Baierbrunn (ots) - Geht ein Kind, das mit Methylphenidat gegen das Hyperaktivitätssyndrom (ADS oder ADHS) behandelt wird auf eine Auslandsreise, benötigt es für das Medikament eine Bescheinigung vom Arzt. Die Substanz fällt nämlich unter das Betäubungsmittelgesetz. Wer sie mit sich führt, benötigt eine Bescheinigung des Arztes, die von Gesundheitsamt oder von der obersten Gesundheitsbehörde des Bundeslandes beglaubigt sein muss, erklärt die Leiterin des sozialpädiatrischen Zentrums der Universitätskinderklinik Freiburg Dr. med. Uta Tacke im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Bei allen Staaten außerhalb des Schengen-Bereiches empfiehlt es sich in jedem Fall, ein entsprechendes Dokument in englischer Sprache mitzuführen und die genauen Bestimmungen bei der Botschaft des Landes zu erfragen. Wem der Aufwand zu hoch ist, sollte mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob die Therapie eventuell für die Zeit des Urlaubs unterbrochen werden kann.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 1/2009 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2
Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.gesundheitpro.de www.wortundbildverlag.de
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