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14.11.2009 08:57

Verfassungsbeschwerde der ''Frankfurter Rundschau'' im Streit mit Mohnhaupt

Die Tageszeitung "Frankfurter Rundschau" (FR) hat in einem Rechtsstreit mit der früheren Terroristin Brigitte Mohnhaupt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das bestätigte der für die Zeitung tätige Stuttgarter Rechtsanwalt Rüdiger Zuck dem Magazin "Focus". Die FR hatte nach der Freilassung Mohnhaupts im Jahr 2007 berichtet, die einstige Rädelsführerin der Roten Armee Fraktion (RAF) habe eine Namensänderung beantragt. Mohnhaupt, die nach 24 Jahren Haft freigekommen war, verklagte die Zeitung danach auf Unterlassung und bekam in zwei Instanzen recht. Das Oberlandesgericht Hamburg argumentierte, schon der Hinweis auf die geplante Namensänderung erschwere die Resozialisierung der 60-Jährigen. Da ihr bisheriger Name in Deutschland "nicht ganz selten" sei, werde durch eine Berichterstattung über den beantragten neuen Namen die Gefahr, Mohnhaupt als ehemalige Terroristin zu identifizieren, "erheblich vergrößert". FR-Anwalt Zuck dagegen sieht durch die bisherigen Urteile die Pressefreiheit verletzt. Schließlich habe die Zeitung den neuen Namen der Mohnhaupt gar nicht genannt. Dass ihr bisheriger Name sehr wohl "allgemein bekannt" sei, werde ja gerade durch den Wunsch Mohnhaupts nach einer neuen Identität bestätigt. Wenn schon ein Bericht darüber verboten sei, werde es für das einstige RAF-Mitglied möglich, sich unbemerkt von ihrer Vergangenheit zu verabschieden und ihr "Leben wie ein Kleid zu wechseln". Es sei fraglich, ob eine derart bekannte Person einfach aus der Öffentlichkeit verschwinden dürfe.

© 2010 dts Nachrichtenagentur

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