Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg hat den bundesweiten Post-Mindestlohn von 8,00
bis 9,80 Euro pro Stunde gekippt. Das Gericht wies am Donnerstag
eine Berufungsklage des Bundesarbeitsministeriums ab. Mit der
Mindestlohnverordnung habe das Ministerium seine gesetzliche
Ermächtigung überschritten. Schon in erster Instanz hatte das
Berliner Verwaltungsgericht im März den Wettbewerbern der Deutschen
Post
ISIN DE0005552004
AXC0201 2008-12-18/17:18
© 2008 dpa-AFX
