BERLIN (Dow Jones)--Bereits vor einer Anhörung am Mittwoch haben Wirtschaftsverbände Änderungen an den Regierungsplänen zur Einführung börsennotierter Immobiliengesellschaften (REITs) in Deutschland verlangt. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen forderte am Dienstag in Berlin, im Interesse der Anleger ein langfristiges und nachhaltiges Wirtschaften von REIT-Gesellschaften zu gewährleisten. "Über eine 90-prozentige Ausschüttung des Gewinnes - so wie vom Gesetzgeber bislang vorgesehen - kann sich der Anleger auf Dauer nur freuen, wenn sie nicht zu Lasten der Bestandspflege erfolgt.
Zu einem solchen Substanzverzehr kann der hohe Renditedruck die Gesellschaften jedoch leicht zwingen", warnte GdW-Präsident Lutz Freitag. Dringend notwendig ist laut GdW, den Gesetzentwurf so zu ergänzen, dass eine ausreichende Innenfinanzierung des REIT-Unternehmens möglich wird. "Die Unternehmen müssen durch zweckgebundene Rücklagen Mittel für den Bestandserhalt ansammeln können, ohne dass in diesem Fall die Ausschüttungsverpflichtung greift", erklärte Freitag.
Kritisch sieht der GdW auch die im bisherigen Entwurf enthaltene Möglichkeit, zusätzlich zum erwirtschafteten Gewinn sogar Abschreibungen auf Immobilien ausschütten zu lassen.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) forderte am Dienstag die Einbeziehung aller Wohnimmobilien in den Anwendungsbereich des Gesetzes. "Sollten deutsche REITs Wohnimmobilien nur beschränkt erwerben dürfen, könnten entsprechende Bestände nur in ausländische REIT-Vehikel eingebracht werden", sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos. "Unsere europäischen und internationalen Konkurrenten würden hierdurch gestärkt, der Standort Deutschland in einem wichtigen Innovationsfeld zurückgeworfen", warnte er. Der VÖB fordere daher nachdrücklich, REITs für Wohn- und Gewerbeimmobilien uneingeschränkt zuzulassen.
Unterdessen wird auch vor möglichen EU-rechtlichen Problemen des REITs-Gesetzes gewarnt. So sollen neben der nur deutschen Gesellschaften vorbehaltenen Steuerbefreiung auch die Höchstbeteiligungsquote von 10% und die Anwendung der Exit-Tax ausschließlich auf deutsche REITs und Offene Immobilienfonds als Diskriminierung vergleichbarer Unternehmen aus anderen EU-Staaten ausgelegt werden können.
"Die Exit tax als Sonderbehandlung für Immobilienbestände, die in REITs oder OIF eingebracht werden, ist rechtlich problematisch", sagte der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick Dow Jones Newswires. "Ich glaube nicht, dass diese Diskriminierung juristisch haltbar ist", hob er hervor. Ähnliches gelte für die Steuerbegünstigung bei der laufenden Besteuerung für inländische im Vergleich zu ausländischen REITs. Schick forderte, die vorgesehene Regelung zur Exit tax zu streichen. "Zwar gibt es keine steuerliche Förderung der Einbringung, dafür gibt es aber mehr Rechtssicherheit", erklärte Schick.
Erst am Montag hatte der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg, erklärt, die Union mache sich weiterhin für die Integration der Wohnimmobilie in das REIT-Gesetz stark. Über die Frage der Wohnimmobilien hinaus sehe die Union auch "Beratungsbedarf" für die Wiederaufnahme einer Regelung zur Auflösung der so genannten "EK02"-Bestände ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, zum Begünstigtenkreis der vorgesehenen "Exit tax" sowie den Bedingungen für deren Inanspruchnahme, zur Behandlung vorbelasteter Ausschüttungen der REIT-AG und auch über die Instrumente zur Sicherstellung der Beteiligungsgrenze von 10%, hatte Dautzenberg gesagt.
Bei der Anhörung am Mittwoch im Bundestags-Finanzausschuss wollen zahlreiche Verbände und Steuerexperten laut ihren Stellungnahmen hierfür noch Änderungen an den Regelungen verlangen. Auf Detailkritik stößt bei ihnen neben der geplanten zehnjährigen Vorbesitzzeit unter anderem auch die vorgesehene Beteiligungsobergrenze von 10%. Auf Basis der Anhörung will der Bundestag das REIT-Gesetz laut Dautzenberg voraussichtlich am 23. März beschließen. Eine Zustimmung des Bundesrates soll demnach am 11. Mai erfolgen.
REITs sind börsennotierte Aktiengesellschaften mit Steuervergünstigungen, die unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Sie müssen 75% des Vermögens in Immobilien halten und 75% der Erträge mit Immobilien erzielen. Laut Gesetzentwurf müssen die deutschen REITs mindestens 90% ihrer Gewinne an die Anteilseigner ausschütten, wo sie mit dem persönlichen Satz versteuert werden. Hingegen werden REITs auf Gesellschafterebene von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit. Für Veräußerungsgewinne aus stillen Reserven, die in einen REIT eingebracht werden, ist im Rahmen einer "Exit tax" ein auf drei Jahre befristeter Steuernachlasses von 50% auf den Wertansatz vorgesehen.
Zudem will die Regierung die direkte Beteiligung eines Anlegers an REITs auf 10% begrenzen. Die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zunächst geplante Einbeziehung von Wohnimmobilien war auf umfangreiche Kritik in der SPD-Fraktion gestoßen. Nach dem Entwurf für das rückwirkend zum 1. Januar 2007 geplanten Gesetz sollen deshalb alle vor diesem Datum erbauten Wohnimmobilien Bestandsschutz genießen und nicht in REITs einbezogen werden können. Nach dem 1. Januar 2007 errichtete Neubauten, die mindestens zur Hälfte gewerblich genutzt werden, sollen hingegen durch eine REIT-AG erworben werden können.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com (Simon Steiner hat an diesem Bericht mitgewirkt)
DJG/ank/hab
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Zu einem solchen Substanzverzehr kann der hohe Renditedruck die Gesellschaften jedoch leicht zwingen", warnte GdW-Präsident Lutz Freitag. Dringend notwendig ist laut GdW, den Gesetzentwurf so zu ergänzen, dass eine ausreichende Innenfinanzierung des REIT-Unternehmens möglich wird. "Die Unternehmen müssen durch zweckgebundene Rücklagen Mittel für den Bestandserhalt ansammeln können, ohne dass in diesem Fall die Ausschüttungsverpflichtung greift", erklärte Freitag.
Kritisch sieht der GdW auch die im bisherigen Entwurf enthaltene Möglichkeit, zusätzlich zum erwirtschafteten Gewinn sogar Abschreibungen auf Immobilien ausschütten zu lassen.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) forderte am Dienstag die Einbeziehung aller Wohnimmobilien in den Anwendungsbereich des Gesetzes. "Sollten deutsche REITs Wohnimmobilien nur beschränkt erwerben dürfen, könnten entsprechende Bestände nur in ausländische REIT-Vehikel eingebracht werden", sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos. "Unsere europäischen und internationalen Konkurrenten würden hierdurch gestärkt, der Standort Deutschland in einem wichtigen Innovationsfeld zurückgeworfen", warnte er. Der VÖB fordere daher nachdrücklich, REITs für Wohn- und Gewerbeimmobilien uneingeschränkt zuzulassen.
Unterdessen wird auch vor möglichen EU-rechtlichen Problemen des REITs-Gesetzes gewarnt. So sollen neben der nur deutschen Gesellschaften vorbehaltenen Steuerbefreiung auch die Höchstbeteiligungsquote von 10% und die Anwendung der Exit-Tax ausschließlich auf deutsche REITs und Offene Immobilienfonds als Diskriminierung vergleichbarer Unternehmen aus anderen EU-Staaten ausgelegt werden können.
"Die Exit tax als Sonderbehandlung für Immobilienbestände, die in REITs oder OIF eingebracht werden, ist rechtlich problematisch", sagte der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick Dow Jones Newswires. "Ich glaube nicht, dass diese Diskriminierung juristisch haltbar ist", hob er hervor. Ähnliches gelte für die Steuerbegünstigung bei der laufenden Besteuerung für inländische im Vergleich zu ausländischen REITs. Schick forderte, die vorgesehene Regelung zur Exit tax zu streichen. "Zwar gibt es keine steuerliche Förderung der Einbringung, dafür gibt es aber mehr Rechtssicherheit", erklärte Schick.
Erst am Montag hatte der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg, erklärt, die Union mache sich weiterhin für die Integration der Wohnimmobilie in das REIT-Gesetz stark. Über die Frage der Wohnimmobilien hinaus sehe die Union auch "Beratungsbedarf" für die Wiederaufnahme einer Regelung zur Auflösung der so genannten "EK02"-Bestände ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, zum Begünstigtenkreis der vorgesehenen "Exit tax" sowie den Bedingungen für deren Inanspruchnahme, zur Behandlung vorbelasteter Ausschüttungen der REIT-AG und auch über die Instrumente zur Sicherstellung der Beteiligungsgrenze von 10%, hatte Dautzenberg gesagt.
Bei der Anhörung am Mittwoch im Bundestags-Finanzausschuss wollen zahlreiche Verbände und Steuerexperten laut ihren Stellungnahmen hierfür noch Änderungen an den Regelungen verlangen. Auf Detailkritik stößt bei ihnen neben der geplanten zehnjährigen Vorbesitzzeit unter anderem auch die vorgesehene Beteiligungsobergrenze von 10%. Auf Basis der Anhörung will der Bundestag das REIT-Gesetz laut Dautzenberg voraussichtlich am 23. März beschließen. Eine Zustimmung des Bundesrates soll demnach am 11. Mai erfolgen.
REITs sind börsennotierte Aktiengesellschaften mit Steuervergünstigungen, die unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Sie müssen 75% des Vermögens in Immobilien halten und 75% der Erträge mit Immobilien erzielen. Laut Gesetzentwurf müssen die deutschen REITs mindestens 90% ihrer Gewinne an die Anteilseigner ausschütten, wo sie mit dem persönlichen Satz versteuert werden. Hingegen werden REITs auf Gesellschafterebene von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit. Für Veräußerungsgewinne aus stillen Reserven, die in einen REIT eingebracht werden, ist im Rahmen einer "Exit tax" ein auf drei Jahre befristeter Steuernachlasses von 50% auf den Wertansatz vorgesehen.
Zudem will die Regierung die direkte Beteiligung eines Anlegers an REITs auf 10% begrenzen. Die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zunächst geplante Einbeziehung von Wohnimmobilien war auf umfangreiche Kritik in der SPD-Fraktion gestoßen. Nach dem Entwurf für das rückwirkend zum 1. Januar 2007 geplanten Gesetz sollen deshalb alle vor diesem Datum erbauten Wohnimmobilien Bestandsschutz genießen und nicht in REITs einbezogen werden können. Nach dem 1. Januar 2007 errichtete Neubauten, die mindestens zur Hälfte gewerblich genutzt werden, sollen hingegen durch eine REIT-AG erworben werden können.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com (Simon Steiner hat an diesem Bericht mitgewirkt)
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