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21.01.2009 | 15:50
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Dow Jones News · Mehr Nachrichten von Dow Jones News

pressehof.de/Praxisinfo - Förderzuschüsse für Praxisberatungen

DJ pressehof.de/Praxisinfo - Förderzuschüsse für Praxisberatungen

Hof/Selbitz - Katja Saalfrank - Praxismanagement - gibt Auskunft über 
mögliche Förderzuschüsse für Arztpraxen, die externe Beratungsleistungen in 
Anspruch nehmen wollen.  Seit dem 01. Juli 2008 sind die bisherigen 
Regelungen erneuert worden, die den Praxisinhabern bis zu 6.000 Euro 
einbringen können. 
 
Hintergrund 
 
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer 
Unternehmen sowie freier Berufe zu verbessern und die Anpassung an 
veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern, erhalten Ärzte 
für eine Praxisberatung Fördermittel vom Staat. Den Zuschuss, den 
Praxisinhaber bis drei Monate nach Abschluss einer Beratung beantragen 
können, stammt teilweise aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zum Teil 
werden die Beratungen auch vom Bund finanziert. 
 
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördergeldern 
 
Die Anforderung für die Beantragung der Fördergelder sind nicht zu schwer zu 
erfüllen: Die Arztpraxis besteht schon seit einem Jahr, es werden weniger 
als 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet oder es sind weniger als 
250 Mitarbeiter in der Praxis beschäftigt. 
 
Welche Beratungsleistungen können gefördert werden? 
 
Die Fördermaßnahmen können für allgemeine Beratungen zu allen 
wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und 
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beantragt werden. Weiterhin 
werden spezielle Beratungen beispielsweise bei der  Einführung oder 
Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems in der Arztpraxis bezuschusst. 
Förderfähig sind  Kooperationsberatungen zur zwischenzeitlichen 
Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre 
Innovationskraft und Leistung zu steigern. Ebenfalls gefördert werden 
Beratungen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes. 
 
Beratung 
 
Wenn ein Berater für die Arztpraxis beauftragt wird, sollte im Vorfeld 
klargestellt sein, dass dieser selbständig tätig ist und mehr als 50 Prozent 
seines Umsatzes mit Unternehmens-/Praxisberatung  erzielt. Daneben muss die 
unternehmensberatende Tätigkeit nachgewiesen werden können, beispielsweise 
anhand von Lebenslauf, beruflichem Werdegang und Gewerbeanmeldung. 
 
Weitere Informationen über Förderzuschüsse für Praxisberatungen: 
www.ks-praxismanagement.de 
 
Pressekontakt: 
 
Katja Saalfrank - Praxismanagement - 
 
Frau Katja Saalfrank 
Schlesierstr. 24 
95180 Selbitz 
Tel. 09280 981595 
Fax 09280 981606 
E-Mail: mail@ks-praxismanagement.de 
www.ks-praxismanagement.de 
 
Firmenportrait: 
 
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die sich stets ändernden Neuerungen 
im Bereich der Leistungsabrechnung und Honorarvergütung lassen den Praxen, 
neben der Behandlung der Patienten, kaum Zeit und Raum für strategisch 
wirtschaftliche Überlegungen, die für das Unternehmen Arztpraxis durchaus 
wichtig sind, angesichts der momentanen Entwicklungen im Bereich der 
Regelleistungsvolumina seit dem 01. Januar 2009. 
 
Das inhabergeführte Unternehmen Katja Saalfrank, Praxismanagement, wurde 
2007 gegründet und sieht seine Aufgabe darin, Praxisinhabern und deren 
Mitarbeitern Unterstützung im Praxisalltag zu bieten. Mithilfe von 
analytischen Beobachtungen der internen Praxisablauforganisation werden 
Möglichkeiten erarbeitet, wie die Arbeitsabläufe optimiert und effizienter 
gestaltet werden können. 
 
Das Fortbildungsangebot von Katja Saalfrank, Praxismanagement, soll den 
Mitarbeitern der Praxis die Möglichkeiten bieten, ihre fachliche Kompetenz 
zu erweitern und den Praxisinhaber durch professionelles Handeln zu 
unterstützen. 
 
Link zur Mitteilung: 
 
http://www.pressehof.de/Pressemitteilungen_n_1.htm&meld=7-2090-Gesundheit-Me 
dizin-Praxisinfo-Foerderzuschuesse-fuer-Praxisberatungen 
 
Dies ist eine Mitteilung von pressehof.de. Für den Inhalt ist ausschließlich 
pressehof.de verantwortlich. 
 
 

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January 21, 2009 08:49 ET (13:49 GMT)


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