DJ Kommentar der Financial Times Deutschland zu Glücksspielurteil - vorab 9. September 2010
Glücksspielurteil: Der Bluff ist aufgeflogen Es war schon immer eine dünne Begründung: Geschäfte mit Lotto und Sportwetten sollen einzig den Bundesländern vorbehalten sein, weil nur so - na klar - die Suchtprävention möglich sei. Nach dieser Logik macht also ein vom Staat organisiertes und auch noch zur besten Sendezeit über öffentlich rechtliche Sender verbreitete Lottoziehung weniger abhängig, als eine, die ein Privatunternehmen anbietet. Es ist nur zu begrüßen, dass der europäische Gerichtshof nun endlich mit dieser Argumentation aufräumt und den deutschen Glücksspielstaatsvertrag gekippt hat. Das Glücksspielverbot ist ein starker Eingriff in den freien Dienstleistungsverkehr und damit in den freien Markt. Zu solchen Mitteln sollte der Staat nur dann greifen, wenn er sehr gute Gründe dafür hat. Doch die hatte Deutschland nie. Das Monopol hat nicht dazu beigetragen, dass weniger Leute spielsüchtig werden. Dafür hat der Staat auch die falschen Bereiche für sich beansprucht: In den meisten Bundesländern besteht ein regionales Monopol auf Sportwetten und Lotterien. Dagegen sind Pferdewetten und Spielautomaten sowie Spielkasinos privaten Betreibern übertragen, die über eine Erlaubnis dazu verfügen. Solche Geldspielgeräte in nächtelang geöffneten Spielhallen und Spelunken machen jedoch viel schneller süchtig als wöchentliche Sportwetten oder Lottoziehungen. Zudem ist das Monopolsystem für den Staat schon lange kein sonderlich einträgliches Geschäft mehr. Die Lotterien und Kasinos beklagen herbe Umsatzverluste, weil sie ihre Angebote nicht im Internet vertreiben dürfen. Damit schaden sich die Bundesländer selbst: Die Einnahmen aus dem legalen Glücksspiel, die sie sonst für soziale Zwecke und die Sportförderung genutzt haben, werden immer geringer. Die Zocker wandern über das Netz zu ausländischen Anbietern ab - und entziehen sich damit der deutschen Kontrolle. Ein Großteil der Wetterträge fällt mittlerweile auf diesen Plattformen im Ausland und in Hinterzimmern an. Aus diesem Grund hat etwa Frankreich seinen Markt im Juni teilliberalisiert - mit staatlicher Lizenzierung und Überwachung der privaten Anbieter. Seither bekommt zum Beispiel der französische Sport wieder satte Sponsoringeinnahmen von den Wettanbietern. Wenn die deutschen Bundesländer jetzt gezwungenermaßen über eine Neuordnung nachdenken, sollten sie den Nachbarstaat zum Vorbild nehmen. [www.guj.de] G+J Wirtschaftsmedien GmbH & Co. KG Stubbenhuk 3 20459 Hamburg G+J Wirtschaftsmedien GmbH & Co. KG | Sitz: Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRA 92810 | Komplementärin: G+J Wirtschaftsmedien Beteiligungs GmbH | Sitz: Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRB 70371 | Geschäftsführer: Ingrid M. Haas, Dr. Bernd Buchholz |
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September 08, 2010 14:10 ET (18:10 GMT)
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