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DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2010 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2010 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.07.2010 15:24 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Rheda-Wiedenbrück 
 
   - ISIN: DE0007775231 - 
   - WKN: 777 523 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Vorzugsaktionäre zu der am Dienstag, dem 24. 
   August 2010, im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße 100, 
   im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, frühestens jedoch ab 
   12.30 Uhr, stattfindenden 
 
   gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 
 
   ein. 
 
   T a g e s o r d n u n g 
 
     1.    Zustimmung zu dem Beschluss der ordentlichen 
           Hauptversammlung vom gleichen Tage über die Schaffung eines 
           neuen Genehmigten Kapitals I sowie eine Satzungsänderung (Top 
           8) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss 
           der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2010 zuzustimmen: 
 
 
           Es wird ein neues Genehmigtes Kapital I in Höhe von EUR 
           5.840.000,00 geschaffen. Hierzu wird § 3 Ziffer 2. der Satzung 
           wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 5.840.000,00 
             durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stammaktien 
             und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bereits 
             ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, 
             gegen Bareinlage bis spätestens zum 24. August 2015 zu 
             erhöhen. 
 
 
             Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der 
             Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der 
             Aktionäre auszunehmen, ferner das Bezugsrecht der Aktionäre 
             bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
             insgesamt EUR 300.000,00 auszuschließen, um die neuen Aktien 
             an Mitarbeiter auszugeben sowie bei gleichzeitiger Ausgabe 
             von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des bestehenden 
             Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen das 
             Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien 
             der anderen Gattung auszuschließen.' 
 
 
 
     2.    Zustimmung zu dem Beschluss der ordentlichen 
           Hauptversammlung vom gleichen Tage über die Schaffung eines 
           neuen Genehmigten Kapitals II sowie eine Satzungsänderung (Top 
           9) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss 
           der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2010 zuzustimmen: 
 
 
           Es wird ein neues Genehmigtes Kapital II in Höhe von EUR 
           1.460.000,00 geschaffen. § 3 Ziffer 3. der Satzung wird hierzu 
           wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           das Grundkapital bis zum 24. August 2015 um bis zu insgesamt 
           EUR 1.460.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer 
           Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- oder 
           Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand 
           ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
           Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
 
 
       a)    sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag 
             ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich 
             unterschreitet, 
 
 
       b)    um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen 
             zu erwerben, wenn der Erwerb des Unternehmens oder der 
             Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft 
             liegt und/oder 
 
 
       c)    soweit dies erforderlich ist, um im gleichen 
             Bezugsverhältnis den Stammaktionären ausschließlich neue 
             Stammaktien und den Vorzugsaktionären ausschließlich neue 
             Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Bezug anzubieten. 
 
 
 
           Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum 
           Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das 
           Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge 
           ausgeschlossen werden. Die Ermächtigung umfasst auch die 
           Befugnis, Vorzugsaktien auszugeben, die den früher 
           ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder 
           des Gesellschaftsvermögens gleichstehen. 
 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung 
           aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.' 
 
 
   Voraussetzungen 
   für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 
   und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind 
   nur diejenigen Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
   nur diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in 
   Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   übermitteln: 
 
           Westag & Getalit AG 
           c/o Commerzbank AG 
           WASHV dwpbank AG 
           Wildunger Straße 14 
           60487 Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 69 5099-1110 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03. 
   August 2010, 00:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), beziehen und 
   der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2010 
   zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Vorzugsaktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
   Vorzugsaktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Vorzugsaktien besitzen und erst danach 
   Vorzugsaktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Vorzugsaktionären Eintrittskarten für die gesonderte 
   Versammlung der Vorzugsaktionäre übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
   Vorzugsaktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Vorzugsaktionäre, die nicht persönlich an der gesonderten Versammlung 
   der Vorzugsaktionäre teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 
   135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedarf die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b 
   BGB). 
 
   Vorzugsaktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf 
   hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen 
   oder Personen möglicherweise eine gesonderte Form der Vollmacht 
   verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
   festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesem Fall mit dem 
   zu Bevollmächtigenden über eine Form der Vollmacht ab. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der gesonderten 
   Versammlung der Vorzugsaktionäre durch den Bevollmächtigten erbracht 
   werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder 
   per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: 
 
   Westag & Getalit AG 
   Investor Relations 
   Hellweg 15 
   33378 Rheda-Wiedenbrück 
   Telefax: +49 5242 17-5603 
   E-Mail: zentral@westag-getalit.de 
 
   Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, die nach der ordnungsgemäßen Anmeldung zugeschickt 
   wird. 
 
   Darüber hinaus bieten wir unseren Vorzugsaktionären an, dass sie sich 
   durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Mitarbeiter der Gesellschaft in der gesonderten Versammlung der 
   Vorzugsaktionäre vertreten lassen können. Vorzugsaktionäre, die von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 06, 2010 09:24 ET (13:24 GMT)

DJ DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: -2-

dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Das auf der Rückseite dieser Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und das gesonderte Formular zur Weisungserteilung, das mit der Eintrittskarte zugeschickt wird, sind ausgefüllt und in Textform ausschließlich an die vorgenannte Anschrift zu senden. Die Unterlagen müssen spätestens am 18. August 2010 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Der Stimmrechtsvertreter ist an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §§ 122 Abs. 2, 138 AktG Aktionäre, d.h. Stamm- und/oder Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Stamm- und/oder Vorzugsaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Westag & Getalit Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, also spätestens bis zum 24. Juli 2010 bis 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: Westag & Getalit AG Vorstand Hellweg 15 33378 Rheda-Wiedenbrück Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis (einschließlich) zur Absendung der Antragstellung gehalten haben. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.westag-getalit.de/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 138 AktG Etwaige Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG von Aktionären, d.h. Stamm- und/oder Vorzugsaktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Westag & Getalit AG Investor Relations Hellweg 15 33378 Rheda-Wiedenbrück Telefax: +49 5242 17-5603 Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die bis mindestens 14 Tage vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, also bis zum 09. August 2010, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.westag-getalit.de/hauptversammlung veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Vorzugsaktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre erforderlich ist. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Vorzugsaktionäre können im Internet unter http://www.westag-getalit.de/hauptversammlung eingesehen werden. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.westag-getalit.de/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG Von den insgesamt 5.720.000 Stückaktien entfallen 2.860.000 auf Stammaktien und 2.860.0000 auf Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind alle 2.860.000 Vorzugsaktien stimmberechtigt, wobei die Stimmrechte aus 265.250 eigenen Vorzugsaktien, die sich derzeit im Besitz der Gesellschaft befinden, gemäß § 71 b AktG ruhen. Die vorgenannte Anzahl der ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre noch verändern. Die Stammaktien sind in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Rheda-Wiedenbrück, im Juli 2010 WESTAG & GETALIT AG Der Vorstand Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung der Westag & Getalit AG zu Punkt 8 und 9 der Tagesordnung sowie an die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre zu Punkt 1 und 2 der Tagesordnung der Westag & Getalit AG am 24. August 2010 gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 und § 203 Absatz 2 AktG Insoweit wird auf die Ausführungen zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen. Rheda-Wiedenbrück, im Juli 2010 WESTAG & GETALIT AG Der Vorstand 06.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Westag & Getalit Aktiengesellschaft Hellweg 15 33378 Rheda-Wiedenbrück Deutschland Telefon: +49 5242 1750 Fax: +49 5242 175603 E-Mail: zentral@westag-getalit.de Internet: http://www.westag-getalit.de ISIN: DE0007775231 WKN: 777523 Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 93612 06.07.2010

(END) Dow Jones Newswires

July 06, 2010 09:24 ET (13:24 GMT)

© 2010 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.