Hamburg (ots) - Der NDR Verwaltungsrat hat Horst Brendel (54) heute in Hamburg zum neuen Datenschutzbeauftragten für den Sender berufen. Brendel wird diese Aufgabe mit sofortiger Wirkung wahrnehmen. Der bisherige Datenschutzbeauftragte Maximilian Merten war im Juli 2008 gestorben.
Volljurist Brendel, geboren in Hann. Münden (Landkreis Göttingen), ist im Hauptberuf stellvertretender NDR Justitiar und im NDR Justitiariat u. a. als Experte für Arbeitsrecht tätig.
Hartmut Tölle, Vorsitzender des NDR Verwaltungsrats: "Als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen muss der NDR beim sensiblen Thema Datenschutz besonders umsichtig und verantwortungsvoll agieren. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass Horst Brendel im NDR ein guter Anwalt dieser Sache sein wird."
Die Bedeutung des Datenschutzes für den Norddeutschen Rundfunk sowie die Rechte und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in den Paragraphen 41 und 42 des NDR-Staatsvertrags festgelegt. Besonderen gesetzlichen Schutz genießen danach u. a. personenbezogene Daten, die gespeichert und verarbeitet werden, aber auch Daten, mit denen der NDR journalistisch-redaktionell arbeitet.
21. November 2008
Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2
Pressekontakt: NDR Norddeutscher Rundfunk NDR Presse und Information Telefon: 040 / 4156 - 2300 Fax: 040 / 4156 - 2199
Volljurist Brendel, geboren in Hann. Münden (Landkreis Göttingen), ist im Hauptberuf stellvertretender NDR Justitiar und im NDR Justitiariat u. a. als Experte für Arbeitsrecht tätig.
Hartmut Tölle, Vorsitzender des NDR Verwaltungsrats: "Als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen muss der NDR beim sensiblen Thema Datenschutz besonders umsichtig und verantwortungsvoll agieren. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass Horst Brendel im NDR ein guter Anwalt dieser Sache sein wird."
Die Bedeutung des Datenschutzes für den Norddeutschen Rundfunk sowie die Rechte und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in den Paragraphen 41 und 42 des NDR-Staatsvertrags festgelegt. Besonderen gesetzlichen Schutz genießen danach u. a. personenbezogene Daten, die gespeichert und verarbeitet werden, aber auch Daten, mit denen der NDR journalistisch-redaktionell arbeitet.
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