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TriParcus AG: Neues KWK-Gesetz im Bundestag verabschiedet

DJ TriParcus AG: Neues KWK-Gesetz im Bundestag verabschiedet

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  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer 
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen 
  verantwortlich. 
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Die TriParcus AG sieht sich in Ihrer strategischen Ausrichtung durch die 
Überarbeitung des EEG nachdrücklich bestätigt. 
 
Am  6. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 
verabschiedet. 
Das neue KWK-Gesetz stellt eine deutliche Erweiterung des bestehenden 
KWK-Gesetzes dar. 
Die neuen Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 
2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen. Wichtigste Änderungen 
sind: 
 
- KWK-Strom ist vom Netzbetreiber vorrangig abzunehmen und ist nun dem Strom aus 
EEG-Anlagen von der Wertigkeit gleich gestellt 
 
- die bisherige Förderobergrenze von 2 MW wurde aufgehoben 
 
- zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen, den der 
Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über "private" Netze an seine 
Kunden liefert, 
 
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für den 
erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh - und zwar zehn Jahre ab 
Aufnahme des Dauerbetriebes 
 
 - KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW erhalten einen Zuschlag 
von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für 30 000 
Volllastbetriebsstunden, für KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes ist der 
Förderzeitraum auf 4 Betriebsjahre (maximal 30 000 Volllastbetriebsstunden) 
begrenzt 
 
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 2 MW erhalten einen Zuschlag 
von 1,5 Cent/kWh (30.000 Volllastbetriebsstunden) 
 
- BHKW-Anlagen einer höheren Leistungsstufe erhalten ähnlich wie beim EEG die 
höheren Vergütungssätze der unteren Leistungsstufe anteilig vergütet 
 
- der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wird mit einem Zuschlag von bis zu 60 Euro 
pro Meter Trassenlänge gefördert 
 
Weitere Informationen zum KWK-Gesetz werden wir in unseren 
Unternehmensnachrichten natürlich regelmäßig zur Verfügung stellen. 
 
Die TriParcus errichtet und betreibt als einer der ersten Anbieter seiner Art 
Blockheizkraftwerke für Kunden mit hohem thermischen Energiebedarf. Der Kunde 
erhält die von ihm benötigte thermische Energie zu sehr günstigen Konditionen. 
Der mit der Anlage gewonnene Strom wird von den TriParcus Tochtergesellschaften 
ins Stromnetz eingespeist. Da die Kraftwerke mit Pflanzenölen betrieben werden 
und somit eine umweltschonende Alternative zur herkömmlichen Energiegewinnung 
darstellen, werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 20 Jahre garantierte 
Einspeisevergütungen erzielt. Mittelfristig wird von der TriParcus AG eine 
Ausdehnung auf den internationalen Markt angestrebt. 
 
Die Aktien der TriParcus AG (WKN: A0M9XB, ISIN: CH0036148366) werden im 
Frankfurter Freiverkehr (Parketthandel) sowie im Xetra gehandelt. 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 16, 2008 14:01 ET (18:01 GMT)

© 2008 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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