DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.04.2010 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.04.2010 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.03.2010 15:10 Rational Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 ISIN DE0007010803 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, den 21. April 2010, um 10:30 Uhr in der Kongresshalle Augsburg, Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2009, mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs. Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 134.178.438,95 wie folgt zu verwenden: 1. Zahlung einer Dividende von Euro 3,50 je dividendenberechtigter Aktie, Euro 39.795.000,00 2. Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 94.383.438,95 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ermöglicht es der Hauptversammlung, über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu beschließen (§ 120 Absatz 4 AktG). Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2009 als Teil des Corporate Governance Berichts veröffentlicht ist. Der Corporate Governance Bericht ist Bestandteil der Unterlagen, die im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/corporate-governance und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung (Aufhebung des genehmigten Kapitals) § 4 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung enthalten das Genehmigte Kapital I und das Genehmigte Kapital II. Die zeitlich befristeten Ermächtigungen zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I und II sind abgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: '§ 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 der Satzung werden ersatzlos gestrichen. Der bisherige § 4 Abs. 4 der Satzung wird zu § 4 Abs. 2.' 8. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Hauptversammlung) Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sind die aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung sowie die Regelungen zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten geändert worden. Die Satzung der Gesellschaft soll an den neuen Stand angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 13 Abs. 2 bis Abs. 6 der Satzung werden geändert und wie folgt neu gefasst: 2. Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach Absatz 3. 3. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat, falls die Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat einberufen wird. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist jeweils nicht mitzurechnen. 4. Für den Nachweis der Berechtigung nach Absatz (3) reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. 5. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 6. Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden in der Einberufung der Hauptversammlung bestimmt. § 135 Aktiengesetz bleibt unberührt. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 31. März 2010, 00:00 Uhr beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 14. April 2010 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):
RATIONAL AG
c/o Bayern LB
dwpbank WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Fax: 089 / 588 00 - 5014
E-Mail: hauptversammlungen@dwpbank.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für
die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie Vollmachts- und
Weisungsformulare mit weiteren Erläuterungen übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern.
III. Bedeutung des Nachweisstichtags
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach Anmeldung
weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
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