Das Landgericht Aurich hat am Freitag zwei Klagen gegen Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers EWE abgewiesen. Das Oldenburger Unternehmen habe in zulässiger Weise von einem einseitigen Preiserhöhungsrecht Gebrauch gemacht, urteilten die Richter nach Angaben eines Sprechers. Die beiden Kunden aus Ostfriesland forderten vor der Zivilkammer Geld zurück, da sie frühere Preissteigerungen der EWE für ungerechtfertigt hielten. Die beiden Musterklagen galten als richtungsweisend für mehr als 500 weitere Klagen von Privatkunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden./let/DP/nl
AXC0090 2009-12-18/11:50
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