Vaduz (ots) - Vaduz, 16. März (pafl) - In ihrer Sitzung vom 15.
März hat die Regierung die Verordnung über die
Arbeitslosenversicherung abgeändert und damit die Dauer für den Bezug
der Kurzarbeit von bisher 18 auf 24 Monate innerhalb von 2 Jahren
erhöht. Weiters wird eine Wartefrist von 6 Monaten eingeführt, bevor
ein Betrieb nach ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten
Kurzarbeitsentschädigung abermals einen Anspruch geltend machen kann.
Die abgeänderte Verordnung wird auf den 1. Juni 2010 in Kraft treten.
"In den letzten Monaten haben wir gesehen, dass das Instrument der
Kurzarbeit hervorragend funktioniert hat. Die wirtschaftlich bedingte
Kurzarbeit sank kontinuierlich von über 3'000 Betroffenen auf 877.
Gleichzeitig stieg die Arbeitslosigkeit nur gering an", betont
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Mit dem Instrument der
Kurzarbeit konnten damit viele Menschen vor einer Arbeitslosigkeit
bewahrt werden und gleichzeitig mussten sich die Betriebe
auftragsbedingt nicht von langjährigen und hochqualifizierten
Arbeitnehmern trennen.
Da die konjunkturelle Lage schwierig einzuschätzen bleibt, ist es
der Regierung ein Anliegen, durch die neue Regelung den Unternehmen
eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sodass möglichst wenig
Personal abgebaut werden muss.
Die Kosten für einen Mitarbeitenden, der Kurzarbeitsentschädigung
bezieht, sind in der Regel geringer als die Kosten für eine
ganzarbeitslose Person.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09
März hat die Regierung die Verordnung über die
Arbeitslosenversicherung abgeändert und damit die Dauer für den Bezug
der Kurzarbeit von bisher 18 auf 24 Monate innerhalb von 2 Jahren
erhöht. Weiters wird eine Wartefrist von 6 Monaten eingeführt, bevor
ein Betrieb nach ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten
Kurzarbeitsentschädigung abermals einen Anspruch geltend machen kann.
Die abgeänderte Verordnung wird auf den 1. Juni 2010 in Kraft treten.
"In den letzten Monaten haben wir gesehen, dass das Instrument der
Kurzarbeit hervorragend funktioniert hat. Die wirtschaftlich bedingte
Kurzarbeit sank kontinuierlich von über 3'000 Betroffenen auf 877.
Gleichzeitig stieg die Arbeitslosigkeit nur gering an", betont
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Mit dem Instrument der
Kurzarbeit konnten damit viele Menschen vor einer Arbeitslosigkeit
bewahrt werden und gleichzeitig mussten sich die Betriebe
auftragsbedingt nicht von langjährigen und hochqualifizierten
Arbeitnehmern trennen.
Da die konjunkturelle Lage schwierig einzuschätzen bleibt, ist es
der Regierung ein Anliegen, durch die neue Regelung den Unternehmen
eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sodass möglichst wenig
Personal abgebaut werden muss.
Die Kosten für einen Mitarbeitenden, der Kurzarbeitsentschädigung
bezieht, sind in der Regel geringer als die Kosten für eine
ganzarbeitslose Person.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09