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ELEXIS AG

WKN: 508500  ISIN: DE0005085005  Ticker-Symbol: EEX 
Aktie:
Branche
Elektrotechnologie
Aktienmarkt
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ELEXIS AG 1-Woche-Intraday-Chart
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03.11.2011 | 15:48
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DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2011 in Konferenzzentrum der EMG Automation GmbH, Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: elexis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.12.2011 in Konferenzzentrum der EMG Automation GmbH, Wenden mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.11.2011 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   elexis AG 
 
   Wenden 
 
   WKN: 508 500 
   ISIN: DE 000 508 500 5 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu einer 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   der elexis AG ein. 
 
   Sie findet statt 
 
   am Montag, den 12. Dezember 2011, um 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr) 
 
   im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH, 
   Industriestraße 1, 57482 Wenden (bei Olpe). 
 
   Mit Schreiben vom 13. Oktober 2011, das dem Vorstand der elexis AG am 
   14. Oktober 2011 zugegangen ist, hat die SMS GmbH, eine Aktionärin der 
   elexis AG, gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer 
   Hauptversammlung mit nachstehender Tagesordnung verlangt: 
 
           'Verkleinerung des Aufsichtsrats und 
           Satzungsänderung 
 
 
           Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus neun 
           Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei 
           von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
 
           Ab der Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, soll der 
           Aufsichtsrat nur noch aus sechs Mitgliedern bestehen. Es wird 
           daher beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen 
           sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern 
           nach den Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden. Ab der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, besteht 
           der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der 
           Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach den 
           Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden.' 
 
 
   Das Einberufungsverlangen wurde von der Aktionärin SMS GmbH wie folgt 
   begründet: 
 
           'Aufgrund des vorangegangenen Übernahmeverfahrens 
           und weiterer Aktienerwerbe ist die SMS GmbH alleinige 
           Mehrheitsaktionärin mit einer Beteiligung von über 90 % am 
           Grundkapital der elexis AG. Da keine anderen Großaktionäre an 
           der elexis AG beteiligt sind, bedarf es zur Abbildung der 
           tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse an der elexis AG im 
           Aufsichtsrat nicht mehr der Anzahl von sechs von der 
           Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Zudem wird dem 
           Aufsichtsrat durch eine geringere Mitgliederzahl eine 
           schnellere und effizientere Meinungsbildung und 
           Beschlussfassung ermöglicht. Die dadurch erreichte höhere 
           Handlungsschnelligkeit und Effizienz liegt im Interesse der 
           elexis AG. 
 
 
           Die Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats 
           kann nicht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
           elexis AG, die voraussichtlich erst im Mai des Jahres 2012 
           stattfinden wird, zurückgestellt werden. Das Verfahren zur 
           Wahl der Arbeitnehmervertreter ist gemäß der Verordnung zur 
           Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem 
           Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG) bereits 14 Wochen vor 
           der Hauptversammlung einzuleiten, indem den Arbeitnehmern die 
           Anzahl der von diesen zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern 
           mitgeteilt wird. Nach der derzeitigen Fassung der Satzung der 
           elexis AG sind von den Arbeitnehmern drei 
           Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Da die Anzahl der 
           Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ab der Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2011 beschließt, auf zwei reduziert werden soll 
           und das Verfahren zur Wahl dieser zwei Arbeitnehmervertreter 
           auf satzungsgemäßer Grundlage stattfinden soll, ist die 
           Satzung der elexis AG bereits jetzt vor Beginn des 
           Wahlverfahrens nach der WODrittelbG in der oben genannten 
           Weise zu ändern.' 
 
 
   Der Vorstand der elexis AG hat das Einberufungsverlangen geprüft und 
   ist zu dem Ergebnis gelangt, dass dieses rechtmäßig ist. Vorstand und 
   Aufsichtsrat der elexis AG halten die vorgeschlagene Verkleinerung des 
   Aufsichtsrats für zweckmäßig und unterstützen den Antrag der SMS GmbH. 
   Infolge der Verkleinerung des Aufsichtsrats ist nach Auffassung von 
   Vorstand und Aufsichtsrat der elexis AG zudem die Zahl der für die 
   Beschlussfähigkeit erforderlichen Aufsichtsratsmitglieder entsprechend 
   anzupassen, so dass auch im Hinblick auf § 11 Abs. 4 der Satzung 
   Änderungsbedarf besteht. Aus diesen Gründen wird eine außerordentliche 
   Hauptversammlung der elexis AG mit der nachfolgenden, von der SMS 
   beantragten und vom Vorstand ergänzten Tagesordnung einberufen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Verkleinerung des Aufsichtsrats und 
           Satzungsänderung 
 
 
           Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus neun 
           Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei 
           von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
 
           Ab der Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, soll der 
           Aufsichtsrat nur noch aus sechs Mitgliedern bestehen. Die SMS 
           GmbH beantragt daher, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen 
           sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern 
           nach den Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden. Ab der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, besteht 
           der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der 
           Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach den 
           Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden.' 
 
 
     2.    Weitere Satzungsänderung 
 
 
           Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat 
           beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder an der 
           Beschlussfassung teilnehmen. Vor dem Hintergrund der unter 
           Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Satzungsänderung zur 
           Verkleinerung des Aufsichtsrats besteht auch im Hinblick auf 
           die Regelung zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats 
           Anpassungsbedarf. Vorstand und Aufsichtsrat der elexis AG 
           schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           § 11 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf 
           Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ab der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, ist der 
           Aufsichtsrat beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder 
           an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch 
           dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in der 
           Abstimmung der Stimme enthält. Abwesende Mitglieder können an 
           der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie eine schriftliche 
           Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied überreichen lassen. 
           Durch Videokonferenz zugeschaltete Mitglieder gelten als 
           anwesend.' 
 
 
           Der Vorstand wird angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die 
           Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen 
           Satzungsänderung in das Handelsregister der elexis AG nur dann 
           erfolgt, wenn auch die unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossene 
           Satzungsänderung in das Handelsregister der elexis AG 
           eingetragen wird. 
 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 23.552.000 und ist in 9.200.000 auf 
   den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt 
   in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte 9.200.000 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist die Gesellschaft weder im Besitz von eigenen 
   Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft andere Umstände 
   des Ruhens von Stimmrechten bekannt. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum Ablauf des 05. 
   Dezember 2011 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 03, 2011 10:17 ET (14:17 GMT)

DJ DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der -2-

Textform (§ 126b BGB) bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet 
   haben: 
 
   elexis AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
 
   Telefax: + 49(0)89-309037 4675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform 
   (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
   Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, das ist der 
   21. November 2011 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag'), beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und Übersendung des 
   Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   durch das depotführende Institut vorgenommen. Im Gegensatz zur 
   Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht 
   Teilnahmevoraussetzung, sondern sie dient lediglich der Vereinfachung 
   des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
   Hauptversammlung. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den vorstehenden Nachweis über seine Berechtigung erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Hinzuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keinerlei Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. 
   durch das depotführende Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, es werden ein 
   Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen 
   oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die 
   Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß 
   gelten, bevollmächtigt. 
 
   Aktionäre können die Formulare zur Vollmachtserteilung verwenden, die 
   jeder Eintrittskarte beigefügt sind. 
 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder (1) durch Vorweisen der 
   Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder 
   durch Übermittlung per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender 
   Adresse 
 
   elexis AG 
   c/o Computershare HV Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
 
   Telefax: + 49(0)89-309037 4675 
   E-Mail: elexis-aohv2011@computershare.de 
 
   oder (2) gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird die 
   Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es 
   gegenüber der Gesellschaft - so weit sich nicht aus § 135 AktG etwas 
   anderes ergibt - eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die 
   vorstehend genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges 
   der elektronischen Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen 
   oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die 
   Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß 
   gelten, bevollmächtigt, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   insbesondere ist die Vollmacht so zu erteilen, dass die 
   Vollmachtserklärung nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
   Erklärungen enthält. In diesen Fällen bedarf die Vollmachtserteilung, 
   ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung nicht der 
   Textform (§ 126b BGB); vielmehr genügt es, wenn die 
   Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
   wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
   Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder 
   eine der Personen oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 
   8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute 
   sinngemäß gelten, bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, 
   etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Ein 
   Verstoß gegen die vorstehend dargestellten und bestimmte weitere in § 
   135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung 
   beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der 
   Stimmabgabe nicht. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesen in der 
   Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in 
   jedem Falle ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten 
   Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine 
   oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung 
   befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. 
 
   Vollmachten und Weisungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilter 
   Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können per Post, Telefax oder 
   E-Mail übermittelt werden, wobei sie bis zum Ablauf des 08. Dezember 
   2011 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der Adresse 
 
   elexis AG 
   c/o Computershare HV Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
 
   Telefax: + 49(0)89-309037 4675 
   E-Mail: elexis-aohv2011@computershare.de 
 
   eingegangen sein müssen. 
 
   Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre das 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellte Vollmachts- 
   und Weisungsformular nutzen. 
 
   Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen sind 
   ebenfalls in Textform an die genannte Adresse zu senden. Am Tag der 
   Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters 
   der Gesellschaft oder eine Weisung an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft bzw. ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht oder 
   einer Weisung in Textform bei der Einlasskontrolle erteilt werden. 
 
   Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft 
   können die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, 
   erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge 
   oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte 
   Anträge teilnehmen und auch keine Weisungen dazu erteilen. Der 
   Stimmrechtsvertreter kann auch nicht zur Ausübung des Rede- und 
   Fragerechts sowie des Antragsrechts der Aktionäre bevollmächtigt 
   werden. 
 
   Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch 
   Bevollmächtigte, einschließlich durch die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen möchten, müssen sich 
   unter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme nach den oben unter der 
   Rubrik 'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannten Bestimmungen 
   anmelden. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen einen Vorschlag 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 03, 2011 10:17 ET (14:17 GMT)

des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung und - soweit es aufgrund eines erfolgreichen 
   Tagesordnungsergänzungsverlangens hierzu kommt - Vorschläge zur Wahl 
   von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern der 
   Gesellschaft übersenden. Gegenanträge müssen - im Gegensatz zu 
   Wahlvorschlägen - begründet werden. Solche Gegenanträge (nebst 
   Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: 
 
   elexis AG 
   Vorstand 
   Industriestraße 1 
   57482 Wenden 
 
   Telefax: + 49(0)2762-612 135 
   E-Mail: info@elexis.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung werden 
   unverzüglich nach Eingang im Internet unter www.elexis.de, dort unter 
   der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht, 
   sofern der Gesellschaft diese Anträge und Wahlvorschläge mindestens 14 
   Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 27. November 2011 
   (24:00 Uhr), an die zuvor genannte Adresse übersandt worden sind. 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies 
   entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
   Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 11. November 
   2011 (24:00 Uhr) zugehen. Entsprechende Verlangen sind zu richten an: 
 
   elexis AG 
   Vorstand 
   Industriestraße 1 
   57482 Wenden 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Eingang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger 
   bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' bekanntgemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Die Antragsteller haben zusätzlich nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag des Ergänzungsverlangens Inhaber 
   der erforderlichen Mindestaktienzahl sind und diese Aktien bis zur 
   Entscheidung über ihr Verlangen halten. Für den Nachweis reicht eine 
   entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist 
   (§ 131 Abs. 1 AktG). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Gemäß § 19 Abs. (2) der Satzung kann der Vorsitzende der 
   Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen beschränken. Zudem ist der Vorstand berechtigt, in 
   bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen, die Auskunft zu 
   verweigern. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Den Aktionären werden die in § 124a AktG genannten Informationen und 
   Unterlagen im Internet unter www.elexis.de, dort unter der Rubrik 
   'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   selben Internetadresse bekanntgegeben. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung'. 
 
   Wenden, im November 2011 
 
   elexis AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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03.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    elexis AG 
                Industriestr. 1 
                57482 Wenden 
                Deutschland 
E-Mail:         info@elexis.de 
Internet:       http://www.elexis.de 
ISIN:           DE0005085005 
WKN:            508 500 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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144647 03.11.2011 
 

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