DGAP-HV: MOOD AND MOTION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MOOD AND MOTION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.01.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.12.2011 / 15:10
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MOOD AND MOTION AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A1E9A75/WKN: A1E9A7
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG und
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Montag, den 9. Januar
2012, um 11:00 Uhr, im Darmstädter Hof - Hotel & Restaurant, An der
Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main - Nieder Eschbach, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Anzeige des Vorstands nach Maßgabe von § 92 Abs. 1
AktG
Der Vorstand der MOOD AND MOTION AG ('GESELLSCHAFT')
zeigt der Hauptversammlung der GESELLSCHAFT nach Maßgabe von §
92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals besteht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der GESELLSCHAFT ist zum Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 4.808.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die GESELLSCHAFT hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach Maßgabe von § 11 Ziffer 11.3 der Satzung der GESELLSCHAFT
die Aktionäre zugelassen, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
zum Ablauf des 2. Januar 2012 (24:00 Uhr), bei der GESELLSCHAFT unter
der nachfolgend bezeichneten Stelle anmelden. Die Anmeldung hat in
Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Der Aktienbesitz wird nach Maßgabe von § 11 Ziffer 11.4 der Satzung
der GESELLSCHAFT durch eine in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Aktienbesitz nachgewiesen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 19. Dezember 2011 (0:00
Uhr), zu beziehen (sog. Nachweisstichtag) und muss der GESELLSCHAFT
unter der nachfolgend bezeichneten Stelle mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 2. Januar
2012 (24:00 Uhr), zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
GESELLSCHAFT unter der nachfolgenden Adresse zugehen:
MOOD AND MOTION AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0) 69 / 743 037 22
Telefonnummer: +49 (0) 69 / 743 037 18
E-Mail: hv@gfei.de
Bedeutung des Nachweisstichtages
Im Verhältnis zur GESELLSCHAFT gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag form-
und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für den Erwerb und den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind in
der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine
form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und für einen
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen Sorge
zu tragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
GESELLSCHAFT eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Sofern das Stimmrecht weder durch ein Kreditinstitut noch durch ein
einem Kreditinstitut nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder durch eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG ausgeübt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der GESELLSCHAFT der Textform (§ 126b
BGB).
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, diesen
nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder
Unternehmen sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von §
135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist
die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten;
sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in
§ 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit
der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich
mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, die den Aktionären bei form- und fristgerechter
Anmeldung zugesandt wird.
Die Bevollmächtigung kann durch Vorlage der Vollmacht bei der
Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch Übermittlung
der Vollmacht per E-Mail an folgende Adresse nachgewiesen werden:
hv@gfei.de
Zusätzlich bietet die GESELLSCHAFT ihren Aktionären an, von der
GESELLSCHAFT benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und diesen Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu erteilen.
Die Aktionäre, die den von der GESELLSCHAFT benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu
das Formular auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwenden,
die bei form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird.
Sofern die von der GESELLSCHAFT benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, sind diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Soweit keine oder keine
eindeutige Weisung zu einem Punkt der Tagesordnung erteilt wird,
werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen
Tagesordnungspunkte weisungsgemäß abzustimmen.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der GESELLSCHAFT benannten
Stimmrechtsvertreter sind zusammen mit der Eintrittskarte postalisch,
per Telefax oder per E-Mail bis spätestens zum Ablauf des 6. Januar
2012 (24:00 Uhr) an folgende Adresse zu übermitteln:
MOOD AND MOTION AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0) 69 / 743 037 22
Telefonnummer: +49 (0) 69 / 743 037 18
E-Mail: hv@gfei.de
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung finden die Aktionäre
auf der Internetseite der GESELLSCHAFT unter www.moodandmotion.com im
Bereich Investor Relations unter dem Punkt Hauptversammlung.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs.
1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 Prozent) des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der GESELLSCHAFT (MOOD AND MOTION AG, Vorstand,
Hegelstraße 15, 60316 Frankfurt am Main, Fax: +49 (0) 69 / 4970303) zu
richten und muss der GESELLSCHAFT spätestens bis zum Ablauf des 9.
Dezember 2011 (24:00 Uhr) zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 02, 2011 09:11 ET (14:11 GMT)
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