsächlich der Marktzugang verweigert wird.
Die Richtlinie soll für alle industriell gefertigten Waren oder landwirtschaftlichen Produkte einschließlich Fischerzeugnisse gelten, die in einem Mitgliedstaat ordnungsgemäß hergestellt werden. Die Kommission will eine Liste der betroffenen Güter erstellen und diese auch im Internet zugänglich machen.
Bislang basiert der freie Warenverkehr im EU-Binnenmarkt auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, wenn es sich um Güter handelt, für die es keine harmonisierten Vorgaben auf EU-Ebene gibt - das sind die meisten. Danach kann ein Mitgliedstaat den Verkauf eines in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten Produktes nicht verbieten, auch wenn die Ware nach anderen technischen oder qualitativen Vorschriften hergestellt wurde, als sie für inländische Produkte gelten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie mit dem Schutz der Gesundheit, der Verbraucher oder der Umwelt begründet werden können.
Das Prinzip funktioniere trotz zahlreicher Interpretationsvorgaben oder Fachseminaren nicht, begründet die Kommission ihren Gesetzesvorschlag. Nationale Behörden und Unternehmen hätten oft noch nie etwas davon gehört. In vielen Fällen sei der Bestimmungsstaat auch überzeugt, dass nur mit seinen eigenen Vorschriften Sicherheit zu gewährleisten sei. Zu den häufig betroffenen Bereichen gehören laut Kommission Lebensmittel und Erzeugnisse der Elektrotechnik.
-Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490,
europa.de@dowjones.com
DJG/ang/apo
-0-
© 2007 Dow Jones News
