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UPDATE: Weiterbau an E.ON-Projekt Datteln nach BVG-Urteil gestoppt

DJ UPDATE: Weiterbau an E.ON-Projekt Datteln nach BVG-Urteil gestoppt

(NEU: Reaktionen von E.ON, BUND und Bezirksregierung)

Von Martin Rapp

DOW JONES NEWSWIRES

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat im Streit um das E.ON-Kraftwerksprojekt in Datteln ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster für rechtskräftig erklärt. Die zuständige Bezirksregierung stoppte am Dienstag daraufhin den Weiterbau. Der Energiekonzern gab sich dennoch optimistisch und setzt seine Hoffnungen auf die Politik.

Die Beschwerden des Energiekonzerns und der Stadt Datteln gegen den Spruch des OVG seien zurückgewiesen worden, teilte das in Leipzig ansässige BVG mit. Anfang September hatte das OVG den Bebauungsplan für das Kraftwerk aufgehoben. Als Grund wurde unter anderem angeführt, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Zudem werde das Kraftwerk zu nahe an einem Wohngebiet errichtet. Eine Revision gegen das Urteil wurde damals nicht zugelassen, wogegen sich die nun abgewiesene Beschwerde gerichtet hatte.

Die zuständige Bezirksregierung Münster hat nun die Bauarbeiten gestoppt. "Der Vollzug der Teilgenehmigungen, der bis zur Rechtskraft des OVG-Urteils befristet war, ist hiermit nicht mehr möglich", teilte die Behörde mit. Die Arbeiten sollen am Mittwoch eingestellt werden.

Damit ist der Weiterbau des Steinkohlekraftwerks, das schon zur Hälfte fertiggestellt ist, aber nicht endgültig gestoppt. Wegen der vom OVG monierten Mängel im Genehmigungsverfahren hat die Regierung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen inzwischen eine Änderung des Landesentwicklungsgesetzes beschlossen und will auch den darauf fußenden Landesentwicklungsplan anpassen. Die von der Opposition als so genannte "Lex E.ON" kritisierte Anpassung könnte die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans ermöglichen.

Am Mittwoch soll der Stadtrat von Datteln tagen und über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans befinden. Die für den Bau zuständige E.ON Kraftwerke GmbH zeigte sich in einer Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts optimistisch, den Kraftwerksbau auf neuer Planungsgrundlage fortsetzen zu können.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fühlt sich durch das Gerichtsurteil indes bestätigt und konstatiert eine herbe Schlappe" für die Landesregierung. Im Hinblick auf die Entscheidung des Dattelner Stadtrats über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes forderte der BUND, das Verfahren zu beerdigen. Anzunehmen, dass die massiven Rechtsverstöße der Kraftwerksplanung geheilt werden könnten, sei eine Illusion, hieß es seitens der Umweltschützer.

Die Planung für das Kraftwerk sieht die Inbetriebnahme für das Jahr 2011 vor. Auf der Bilanzpressekonferenz der Düsseldorfer E.ON AG in der vergangenen Woche hatte der designierte Vorstandsvorsitzende Johannes Teyssen gesagt, er rechne mit einer Verzögerung von einigen Monaten. Nach seiner Fertigstellung soll es mit einer Leistung von rund 1.050 Megawatt (MW) das größte Monoblock-Steinkohlekraftwerk Europas werden. Die Investitionskosten werden mit 1,2 Mrd EUR angegeben.

Webseiten: www.bundesverwaltungsgericht.de 
              www.eon.com 
              www.brms.nrw.de 
              www.bund-nrw.de 
 
   -Von Martin Rapp, Dow Jones Newswires; +49 (0) 211 13 87 214; 
   martin.rapp@dowjones.com 
   DJG/mmr/sha 
Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 16, 2010 11:24 ET (15:24 GMT)

Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.

© 2010 Dow Jones News
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