DJ press1.de/Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung
Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung
(press1) - 1. Dezember 2008 - Vier Millionen Deutsche werden bis zum
Jahresende ihre Autoversicherung gewechselt haben. Da teure Anbieter bis
zum vierfachen Beitrag verlangen, macht das auch Sinn.
"Die meisten können immer noch wechseln, auch wenn sie den regulären
Kündigungstermin verpasst haben. Eigentlich war dieser am 30.11. vorbei".
Peter Föll, Vorstand der ino24 AG, weist auf das Sonderkündigsrecht hin.
Dieses greift, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht hat. "Ob der
Beitrag erhöht wurde, erkennt der Verbraucher oft gar nicht. Findige
Versicherer verstecken den "Vergleichsbeitrag" oft so gut, dass der Kunde
diesen gar nicht findet. Wenn der neue Beitrag höher liegt als der
Vergleichsbeitrag, können Sie bis zu 4 Wochen nach Erhalt der neuen
Rechnung kündigen".
Unter http://www.ino24.de bietet ino24 einen KFZ-Vergleichsrechner an,
über den jeder Verbraucher einen Preis- und Leistungsvergleich für allen
gängigen Versicherungen machen kann. "So ein Vergleich dauert maximal 10
Minuten und spart schnell ein paar Hundert Euro pro Jahr".ino24 ist eine
Beteiligung der Hubert Burda Media und wurde 1987 gegründet. Peter Föll
ist Gründer und heutiger Vorstand der ino24 AG.
Weitere Informationen:
ino24 AG
Peter Föll
Riedbachstr. 5
74385 Pleidelsheim
Telefon: 07144-8080
E-Mail: mailto:presse@ino24.de
Web: http://www.ino24.de
Dies ist eine Mitteilung von press1.de. Für den Inhalt ist ausschließlich press1.de verantwortlich. Rückfragen zu dieser Originaltext-Meldung richten Sie bitte ausschließlich an das jeweils herausgebende Unternehmen.
/p>
(END) Dow Jones Newswires
December 01, 2008 10:00 ET (15:00 GMT)
© 2008 Dow Jones News
