Bremen (ots) - Jetzt wird's ernst für Finanzadlige, die darauf vertrauten, bei Entdeckung illegaler Transaktionen fällige Strafen mal eben aus der Portokasse zu bezahlen. Vorbei die Zeiten, da die Richter bei einem Steuerschaden von acht Millionen Euro zwei Jahre auf Bewährung vergeben - wie jüngst einem Kaufmann in der Liechtenstein-Affäre. Nun droht der Knast. Auch wird es schwieriger für f(w)indige Anwälte, im Hinterzimmer mit den Richtern Strafbefehle auszuhandeln. Künftig soll zwingend öffentlich verhandelt werden, wenn der Betrug am Staat die Millionengrenze erreicht. Auch das erhöht die Schwelle zur Steuerhinterziehung: Wer will schon gerne am öffentlichen (Gerichts-)Pranger stehen? Gewiss, nicht jede Strafverschärfung verbessert die Prävention und verhindert Kriminalität. Doch gehen Straftäter im Finanzsektor in aller Regel präzise kalkulierend vor - und schätzen auch die möglichen Folgen ab. Die werden künftig schmerzhafter sein.
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