AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG:
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
24.07.2008
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Veröffentlichung nach § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2004 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, fehlerhaft sind:
1. Bei dem Objekt Rheda Wiedenbrück, Heiligenhäuschenweg 69, wurde von der Gesellschaft im Hinblick auf den Leerstand ab dem 01.06.2004 aufgrund einer überschläglichen Bewertung zum 31.12.2004 ein Ertragswert von ca. TEUR 1.001, bei einem Restbuchwert vor AfA von TEUR 1.441 ermittelt. Dem Objekt ist, gestützt auf Bewertungsgutachten von Sachverständigen, ein Wert von TEUR 530 beizulegen. Es hätte eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 470 vorgenommen werden müssen.
Hierzu wurde im Anhang unter Sachanlagevermögen eine außerplanmäßige Abschreibung von TEUR 275 dargestellt. Es wurde aber nicht dargestellt, das der Wertunterschied tatsächlich TEUR 440 beträgt und die fehlenden TEUR 165 mit den Normalabschreibungen in den nächsten 5 Jahren verrechnet werden. Im Anhang müssen nach § 284 HGB die Bewertungsmethoden angegeben werden. Im Hinblick auf die kritische Situation des Unternehmens halten wir eine derartige Angabe für erforderlich.
2. Angaben im Lagebericht
Die wesentlichen Vermietungsrisiken sind aus dem Lagebericht nicht erkennbar. Nur unter Einbeziehung des Vorwortes des Vorstandes außerhalb des Lageberichts ist das wesentliche Risiko, nämlich der Leerstand eines Objektes für den Leser erkennbar. Die Risikobericht- erstattung ist im Lagebericht aus Gründen der Klarheit in einer geschlossenen Darstellungvorzunehmen (vgl. DRS 5, Tz. 30).
Es fehlt die Darstellung der Risikoziele und angewandten Risiko- methoden der Gesellschaft (Risikomanagement) gemäß § 289 Abs. 2 Zi. 2 HGB.
Die Angaben zum Going-Concern sind nicht vollständig, da es bei einer Bewertung der Immobilien aufgrund einer weiteren Ver- schlechterung der Vermietungssituation auch zu einer Überschuldung kommen kann.
Des Weiteren sind in die Risikoberichterstattung die beiden Tochtergesellschaften aufzunehmen, da deren wirtschaftliche Verhältnisse sich weiterhin ungünstig entwickeln und die AREAL gegenüber einer dieser Gesellschaften zugunsten eines Kreditinstitutes eine Mithaftung von EUR 1,1 Mio. übernommen hat.
3. Angaben der Vergütung des Vorstandes im Anhang der AREAL AG
Das Vorstandsmitglied erhält Direktbezüge von der Konzernober- gesellschaft und diese Bezüge werden im Rahmen des Dienst- leistungsvertrages (§ 4) im einzelnen spezifiziert und die AREAL belastet. Nach Tz. 169 zu § 285 HGB Beckscher Bilanzkommentar sind diese Beträge als Vorstandsbezüge anzugeben(vgl. hierzu ADS § 285 Anm. 172).
Begründung
I.
Bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG handelt es sich um ein Unternehmen, dessen Aktien an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind.
Die DPR führte bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG vom 09.03.2006 bis 01.04.2008 eine Prüfung im Sinne des § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB (Stichprobenprüfung) durch. Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2004 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004. Zum Zeitpunkt der Prüfungseinleitung war der Jahresabschluss zum 31.12.2004 der zuletzt festgestellte.
Die DPR hat mit Kammersitzung vom 20.03.2008 festgestellt, dass der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2004 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 der AREAL Immobilien und Vermietungs-AG fehlerhaft sind und dem Unternehmen das Ergebnis der Stichprobenprüfung unter Angabe der Begründung für diese Feststellung mitgeteilt. Als Fehler wurde dabei das bereits im Tenor erwähnte Prüfungsergebnis festgestellt. Hiervon setzte die DPR die AREAL Immobilien und Vermietungs-AG durch Schreiben vom 01.04.2008 in Kenntnis und bat zugleich um Mitteilung, ob das Unternehmen mit dem Ergebnis der Prüfung einverstanden sei.
Mit Schreiben vom 08.05.2008 teilte die DPR nach § 342b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 HGB mit, dass sie als Ergebnis der Prüfung die Rechnungslegung als fehlerhaft ansieht und dass sich die AREAL Immobilien und Vermietungs-AG mündlich gegenüber der DPR mit dem Prüfungsergebnis einverstanden erklärt hat.
Mit Schreiben vom 14.05.2008 wurde das Unternehmen angehört und ihm gemäß § 37q Abs. 2 Satz 3 WpHG bis zum 02.06.2008 Gelegenheit gegeben, berechtigte Interessen vorzutragen, die gegen eine Fehlerveröffentlichung sprechen. Von dieser Möglichkeit hat das Unternehmen keinen Gebrauch gemacht.
II.
1. Die Areal Immoblien und Vermietungs-AG unterlag gemäß §§ 342b ff. HGB, §§ 37n ff. WpHG zum Prüfungszeitpunkt mit dem zuletzt festgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht den Vorschriften über die Bilanzkontrolle. Bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG handelt es sich um ein Unternehmen, dessen Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Das Unternehmen hat für den Abschlussstichtag 31.12.2004 gemäß §§ 238 ff., 289 HGB einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufgestellt.
Nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG ist anzuordnen, dass der von der DPR im Einvernehmen mit der AREAL Immobilien und Vermietungs-AG festgestellte Fehler samt den wesentlichen Teilen der Begründung der Feststellung durch das Unternehmen bekannt zu machen ist.
Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung ausnahmsweise nicht bestehen sollte.
2. Ein Antrag nach § 37q Abs. 2 Satz 3 WpHG wurde vom Unternehmen nicht gestellt. Vorliegend sind damit keine durchgreifenden Gründe vorgetragen, noch sonst ersichtlich, aus denen sich über die mit einer Veröffentlichung eines Rechnungslegungsfehlers typischerweise verbundenen Nachteile hinaus weitere berechtigte Interessen für das Unternehmen ergebnen.
24.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch Emittent: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG Alfredstraße 163 45131 Essen Deutschland Internet:
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ISIN DE0006296007
AXC0179 2008-07-24/17:29
