Die Koalition will Kurzzeitbeschäftigten den Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern. Die nötige Vorversicherungszeit soll von 12 auf 6 Monate verkürzt werden. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Betroffen wären vor allem Schauspieler und andere Künstler, aber auch andere Beschäftigte mit unregelmäßiger Arbeit.
Grundsätzlich hätten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss Anfang März auf das Vorhaben verständigt. Der Gesetzentwurf soll möglicherweise noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
NICHT FÜR ÜBERDURCHSCHNITTLICH VERDIENENDE KÜNSTLER
Da Künstler typischerweise für kurze Zeit, etwa für ein Filmprojekt beschäftigt würden, sei es ihnen oft nicht möglich, die geforderte Anwartschaftszeit von zwölf Monaten aufzubauen, wird die Neuregelung im Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) begründet. Mit dem Wandel der Arbeitswelt steige auch in Kunst und Kultur die Zahl der in dieser Weise prekär Beschäftigten.
Die neue Regelung solle nur für Personen greifen, die zuletzt ein Jahreseinkommen erzielt haben, das nicht über dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer liegt. So solle vermieden werden, dass Künstler, die überdurchschnittlich viel Geld verdient haben, in arbeitsfreien Zeiten zusätzlich Arbeitslosengeld erhalten. Bei einer früheren Regelung hatte es zu Ärger geführt, dass bekannte Fernsehschauspieler zwischen ihren Engagements von der Arbeitslosenversicherung lebten./sk/DP/he
AXC0036 2009-03-29/16:32
