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ELEXIS AG

WKN: 508500  ISIN: DE0005085005  Ticker-Symbol: EEX 
Aktie:
Branche
Elektrotechnologie
Aktienmarkt
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03.11.2011 | 15:48
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DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2011 in Konferenzzentrum der EMG Automation GmbH, Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: elexis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.12.2011 in Konferenzzentrum der EMG Automation GmbH, Wenden mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.11.2011 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   elexis AG 
 
   Wenden 
 
   WKN: 508 500 
   ISIN: DE 000 508 500 5 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu einer 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   der elexis AG ein. 
 
   Sie findet statt 
 
   am Montag, den 12. Dezember 2011, um 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr) 
 
   im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH, 
   Industriestraße 1, 57482 Wenden (bei Olpe). 
 
   Mit Schreiben vom 13. Oktober 2011, das dem Vorstand der elexis AG am 
   14. Oktober 2011 zugegangen ist, hat die SMS GmbH, eine Aktionärin der 
   elexis AG, gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer 
   Hauptversammlung mit nachstehender Tagesordnung verlangt: 
 
           'Verkleinerung des Aufsichtsrats und 
           Satzungsänderung 
 
 
           Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus neun 
           Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei 
           von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
 
           Ab der Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, soll der 
           Aufsichtsrat nur noch aus sechs Mitgliedern bestehen. Es wird 
           daher beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen 
           sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern 
           nach den Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden. Ab der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, besteht 
           der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der 
           Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach den 
           Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden.' 
 
 
   Das Einberufungsverlangen wurde von der Aktionärin SMS GmbH wie folgt 
   begründet: 
 
           'Aufgrund des vorangegangenen Übernahmeverfahrens 
           und weiterer Aktienerwerbe ist die SMS GmbH alleinige 
           Mehrheitsaktionärin mit einer Beteiligung von über 90 % am 
           Grundkapital der elexis AG. Da keine anderen Großaktionäre an 
           der elexis AG beteiligt sind, bedarf es zur Abbildung der 
           tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse an der elexis AG im 
           Aufsichtsrat nicht mehr der Anzahl von sechs von der 
           Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Zudem wird dem 
           Aufsichtsrat durch eine geringere Mitgliederzahl eine 
           schnellere und effizientere Meinungsbildung und 
           Beschlussfassung ermöglicht. Die dadurch erreichte höhere 
           Handlungsschnelligkeit und Effizienz liegt im Interesse der 
           elexis AG. 
 
 
           Die Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats 
           kann nicht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
           elexis AG, die voraussichtlich erst im Mai des Jahres 2012 
           stattfinden wird, zurückgestellt werden. Das Verfahren zur 
           Wahl der Arbeitnehmervertreter ist gemäß der Verordnung zur 
           Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem 
           Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG) bereits 14 Wochen vor 
           der Hauptversammlung einzuleiten, indem den Arbeitnehmern die 
           Anzahl der von diesen zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern 
           mitgeteilt wird. Nach der derzeitigen Fassung der Satzung der 
           elexis AG sind von den Arbeitnehmern drei 
           Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Da die Anzahl der 
           Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ab der Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2011 beschließt, auf zwei reduziert werden soll 
           und das Verfahren zur Wahl dieser zwei Arbeitnehmervertreter 
           auf satzungsgemäßer Grundlage stattfinden soll, ist die 
           Satzung der elexis AG bereits jetzt vor Beginn des 
           Wahlverfahrens nach der WODrittelbG in der oben genannten 
           Weise zu ändern.' 
 
 
   Der Vorstand der elexis AG hat das Einberufungsverlangen geprüft und 
   ist zu dem Ergebnis gelangt, dass dieses rechtmäßig ist. Vorstand und 
   Aufsichtsrat der elexis AG halten die vorgeschlagene Verkleinerung des 
   Aufsichtsrats für zweckmäßig und unterstützen den Antrag der SMS GmbH. 
   Infolge der Verkleinerung des Aufsichtsrats ist nach Auffassung von 
   Vorstand und Aufsichtsrat der elexis AG zudem die Zahl der für die 
   Beschlussfähigkeit erforderlichen Aufsichtsratsmitglieder entsprechend 
   anzupassen, so dass auch im Hinblick auf § 11 Abs. 4 der Satzung 
   Änderungsbedarf besteht. Aus diesen Gründen wird eine außerordentliche 
   Hauptversammlung der elexis AG mit der nachfolgenden, von der SMS 
   beantragten und vom Vorstand ergänzten Tagesordnung einberufen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Verkleinerung des Aufsichtsrats und 
           Satzungsänderung 
 
 
           Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus neun 
           Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei 
           von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
 
           Ab der Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, soll der 
           Aufsichtsrat nur noch aus sechs Mitgliedern bestehen. Die SMS 
           GmbH beantragt daher, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen 
           sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern 
           nach den Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden. Ab der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, besteht 
           der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der 
           Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach den 
           Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden.' 
 
 
     2.    Weitere Satzungsänderung 
 
 
           Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat 
           beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder an der 
           Beschlussfassung teilnehmen. Vor dem Hintergrund der unter 
           Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Satzungsänderung zur 
           Verkleinerung des Aufsichtsrats besteht auch im Hinblick auf 
           die Regelung zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats 
           Anpassungsbedarf. Vorstand und Aufsichtsrat der elexis AG 
           schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           § 11 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf 
           Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ab der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, ist der 
           Aufsichtsrat beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder 
           an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch 
           dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in der 
           Abstimmung der Stimme enthält. Abwesende Mitglieder können an 
           der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie eine schriftliche 
           Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied überreichen lassen. 
           Durch Videokonferenz zugeschaltete Mitglieder gelten als 
           anwesend.' 
 
 
           Der Vorstand wird angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die 
           Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen 
           Satzungsänderung in das Handelsregister der elexis AG nur dann 
           erfolgt, wenn auch die unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossene 
           Satzungsänderung in das Handelsregister der elexis AG 
           eingetragen wird. 
 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 23.552.000 und ist in 9.200.000 auf 
   den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt 
   in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte 9.200.000 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist die Gesellschaft weder im Besitz von eigenen 
   Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft andere Umstände 
   des Ruhens von Stimmrechten bekannt. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum Ablauf des 05. 
   Dezember 2011 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache in 

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