Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot hält das Apothekengesetz in Deutschland für zulässig. Der Generalanwalt sehe in der eingeschränkten Niederlassungsfreiheit keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom Dienstag. Die Einschränkung sei nach Ansicht von Bot gerechtfertigt, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen zu können. Damit empfiehlt der Generalanwalt, an dem derzeitigen Apothekengesetz festzuhalten. Dieses besagt, dass nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben dürfen. Sie dürfen zudem maximal drei Filialen besitzen.
In einer ersten Stellungnahme sagte Celesio-Chef Fritz Oesterle:
"Mit dem Schlussantrag sind wir der endgültigen Entscheidung des
EuGH ein Stück näher gekommen." Der Europäische Gerichtshof werde
mit seinem Urteil die weitere Entwicklung des deutschen
Apothekenmarktes vorgeben. Celesio werde sich dann dementsprechend
künftig ausrichten. Die im MDAX
ÜBERRASCHENDES VOTUM
Mit seinem Plädoyer erstaunte Bot die meisten Experten. Sie hatten damit gerechnet, dass der Generalanwalt für einen Wegfall des Fremd- und Mehrbesitzverbotes plädieren würde. "Es ist schon überraschend, dass die Sicherheit der Versorgung der Patienten im Vergleich zur Einschränkung der Niederlassungsfreiheit so in den Vordergrund gerückt wird", sagte der auf den Pharmamarkt spezialisierte Anwalt der US-Rechtsanwaltkanzlei JONES DAY, Peter Homberg. Die Argumentation gehe in die gleiche Richtung wie beim Urteil zu den Krankenhausapotheken in Deutschland. Der Europäische Gerichtshof hatte im September die eingeschränkte Genehmigung für Krankenhausapotheken als zulässig erachtet, weil die Gesundheit der Bevölkerung besonders hoch zu werten sei.
Das Votum des EuGH-Generalanwalts gilt als eine Art
Vorentscheidung, denn der Europäische Gerichtshof in Luxemburg folgt
in neun von zehn Fällen der Empfehlung. Mit einem Urteil wird
spätestens bis zum Herbst 2009 gerechnet. An dieser Entscheidung
werden sich in der Folge die deutschen Behörden orientieren. Vor dem
EuGH wird derzeit über eine Klage mehrerer Inhaber saarländischer
Apotheken gegen das Saarland verhandelt. Der damalige saarländische
Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) hatte im Sommer 2006 der
niederländischen Versandapotheke und Celesio-Tochter
Bislang dürfen in Deutschland nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen. Ebenfalls verhandelt wird über ein ähnliches Fremdbesitzverbot in Italien./ne/sb
ISIN DE000CLS1001
AXC0100 2008-12-16/13:07
