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19.11.2009 20:42

DGAP-IRE: Intertainment AG: Intertainment bleibt in der Verlustzone

DJ DGAP-IRE: Intertainment AG: Intertainment bleibt in der Verlustzone

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG 19.11.2009 Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 19. November 2009 - Die Intertainment AG, München, hat in den 
ersten drei Quartalen 2009 insbesondere aufgrund von Wechselkurseffekten 
und geringen Umsatzerlösen einen gestiegenen Verlust ausgewiesen. 
 
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
Die Vermögenslage ist weiterhin wesentlich von den bilanzierten 
Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA geprägt. 
Diese Forderungen beliefen sich zum 30. September 2009 auf insgesamt 37,9 
Mio. Euro nach 39,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008. Im bisherigen 
Geschäftsjahr 2009 resultiert die Veränderung dieses Bilanzpostens 
ausschließlich auf Wechselkurseffekten. Der Wert des Filmvermögens betrug 
zum Berichtsstichtag unverändert 0,8 Mio. Euro. Die aktiven latenten 
Steuern erhöhten sich aufgrund von Veränderungen bei den Verlustvorträgen 
von 19,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008 auf 20,3 Mio. Euro zum 30. 
September 2009. 
Die Schulden des Konzerns belaufen sich insgesamt auf 60,7 (i.V. 60,1) Mio. 
Euro. Den größten Posten stellen hier unverändert die passiven latenten 
Steuern mit 33,0 Mio. Euro dar. Die Rückstellungen verringerten sich um 2,0 
Mio. Euro auf 14,0 Mio. Euro. Dies resultiert insbesondere aus dem 
Verbrauch der Rückstellung für Rechtsberatungskosten, die im direkten 
Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in USA stehen. Die sonstigen 
Verbindlichkeiten stiegen dagegen von 11,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008 
auf 13,5 Mio. Euro zum 30. September 2009 an. Sie beinhalten im 
Wesentlichen die Darlehensver-pflichtungen gegenüber der MK Medien 
Beteiligungs GmbH. Im Berichts¬zeitraum gewährte die MK Medien Beteiligungs 
GmbH der Intertainment AG weitere Darlehen mit einem Gesamtwert von 1,9 
Mio. Euro. Das Konzerneigenkapital beträgt zum 30. September 2009 -1,3 
(i.V. 0,6) Mio Euro. 
Zum 30. September 2009 verfügte der Intertainment Konzern über 
Zahlungsmittel in Höhe von 57 (i.V. 241) TEuro. Die Liquidität wurde in der 
Berichtsperiode weiterhin insbesondere durch die hohen finanziellen 
Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA belastet. Intertainment 
konnte diese Zahlungen insbesondere aufgrund der Finanzierungsmaßnahmen der 
MK Medien Beteiligungs GmbH leisten. 
Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 liegt ein detaillierter Finanzplan 
vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den 
Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings trotz der 
eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen weiterhin schwierig. Wir weisen 
deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die 
Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht 2008 unter Abschnitt J 
'Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns' genannten 
Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die 
bestandsgefährdenden Risiken, die unverändert zum Konzernabschluss 2008 
fortbestehen. 
Intertainment erzielte zwischen Anfang Januar und Ende September 2009 nur 
noch geringfügige Umsatzerlöse in Höhe von 50 TEuro nach 0,5 Mio. Euro im 
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die aktuellen Umsätze wurden im 3. 
Quartal 2009 erzielt und resultierten aus der Verwertung von Filmrechten 
aus der vorhandenen Filmbibliothek. Aufgrund der laufenden 
Rechtsstreitigkeiten in den USA konnten im Berichtszeitraum, wie bereits in 
der Vorperiode, keine neuen Filmrechte erworben und vermarktet werden. Das 
EBIT des Konzerns beträgt -2,1 Mio. Euro, nach -1,3 Mio. Euro im 
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Den größten Aufwandsposten stellt die 
Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in USA 
dar. Aufgrund der Wechselkursveränderung des Euro zum US-Dollar sind 
hierbei Bewertungsverluste in Höhe von 1,9 Mio. Euro angefallen. Positiv 
wirkten latente Steuerertragsbuchungen mit 0,6 Mio. Euro. 
 
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2009 sowie nach Ende 
des Berichtszeitraums 
Intertainment hat sich in den ersten neun Monaten 2009 unverändert auf die 
laufenden Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA konzentriert. 
Dabei wurden in den jeweiligen Verfahren Fortschritte erzielt. 
 
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank 
Im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank 
konnte Intertainment im Berichtszeitraum die von den Schiedsrichtern 
angeordnete Übergabe des kompletten E-Mail-Verkehrs von Intertainment an 
die Comerica Bank weitestgehend abschließen. Im Juli 2009 begannen darüber 
hinaus die vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden 
Zeugenbefragungen. Der von den Schiedsrichtern im Januar 2009 festgelegte 
Zeitplan für die mündliche Verhandlung konnte nicht eingehalten werden. 
Ursprünglich sollte der 27. Oktober 2009 der erste Verhandlungstag sein und 
der 10. Dezember 2009 der letzte. Im August 2009 änderten die 
Schiedsrichter den Zeitplan und legten den 6. April 2010 als neuen Termin 
für den Beginn der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher 
Verhandlungstermin wird der 14. Mai 2010 sein. 
 
Insolvenzverfahren von Franchise Pictures 
Im Rahmen des Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und anderer an dem 
Budgetbetrug zulasten von Intertainment Beteiligter kam es in den ersten 
Monaten 2009 zu einem Vergleich mit einem Gläubiger über eine 
bevorrechtigte Forderung. Diesem stimmten sowohl der Insolvenzverwalter als 
auch die anderen Gläubiger zu. Der Insolvenzverwalter arbeitete im 
Berichtszeitraum an der Aufstellung des Auszahlungsplans und informierte 
Intertainment darüber, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von ca. 4 
Millionen US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren erwarten könne. Dabei strebt 
der Insolvenzverwalter seinen Angaben zufolge eine erste Teilauszahlung in 
Höhe von rund 50 Prozent des von ihm genannten Gesamtbetrages 
voraussichtlich im ersten Quartal 2010 an. Diese Aussage steht allerdings 
ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere Entwicklung des 
Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit voraussehen lässt. Eine 
komplette Auszahlung ist nach Angaben des Insolvenzverwalters unter anderem 
aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von ebenfalls 
noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen von Schauspielern und 
Produzenten nicht möglich. 
 
Ausblick 
Intertainment wird sich weiterhin darauf konzentrieren, die 
Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA im ersten 
Halbjahr 2010 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der geplante 
Wiederaufbau des operativen Geschäfts ist unverändert vom Ausgang der 
Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment die aus den 
Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige Investitionen 
benötigt. Damit wird Intertainment weiterhin im Geschäftsjahr 2009 erneut 
so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen. 
 
 
Risikobericht 
Der Konzernabschluss zum 30. September 2009 wurde unverändert unter der 
Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') 
aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven 
Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender 
Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine 
geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen 
fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte 
Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan 
abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen 
Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen 
Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes 
der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum 
aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden 
können. Im Einzelnen handelt es sich um: 
- Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA 
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von 
Franchise Pictures 
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der 
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank. 
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, 
ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig 
- wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der 
damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Wir 
verweisen aus diesem Grunde auch ausdrücklich auf unsere Erläuterungen zu 
diesen bestandsgefährdenden Risiken im Lagebericht für das Geschäftsjahr 
2008. Diese Risiken und Beschreibungen gelten unverändert fort. 
 
 
 
19.11.2009  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Intertainment AG 
              Karl-Scharnagl-Ring 7 
              80539 München 
              Deutschland 
Internet:     investor@intertainment.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 19, 2009 14:12 ET (19:12 GMT)



© 2010 Dow Jones News


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